18 Jan.
Einrichtung eines Koblenzer „Jobcenters“ vereinbart: OB Hofmann-Göttig und Ge-schäftsführung der Arbeitsagentur Baljevic unterzeichnen Vereinbarung
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v.l.n.r.: OB Hofmann-Göttig und Arbeitsagenturchefin Baljevic und dahinter stehend Arno Ackermann (Geschäftsführer Jobcenter) Ruth Forg (stellv. Geschäftsführerin), Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein, Gerd Strunk (stellv. Leiter des Amtes für Jugend, Familie, Senioren und Soziales) und Martina Schüller, (Leiterin des Amtes.).
Auszug aus dem Wortlaut der Presseinformation der Stadt Koblenz, 18.01.2011:
” Einrichtung eines „Jobcenters“ vereinbart
(Koblenz: 18.01.11/Nr.: 30)
Eigentlich war es wie die Erneuerung eines Eheversprechens, als heute Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig und die Vorsitzende der Geschäftsführung der Koblenzer Arbeitsagentur Anita Baljevic die Vereinbarung zur gemeinsamen „Errichtung“ eines Jobcenters unterzeichneten. Stadt und Arbeitsagentur setzen sich weiterhin „für ihre Zusammenarbeit in dem Jobcenter das gemeinsame Ziel, bürgernah und wirkungsvoll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, die Qualifizierung zu verbessern, den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Hilfeempfänger und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu sichern sowie ihre Eigenverantwortung zu stärken“, wie es im Paragraph 1 der Vereinbarung heißt.
Grund für die neuerliche Errichtung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007, in der die Zusammenarbeit der Kommunen mit den Agenturen für verfassungswidrig erklärt wurde. Mit einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21.07.2010 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03.08.2010 hat der Gesetzgeber den Weg geebnet. “Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll deshalb fortgesetzt werden,” findet OB Hofmann-Göttig.
Im Jobcenter, das sich in der Rudolf-Virchow-Straße 3 befindet, werden weiterhin Arbeitssuchende betreut und Menschen mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (so genannte Hartz IV-Leistungen) versorgt. “Ich bin zuversichtlich, dass sich die Regionalisierung der Arbeitsmarktpolitik für den Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiterhin bewähren wird. Denn viele von ihnen brauchen beides, Hilfe bei der sozialen Integration und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Dies kann im Jobcenter, in dem Stadt und Arbeitsagentur Hand in Hand zusammenarbeiten, unter einem Dach geschehen,” so Anita Baljevic abschließend. “
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