Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 12.06.2012
Quelle Link: http://www.koblenz.de/cgi-bin/r30msvcshop_detail_anzeige.pl?var_hauptpfad=../r30/vc_shop/&var_fa1_select=var_fa1_select||196|&var_te1=1985

” Zweitwohnungssteuer – Informationen für Studierende

(Koblenz: 12.06.12) Wie mehrfach berichtet ist am 01. Juni die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Koblenz in Kraft getreten. Bürger, die in Koblenz einen Zweitwohnsitz haben, unterliegen seither einer Steuerpflicht. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere auch viele Studierende der Koblenzer Hochschulen. Aus diesem Grund trafen sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig und der Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau, Prof. Dr. Peter Ullrich, mit Vertretern vom Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (ASTA), dem Studierendenwerk und der Stadtverwaltung, um die Studierenden in Koblenz nochmals auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, die Zweitwohnungssteuer durch Ummeldung auf einen Erstwohnsitz bis zum 30.06.2012 vermeiden zu können. Das Gespräch stand unter dem gemeinsamen Bestreben, allen betroffenen Studierenden noch vor Ablauf der Befristung geeignete Informationen zur Zweitwohnungssteuer und der Option einer Erstwohnsitz-Anmeldung zukommen zu lassen.

Der Oberbürgermeister wollte keinen Zweifel daran lassen, dass die Hochschulen in Koblenz und deren Studierende für die Stadt einen sehr hohen Stellenwert haben und man den wichtigen Begriff „Universitätsstadt“ weiterhin mit viel Leben füllen wolle. Hierzu zähle, dass die Stadt auch auf Studierende hervorragend ausgelegte Freizeit-, Kultur- und Einkaufsmöglichkeiten biete und sich sehr gerne für die Belange ihrer Koblenzer Hochschulen stark mache.

Auch Vize-Präsident Prof. Dr. Ullrich sah es als ausgesprochen wichtig an, den Studierenden die Möglichkeit zu eröffnen, über eine Ummeldung zum Erstwohnsitz rechtzeitig informiert zu sein, um gegebenenfalls vor Fristablauf handeln zu können. Hier seien beide, die Stadt und die Hochschulen, gefragt.

Gemeinsam wurde vereinbart, dass die möglicherweise von der Zweitwohnungssteuer betroffenen Studierenden nun neben dem in den nächsten Tagen eintreffenden, offiziellen Anschreiben der Stadt auch via Campus-News (Infobildschirme, Smartphone-Info, E-Mails) über ihre Möglichkeit unterrichtet werden, bei Erstwohnsitzanmeldung bis 30.06.2012 die Zweitwohnungssteuer nicht zahlen zu müssen. Hierzu ist ein Besuch im Bürgeramt (Gymnasialstraße 4-8) ebenso möglich, wie eine schriftliche Ummeldung. Das entsprechende Formular wird über den ASTA ausgegeben oder kann unter www.koblenz.de/verwaltung_politik/k12_aktuelles.html heruntergeladen werden. Bis Ende Juni muss es dann unterschrieben dem Bürgeramt  vorliegen.

Comments are closed