Gästebuch

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Björn Beitter (NR. 2880) schrieb am 20. November 2015 um 11:38:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister der Stadt Koblenz,
Bezug nehme ich auf Ihren GB Eintrag Nr. 2830 welchen Sie auf meine Antwort auf GB Eintrag Nr. 2824 mit welchem ich mich auf die Aussage von Herrn Kreis\' Eintrag Nr. 2820 bezog. Ihre Antwort auf meine Äußerung lässt dann den Schluss nach sich ziehen, dass es unterschiedliche Texte bezüglich der Anwohnerparkausweise gibt. Einige Personen aus meinem Verwandten und Bekanntenkreis sind im Besitz der Anwohnerparkausweise. Diese werde ich diesbezüglich einmal kontaktieren. Es kann ja nicht sein, dass es wirklich unterschiedliche Textbausteine für die Teile geben soll. Ich stimme Ihnen zu, dass Parkraum ein knappes Gut ist, aber Sie sollten auch nicht vergessen, dass es für die Stadt wichtig ist, dieses Gut entsprechend zu verteilen. Durch Bewohner gewinnt eine Stadt an Wert und Attraktivität, und durch Besucher, Gäste und Kunden gewinnt der Wirtschaftszweig der Stadt durch entsprechende Einnahmen der Unternehmen und Steuern die an die Stadt gezahlt werden. Leider hat Ihre Aussage (GB 2830) keinerlei Bezug zu der von mir gemachten Aussage, (was mich ehrlich gesagt auch nicht verwundert). In der Überlegung, dass es für die Stadt eine gute Einnahmequelle ist, von den Anwohnern (und auch Gästen) eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro bis zu 61,40 Euro zu verlangen, um in den Genuss eines eventuell vorhandenen (ohne weitere Parkgebühren zahlen zu dürfen) Parkplatzes in der ausgewiesenen Zone verwenden zu dürfen.
Für ein klein wenig Papierkram und das Ausfüllen eines Ausweises eine gute Zusatzeinnahme für die Stadt. So kann man den Begriff \"Bewirtschaften\" auch verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Beitter
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2879) schrieb am 19. November 2015 um 21:16:
Zu den GB 2857/2859:

Hat sich in der Sache denn zwischenzeitlich etwas getan?

Leider verschlimmert sich die Situation des Parkens in Ehrenbreitstein von Tag zu Tag, das Parkhaus Süd für Anwohner ist hoffnungslos überfüllt, Ausweichmöglichkeiten gibt es seit der Baustelle keine mehr. Wir sehen uns mittlerweile gezwungen in der engen Auffahrt unserer Wohnung zu parken und wurden dort heute mehr oder weniger eingesperrt, was für uns an diesem Tag besonders fatal ist, da wir in Spätschicht arbeiten.

Unabhängig davon, welche Rechte uns mit einem Parkausweis zustehen oder nicht, müssen Sie doch zugeben, dass diese Umstände für uns eine Zumutung sind und hier dringend etwas getan werden müsste.

Wir wissen, dass wir von Ihnen noch keine Sach-Antwort erhalten haben, wollten Sie mit diesem Update nochmals auf die besondere Dringlichkeit dieses Problems hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Hofmann-Göttig (NR. 2878) schrieb am 18. November 2015 um 17:38:
Sehr geehrter Herr Fischer (GB 2862),
ich habe mit dem Tiefbauamt und dem Kommunalen Servicebetrieb gesprochen. Der für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen zuständige Kommunale Servicebetrieb hat die angesprochenen Gehwege rund um den Zentralplatz aktuell noch einmal kontrolliert. Tatsächlich sind in einigen Bereichen die Fugen nicht bis zur Oberkante der Steine gefüllt. Die Vertiefungen sind im Einzelfall zwar bis zu 4 cm tief - sie stellen jedoch kein Sicherheitsdefizit dar. Denn die Fugen sind mit bis zu 1 cm so schmal, dass die Gefahr, dort mit Absätzen hinein zu geraten, sehr gering ist. Generell gilt aber: Fugenfüllungen, unabhängig ob Fugensand, Moos o. ä. sind nie starr. Das ist technisch leider gar nicht anders möglich. Ein Nachgeben kann also nie ganz ausgeschlossen werden. Die Gefahr schätzen unsere Fachleute aber als sehr gering ein. Auch bezüglich der Standfestigkeit und Dauerhaftigkeit der Befestigung stellt das im oberen Bereich fehlende Fugenmaterial kein Problem dar. Da die Steine 16 cm stark sind, bleibt auch bei einer Fugentiefe von 4 cm eine ausreichende Fugenfüllung, die den Steinen Halt gibt. Unabhängig davon wird der Kommunale Servicebetrieb aber in Kürze einige kleinere Instandsetzungen vornehmen und im Anschluss auf den Gehwegflächen rund um den Zentralplatz flächendeckend Fugenmaterial ergänzen. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass permanent alle Fugen bis zur Oberkante gefüllt sind. Wenige cm tiefe Fugen stellen, wie bereits dargestellt, aber aus fachlicher Sicht kein Problem dar. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
Hofmann-Göttig (NR. 2877) schrieb am 17. November 2015 um 12:09:
Sehr geehrter Herr Zimmermann (GB 2868),
nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt haben und dazu auch als Inhaber eines Bewohnerparkausweises nicht legitimiert waren. Der Gehweg ist baulich erkennbar und klar von Seitenstreifen oder einer Fahrbahn zu unterscheiden. Unmittelbar neben Ihrem verbotswidrig geparkten Fahrzeug befand sich die Parkbucht nebst Beschilderung.
Der Bewohnerparkausweis soll Ihnen in einem zugewiesenen Bezirk/Stadtteil die Parkplatzsuche erleichtern und Sie zudem grundsätzlich von der Parkscheinpflicht im zugewiesenen Bezirk befreien. Dieses ergibt sich aber auch aus dem Genehmigungsschreiben zum Bewohnerparkausweis. Mehr Rechte stehen Ihnen aus diesem Parkausweis nicht zu, so dass Sie logischer Weise wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, der gegen geltendes Recht verstößt, zu behandeln sind.
Einen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz oder zumindest in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Wohnung haben Sie ebenfalls nicht.
Die verbotswidrig in Bewohnerparkbereichen geparkten Fahrzeuge bzw. Halter werden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- € belangt, nicht 5,- €!
Im Übrigen teile ich Ihnen mit, dass sich die Höhe des Verwarnungsgeldes aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung ergibt. Dieser ist für die Überwachungskräfte bindend.
MfG
JoHo, OB
Zimmermann (NR. 2876) schrieb am 16. November 2015 um 22:57:
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,

danke für Ihre kurze Antwort auf meinen Eintrag 2868.

Den Respekt Mitmenschen gegenüber erbringe ich sehr gerne. Beruflich sowie privat.

Die Situation der Bewohnerparkausweisinhaber ist seit Jahren bekannt und die bisherigen Reaktionen seitens Ihnen und der Stadtverwaltung kann man ohne schlechtes Gewissen durchaus nur als Makulatur bezeichnen.

Geld ist überwiesen.

Gruß und einen schönen Abend.
Erwin Klaus (NR. 2875) schrieb am 16. November 2015 um 19:27:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für die Info.Dann tut sich ja doch etwas.

MfG und schönen Abend noch

Erwin Klaus
Hofmann-Göttig (NR. 2874) schrieb am 16. November 2015 um 13:47:
Sehr geehrter Herr Klaus (GB 2847),
das Trogbauwerk im Saarkreisel weist tatsächlich Schäden auf, aus denen u.a. auch die Blasen und Deformierungen in der Fahrbahn resultieren. Unsere Straßenverkehrsbehörde wird deshalb zunächst eine entsprechende Beschildung prüfen, um auf die Schäden hinzuweisen. Darüber hinaus werden wir die Möglichkeit prüfen, mittels Feinfräsen die Unebenheiten abzubauen und wenn möglich auch zeitnah zu realisieren. Grundsätzlich werden wir aber möglichweise den gesamten Trog sanieren müssen. Die technische Prüfung ist hier aber noch nicht abgeschlossen - deshalb zunächst die kurzfristigen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2873) schrieb am 15. November 2015 um 14:39:
Zum Gästebucheintrag C. Rothmaier (GB 2870/1), ich lasse das im Rathaus prüfen und melde mich, sobald die Sachstellungnahme vorliegt. MfG JoHio
Hofmann-Göttig (NR. 2872) schrieb am 15. November 2015 um 14:36:
Sehr geehrte Familie Friesecke (GB 2853), Sehr geehrte Familie Mangold GB 2858),
initiiert durch die Initiative “Sicherheit in unserer Stadt“ sind in Koblenz illegale Graffiti zum großen Teil beseitigt worden. In dem Konzept der Initiative wurde aber auch ausdrücklich Wert darauf gelegt, Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Kunst legal ausüben zu können. Hierzu zählte auch die Aktion in Pfaffendorf in der Emser Straße. Die Mauern wurden aus diesem Grund auch offiziell freigegeben, um den Künstlern/Künstlerinnen die Möglichkeit zu geben, ihre Werke der Öffentlichkeit zu zeigen. Hierzu waren neben Koblenzern auch namhafte Künstler aus Paris, Straßburg und den Niederlanden eingeladen, um ihre Kunstwerke zu präsentieren. Dabei ist es immer schwer zu beurteilen, ob diese Kunst aufdringlich oder unpopulär ist. Das liegt im Auge des Betrachters. Während der Aktion äußerten sich viele Passanten positiv über die Neugestaltung der Mauern. Nach Rücksprache mit dem jugendlichen Sprayer des „Totenkopfes“ möchte dieser sein Bild aber in nächster Zeit so umgestalten, dass der Totenkopf durch ein etwas freundlicheres Motiv ersetzt wird. Ich schlage vor, dies abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen Hiofmann-Gölttig
C. Rothmaler (NR. 2871) schrieb am 13. November 2015 um 23:21:
Es muss natürlich Oberbürgermeister und Hofmann-Göttig heißen. Ich bitte um Verzeihung.