Gästebuch

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Hofmann-Göttig (NR. 2830) schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:52:
Sehr geehrter Herr Beitter (GB 2824),
Anwohnerparkausweiszonen sind erforderlich, um den Mangel an Parkplätzen geordnet auf die verschiedenen innerörtlichen Lagen zu verteilen. Denn Parkplätze im innerstädtischen Raum sind ein teures, knappes Gut, die nach bestimmten Richtwerten bewirtschaftet werden müssen.
MfG
JoHoi
Hofmann-Göttig (NR. 2829) schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:46:
Sehr geehrter Herr Körfgen (GB 2823), ja, die Info-Plattform wird laufend aktualisiert. Danke für Ihr - m.E. berechtigtes - Lob an das viel gescholtene Ordnungsamt im Hinblick auf den Bahnhofsvorplatz. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2828) schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:43:
Sehr geehrter Herr Kreis (GB 2830),
genau so ist es.
MfG
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2827) schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:41:
Sehr geehrte Herren Friedirch & Wiege (GB 2819/2821/2822/2825),
ich beziehe mich auf meinen GB Nr. 2817.
MfG
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2826) schrieb am 30. Oktober 2015 um 08:35:
Sehr geehrter Herr Kreis (GB 2818), Ihre Ausführungen habe ich mit großem Verständnis und Zustimmung gelesen. ich bedanke mich auch ausdrücklich für die verständnisvollen Zeilen zu der schwierigen Aufgabenerfüllung unseres Ordnungsamtes. MfG JoHo
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2825) schrieb am 29. Oktober 2015 um 16:33:
Sehr geehrter Herr Beitter (GB 2824),

in der Tat ist dieses Zitat äußerst widersprüchlich zu den tatsächlichen Umständen. Es scheint wohl für die Stadt aber die einzige Möglichkeit zu sein, sich gegenüber den Inhabern von Parkausweisen kostengünstig aus Schuld & Verantwortung zu entziehen und ggf. sogar noch zusätzlich die Kassen vollzumachen.

Der Parkbereich 17 Ehrenbreitstein besteht für die Anwohner der Hofstraße nunmehr seit Schließung des \"Dähler Ecks\" nur noch aus 2 kleinen, hoffnungslos überfüllten Bereichen, entsprechende Parkausweise werden aber mit Sicherheit noch weiterhin munter und massenhaft vom Bürgeramt ausgegeben.
Weist man auf diese Problematik hier im Gästebuch hin, wird dies vom OB gezielt ignoriert und erhält lediglich die Rückmeldung, dass \"kein Raum für weitere Auseinandersetzungen\" gesehen wird. An Stelle von künftiger Besserung in Form von Alternativangeboten o. ä. wird man für die Unfähigkeit der Stadtverwaltung im Bezug auf die Parkplatzsituation auch noch mit hohen Kosten bestraft. Für den Bürger einfach nur eine Zumutung und mit Sicherheit kein Zeichen von Bürgernähe, sondern rigoroser Behördenwillkür.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Björn Beitter (NR. 2824) schrieb am 29. Oktober 2015 um 00:35:
Sehr geehrter Herr Kreis (GB 2820)

Ihr angeführtes Zitat des Bürgeramts \"
\"Mit einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner erhalten sie NICHT das Anrecht auf einen Parkplatz in der jeweiligen Parkzone. Der Inhaber erhält lediglich das Recht eine Parkuhr/-Scheibe oder Parkscheinautomat nicht bedienen zu müssen.\" \" liest sich wirklich interessant.
Dann frage ich mich allerdings, warum die Stadt Koblenz verschiedene Anwohnerparkzonen hat und dies entsprechenden Ausweise auch auf diese ausgestellt sind.
Irgendwie passt das nicht zusammen. Sollte es vielleicht nicht eher sinngemäß so lauten:....Inhaber Recht innerhalb der ausgewiesenen Parkzone einen Stellplatz kostenfrei verwenden zu können, sofern er einen findet/erhält.\"?

Wünsche nichts desto trotz noch einen schönen Abend und eine erfolgreiche Woche.
Thomas Körfgen (NR. 2823) schrieb am 28. Oktober 2015 um 21:12:
Sehr geehrter Herr OB,

ich möchte noch einmal an die GB 2740 und 2743 vom 1.9.2015 erinnern, in denen Sie zusagten, dass alsbald eine Aktualisierung der von den Koblenzer Bürgern eingereichten Sparvorschlägen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht wird.

Geschieht dies noch?

Erfreulich, um auch mal ein Lob auszusprechen, ist aus meiner Sicht die derzeitige Situation auf dem Koblenzer HBF. Die Maßnhamen des Ordnungsamtes greifen wohl an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2822) schrieb am 28. Oktober 2015 um 18:39:
Korrektur zu GB 2821: 60 Euro für ein ganzes Jahr.
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2821) schrieb am 28. Oktober 2015 um 18:31:
Sehr geehrter Herr Kreis,

dass sich das Bürgeramt Koblenz solche schwammigen Formulierungen zurechtschustert, um sich aus der Verantwortung zu ziehen, ist für uns keine große Überraschung mehr.
Nichtsdestotrotz ändern diese Floskeln nichts an der Tatsache, dass wir Geld für eine Leistung bezahlt haben, nämlich die Parkplätze im entsprechenden Bereich uneingeschränkt nutzen zu dürfen und in Situationen wie diesen auf genügend Alternativen ausweichen zu können, welche hier aber leider (gewollt?) nicht vorhanden sind. Leider sind Sie daher ganz offensichtlich auf dem Holzweg. Im Übrigen sprach der OB im GB 2815 ebenfalls von \'Nutzungsverträgen\', das aber nur nebenbei.
Anwohner-Parkausweise kosten für ein halbes Jahr immerhin ca. 60 Euro, also möchten wir von dieser Investition auch einen gewissen Service erwarten können. Unseren Pflichten gehen wir entsprechend nach, indem wir in den vorgesehen, markierten Bereichen parken. Wir möchten noch ein drittes Mal darauf hinweisen , dass die Parkverbote NICHT für das gesamte Parkhaus galten, sondern lediglich für vereinzelte Plätze. Für unseren Platz war dies im Vergleich zu anderen Markierungen nicht deutlich erkennbar und ist uns so auch nicht aufgefallen, hierzu verweisen wir aber nochmal auf unsere vorhergehenden Beiträge, wo dies detailliert begründet und bürgerfreundlichere Lösungen vorgeschlagen wurden.

Die Diskussion mit einem verbohrten Mitbürger bringt uns in dieser Sache zugegeben nicht weiter, weswegen wir Ihnen ebenfalls noch einen schönen Abend und immer ausreichend Parkplätze wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Friedrich & Alexander Wiege