Gästebuch

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Peter Kreis (NR. 2820) schrieb am 28. Oktober 2015 um 17:59:
Sehr geehrte Herren Friedrich und Wiese,

Sie zitieren schon wieder Rechte, die Ihnen mit Bewohnerausweis so gar nicht zustehen.

Von einem Kauf- und Nutzungsvertrag zu sprechen ist doch sehr weit hergeholt.

Zitat Bürgeramt der Stadt Koblenz in Bezug auf Bewohnerparkplätze, welches Sie zusammen mit Ihrem Ausweis erhalten haben:
\"Mit einer Ausnahmegenehmigung für Bewohner erhalten sie NICHT das Anrecht auf einen Parkplatz in der jeweiligen Parkzone. Der Inhaber erhält lediglich das Recht eine Parkuhr/-Scheibe oder Parkscheinautomat nicht bedienen zu müssen.\" Und so weiter und so fort.

Aber auch in Ihrer erneuten Antwort sprechen sie lediglich von Rechten, von ihren Pflichten kein Wort.

Aber lassen wir das. Wünsche ihnen noch einen schönen Abend
Peter Kreis
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2819) schrieb am 28. Oktober 2015 um 15:25:
Sehr geehrter OB,

dass unser Anliegen nun einfach so ohne jegliche Zugeständnisse, nicht mal dahingehend die künftige Parkplatzsituation in Ehrenbreitstein durch Alternativen o. ä. zu verbessern, abgetan wird halten wir persönlich für sehr bedauerlich und enttäuschend, erleichtert unsere Entscheidung bei der nächsten OB Wahl aber ungemein. Bürgernähe, mit der hier immer wieder so gern geworben wird, scheint wohl in Wahrheit ein großes Fremdwort zu sein, Behördenwillkür und deren Rechtfertigung nach außen, sei diese noch so weit hergeholt, wird hingegen sehr großgeschrieben.

Zum Gästebuchschreiber 2818 möchten wir nur sagen, dass seinem Eintrag inhaltlich und materiell nur relativ wenig bis gar nichts abzugewinnen ist, abgesehen von sehr viel Naivität. Wir erachten es schon als Unterschied, ob man nun für einen Parkplatz mit entsprechender Nutzung als Anwohner bezahlt hat, also ein gültiger Kauf- oder Nutzungsvertrag mit rechtlich zustehender Gegenleistung und Vertrauensschutz besteht, oder ob willkürlich und mit voller Absicht, so wie Sie es uns hier trotz unserer ausführlichen Schilderungen unterstellen, das Fahrzeug widerrechtlich im Parkverbot abgestellt wird. Wir denken, Ihnen ist die mehr als bescheidene Situation hinsichtlich der Parkplätze in Ehrenbreitstein in keinster Weise bekannt. Ausweichmöglichkeiten, alternative Stellplätze, oder ähnliche Entschädigungen der Anwohner, welche durch Maßnahmen wie diese entstehen sollten und für die man eigentlich bezahlt hat, sind nicht gegeben. Dies scheint der Stadt wohl auch hinreichend bekannt zu sein, denn nicht umsonst weicht der OB dieser Thematik in seinen Antworten gekonnt aus. Zudem konnte uns auch abschließend nicht beantwortet werden, warum anstatt irreführender Parkverbote weder auf Bauzäune, noch auf schriftliche Unterrichtung der Anwohner zurückgegriffen wurde. Inwiefern unsere Vorwürfe bezüglich der Willkür und \"Abzocke\" also unbegründet sein sollen, erschließt sich uns nicht. Im Übrigen sehen wir es weiß Gott nicht als Erfolg oder Besserung an, wenn sich der Kollege des Ordnungsamtes mal 10 Minuten dazu erbarmt, den Fahrzeughalter ausfindig zu machen und bereits 5 Minuten später, trotz der umgehenden Entfernung des Fahrzeuges, diesen mit sehr hohen Kosten (für nichts) zu belasten. An der grundlegenden Problematik, welche in diesem Viertel herrscht, ändert solch ein Vorgehen überhaupt nichts, sondern wird dadurch im Gegenteil nur verschlimmert.
Da man Ihrem Beitrag aber generell nur sehr wenig Objektivität entnehmen kann, erachten wir dieses Diskussion als hinfällig.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Peter Kreis (NR. 2818) schrieb am 28. Oktober 2015 um 14:27:
Zu den Gästebucheinträgen 2816 ff

Sehr geehrter Oberbürgermeister,

sehr geehrte Gästebuchschreiber 2816 ff,

in Koblenz und sicher auch in anderen Städten wird eine Ordnungswidrigkeit in Form des Falschparkens als hinnehmbares Kavaliersdelikt angesehen. So handeln auch sehr viele Autofahrer, sie parken bewust und teilweise in voller Absicht in Halteverboten, eingeschränkten Halteverboten, auf Bürgersteigen, auf Behindertenparkplätzen usw..

Spricht man Betroffene daraufhin an, erhält man oft eine freche Antwort. Aber spätestens beim Ansprechen dieses Fehlverhaltens müsste dem Fahrer klar sein, dass er eine Ordnungswidrigkeit begeht und nimmt die Konsequenzen damit in Kauf.

Treten dann die Konsequenzen auf, ist das Geschrei groß. Dann ist es plötlich Willkür oder Abzocke.

Man begeht einen Fehler (oft bewust und in Absicht) aber Schuld ist die Stadt, das Ordnungsamt oder deren Mitarbeiter.

Wie der Herr Oberbürgermeister in einer seiner Antworten schrieb, in vielen vergleichbaren Städten wird sofort abgeschleppt, das Ordnungsamt Koblenz macht darüberhinaus im Vorfeld noch Klingelaktionen bei dem Halter des betreffenden Autos usw.

Regelmäßig am Rosenmontag erlebe ich das in der Strasse wo ich wohne, in der Kurfürstenstrasse. Bis zum Tag des Rosenmontagszuges stehen die Fahrzeuge in den Halteverbotszonen, deren Schilder teilweise schon Wochen vorher aufgestellt sind. Jeder in Koblenz kennt den Rosenmontag und jeder in der Kurfüstenstrasse weiss, dass der Zug durch die Strasse geht.

Die Antwort von Nachbarn kenn ich auch schon seit Jahren: Ist doch egal, die kommen eh klingeln, dann ist noch Zeit genug das Auto wegzufahren.

Nein, grundsätzlich sollte jeder Autofahrer die StVO kennen und wissen wo man parken darf und wo nicht. Und wenn er sich unsicher ist, hat er eine Rückschaupflicht und wenn am Eingang einer Tiefgarage expliziet auf bestehende Halteverbotsschilder aufmerksam gemacht wird, würde ich ja vielleicht 2x genauer hingucken ob ich da, wo ich parke auf wirklich nichts falsch mache.

Aber so ist der Deutsche im Umgang mit seinem liebsten Spielzeug, dem Auto.
Fehler begeht man im Straßenverkehr doch nur zu gerne, es ist ja eine Lappalie, aber die Konsequenzen für diese Fehler mag man dann doch nicht tragen. Dann ist das Ordnungsamt oder die Stadt oder gar Sie, lieber Herr Bürgermeister der Schuldige.

Entschuldigung für diese Ausschweifung, aber hier im Gästebuch wird sich sehr oft über Parkgeschehnisse ausgelassen und in keinem Beitrag erkenne ich eine Einsicht.

Wenn das Orndungsamt in Koblenz so arbeiten würde wie beispielsweise in Zweibrücken (habe dort lange Zeit gelebt, dann gäbe es fast keine Falschparker mehr. Dort ist man rigoros. In Koblenz betrachten sich die Mitarbeiter des Orndungsamtes als Dienstleister, die den Falschparker noch suchen gehen und damit sicherlich kostbare Zeit vergeuden. Und dieser Dienst am Bürger wird dann auch noch als unakzeptabel oder als nicht ausreichend angesehen.

Na gut.
Ich wünsche allen Beteiligten und Ihnen vor allem, lieber Herr Oberbürgermeister einen schönen Tag

Herzlichst
Peter Kreis
Hofmann-Göttig (NR. 2817) schrieb am 28. Oktober 2015 um 12:48:
Sehr geehrte Herren Friedrich & Wiege,
danke für Ihre erneute Schilderung der Vorgänge aus Ihrer Sicht. Ich habe Ihnen die Sicht der Stadt (Ordnungsamt) nach besten Wissen und Gewissen umfassend geschildert. Für weitere Auseinandersetzungen sehe ich keinen Raum. Selbstverständlich steht Ihnen der Rechtsweg offen.
MfG
Hofmann-Göttig, OB
Andreas Friedrich & Alexander Wiege (NR. 2816) schrieb am 27. Oktober 2015 um 23:13:
Sehr geehrter OB,

vielen Dank für Ihre Ausführungen, allerdings möchten wir diesen in einigen Punkten widersprechen. Dass an einigen Plätzen Schilder standen, war uns entgegen Ihrer Interpretation durchaus bekannt, dementsprechend wurde die Behauptung, wir hätten bereits vorm Aufstellen der Schilder dort gestanden, von uns so nie getroffen und muss hier offenbar auf einem Missverständnis beruhen, lediglich von ein paar Tagen war die Rede.

Da allerdings viele Parkplätze, ausgenommen unserem Platz, einzeln mit Schildern markiert wurden, gingen wir davon aus, dass unser genutzter Abstellplatz legitim sei. Erst im Nachhinein und am besagten Tag fiel uns auf, dass sich hinter einem Pfeiler des Parkhauses ein entsprechendes Schild befand und halten dies daher im Hinblick auf die anderen, deutlichen Markierungen für bewusst irreführend. Dies wurde von uns im Übrigen ebenso mit Fotos dokumentiert. Zudem ist uns nach wie vor schleierhaft, warum man an Stelle von Parkverboten, mit welchen man hier wohl die zahlenden Anwohner \"ins offene Messer rennen lässt\", nicht einfach kleine Absperrzäune verwendet. Wir gehen davon aus, dass sich dies für Sie als Stadt nicht so rechnen würde, als wenn man den Bürgern durch überzogene Knöllchen und Abschleppmaßnahmen zusätzlich Geld aus den Taschen zieht.
Ferner stellt sich uns auch die Frage, warum es unterbleibt, Anwohner, insbesondere diejenigen mit Bewohner-Parkausweis, postalisch über solche anstehenden Bauarbeiten zu informieren und entsprechende Parkalternativen anzubieten (z. B. Freigabe des Parkdecks in Richtung Lidl/Diehls Hotel o. ä.), um Problemfällen wie diesen bürgerfreundlich vorzubeugen.

Wie bereits im ursprünglichen Eintrag sei auch hier nochmal erwähnt, dass die Parkplatzsituation in Ehrenbreitstein, besonders im Bezug auf die Hofstraße, seit der kostenpflichtigen Nutzung des Bahnhofsparkplatzes einfach nur katastrophal ist. Nebenbei bemerkt hat sich dieser Missstand durch das Bauvorhaben am Ende unserer Straße noch wesentlich verschlimmert. Insofern möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass man gerade abends kaum noch einen Parkplatz findet, obwohl man für diese Leistung einen ordentlichen Betrag ausgibt. Wir möchten an dieser Stelle auch noch einmal deutlich das Verhältnis zwischen der Anzahl ausgegbener Parkausweise durch die Stadt und der Verfügbarkeit von Parkplätzen infragestellen.

Der Vertrauensschutz, welcher mit dem Erwerb einer Parkberechtigung einhergehen sollte, wird durch solch ein alternativloses Vorgehen der Stadt und des Ordnungsamtes im Übrigen ebenfalls rücksichtslos ausgehebelt, weswegen wir auch ernsthaft Überlegungen anstellen, unseren Ausweis zurückzugeben und den Kaufbetrag entsprechend zurückzufordern, da die uns zustehende Leistung in keinster Weise erbracht wird und man sich nie sicher sein kann, an welcher Stelle der Stadt irgendwann ein neues, spontanes & temporäres Parkverbot einfällt.

Zu der von Ihrem Kollegen geschilderten Situation bleibt uns nur zu sagen, dass uns der Mitarbeiter im Grunde \"wach geklingelt\" hat, da wir an diesem Tag keiner Arbeit nachgehen mussten. Man öffnet unerwartetem Besuch deshalb die Tür nur ungern in Schlafkleidung, weswegen unsere Reaktion insofern erfolgte, als dass wir uns schnellstmöglich nach unten begaben, was mit ausdrücklicher Betonung keine 15 Minuten dauerte. Wir dürfen diesbezüglich aufgrund der ohnehin eher \"bürgerfeindlichen\" Vorgehensweise durch die Stadt Koblenz wohl kaum Verständnis erwarten, wollten dies aber zumindest nochmal klar gestellt haben.

Unsere Dankbarkeit für den \'gutgemeinten\' Hinweis hält sich insgesamt sehr in Grenzen, da trotz erfolgter Bezahlung des Abschleppdienstes kurz darauf ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Euro bei uns einging - angebliche Behinderung einer Baustelle, die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch gar nicht stattfand. Solch ein Verhalten jenseits der Verhältnismäßigkeit ohne jegliche Zugeständnisse gegenüber dem zahlenden Anwohner objektiv zu rechtfertigen, halten wir hinsichtlich unserer weitreichenden Schilderungen schlicht für absurd.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Hofmann-Göttig (NR. 2815) schrieb am 27. Oktober 2015 um 20:29:
Sehr geehrter Herr Friedrich,
sehr geehrter Herr Wiege,
nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt vermag ich Ihre Darstellung des Sachverhaltes nicht nachzuvollziehen.
Das Parkhaus war für notwendige Überprüfungsarbeiten (Brandschutzanlage) durch die Berufsfeuerwehr für 2 Tage (jeweils von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr) entsprechend zu räumen. Am 08.10.2015 wurden hierzu die notwendigen Haltverbotsschilder mit Hinweis auf den 15.10. und 16.10.2015 angebracht. Diese wurden für jedermann deutlich sichtbar, u.a. auch direkt am Einfahrtsbereich angebracht. Am Tag, als die Schilder aufgestellt wurden, befand sich Ihr Fahrzeug nachweislich nicht im Parkhaus. Üblicherweise werden beim Aufstellen von Schildern auch die festgestellten Fahrzeuge notiert.
Ungeachtet der Nachschaupflicht, die jeder Verkehrsteilnehmer hat, hätten Sie spätestens beim Einfahren erkennen können und müssen, dass für die o.g. Tage ein Halteverbot für die Zeit von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Parkhaus bestand. Somit war immer noch die Möglichkeit gegeben, das Fahrzeug über Nacht wie gewohnt abzustellen, wodurch die Bedürfnisse der Nutzung so weit wie möglich berücksichtigt werden konnten.
Die Sperrung eines Parkhauses zu „Wartungszwecken/Überprüfungszwecken“ dient zum Wohle der Allgemeinheit und natürlich auch unmittelbar der Nutzer. Unter den Umständen ist die Sperrung auch bei bestehenden Nutzungsverträgen zu dulden. Jedem sollten die Folgen einer nicht einwandfrei funktionierenden Brandschutzanlage bekannt sein, so dass eine kurzfristige Sperrung zur Überprüfung der o.g. Anlage vom Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gedeckt ist.
Bei den Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung vermag ich ein Fehlverhalten nicht festzustellen. In anderen Städten von Rheinland-Pfalz werden Fahrzeuge bei vergleichbarer Situation ohne Nahbereichsermittlung und Versuche den Fahrer/ Halter zu erreichen abgeschleppt.
Meine Mitarbeiter sind grundsätzlich gehalten den Fahrer/Halter zu erreichen. Dies ist in Ihrem Fall nicht gelungen. Ein Mitarbeiter hatte mit den ermittelten Angaben Ihr Wohnhaus aufgesucht und bei Ihnen (Sammelklingelanlage) geklingelt. Da keine Reaktion erfolgte, versuchte der Mitarbeiter die Wohnung im Haus aufzusuchen. Da die Wohnungen jedoch nicht entsprechend beschriftet sind, verbrachte der Mitarbeiter einige Zeit im Haus, arbeitete sich von Wohnung zu Wohnung und verließ dieses dann ohne Ergebnis. Sodann wurde die Beseitigung Ihres Fahrzeuges angeordnet und ein Abschleppfahrzeug, welches sich noch im Nahbereich befand, entsprechend beauftragt.
Erst danach kamen Sie zu Ihrem Fahrzeug.
Zwischen dem Verlassen des Wohnhauses und Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug vergingen nochmals einige Minuten. Insgesamt also hat der Mitarbeiter mindestens 10-15 Minuten damit verbracht, Sie zu erreichen. Wenn Sie das Klingeln doch gehört haben, vermag ich nicht nachzuvollziehen, warum Sie nicht reagiert haben. Hätten Sie sich bemerkbar gemacht, hätten die Mitarbeiter den Abschleppunternehmer nicht beauftragt.
Ihre Ausführungen dahingehend, dass Sie „aufgefordert“ worden seien, dem Abschleppfahrzeug zwecks Zahlung der Kosten hinterherzufahren entsprechen nach meinem Kenntnisstand nicht den Tatsachen. Wie man mir versichert hat, befand sich das Abschleppfahrzeug nach Ihrem Erscheinen noch neben Ihnen im Parkhaus und verblieb für weitere Maßnahmen zunächst noch dort. Der Fahrer des Abschleppfahrzeuges wurde zudem Zeuge des Gespräches.
Der gutgemeinte Hinweis meines Mitarbeiters sollte Ihnen die Möglichkeit geben, die Anfahrtskosten direkt zu zahlen, ohne dass diese über einen gebührenpflichtigen Bescheid des Ordnungsamtes gegen Sie festgesetzt werden. Die Gebühren für einen solchen Bescheides betragen immerhin 58,- €. Ich möchte behaupten, dass man für so einen Hinweis dankbar sein sollte.
Sofern Sie mit der behördlichen Maßnahme nicht einverstanden sein sollten, steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen.
Im Übrigen war die Feuerwehr dann wohl wenige Minuten nach 11.00 Uhr mit einem Löschzug vor Ort, um die Arbeiten dann aufzunehmen.
MfG
Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Hofmann-Göttig (NR. 2814) schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:08:
Sehr geehrter Herr Klaus (GB 2811),
Ihre Anerkennung für den Kampfmittelräumdienst kann ich nur unterstreichen (siehe meinen Wochenbericht von gestern Abend auf dieser Info-Plattform). Ich freue mich, dass Sie auch mit unseren städtischen Mitarbeitern gute Erfahrungen gemacht haben. Wir wollen eine moderne Dienstleistungsverwaltung sein. Ich freue mich immer sehr, wenn das bemerkt wird. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2813) schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:04:
Sehr geehrter Herr Beitter (GB 2810),
das aktuelle Gutachten ließ keine Alternative als jetzt sofort am Rittersturz zu handeln. Glauben Sie mir: wenn das unnötig wäre, dann würde die Stadt diese Investition nicht tätigen.
Der Hangrutsch auf dem ehemaligen Tierschutzgelände ist weiterhin so, dass dort entweder eine sehr teure Investition vorgenommen werden muss oder weiterhin nur eine Teilnutzung des Geländes verantwortet werden kann.
MfG
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2812) schrieb am 26. Oktober 2015 um 20:59:
Sehr geehrter Herr Beitter (GB 2809),
ich fürchte, wir werden uns in dieser Sache nicht einig. Parkplatzgebühren - meinetwegen auch hohe - sind notwendig, um Einnahmen für die Stadt zu erzielen und um die Stadt von unnötigem PKW-Verkehr zu entlasten. MfG JoHo
Erwin Klaus (NR. 2811) schrieb am 25. Oktober 2015 um 20:58:
Sehr geehrter Herr OB,
Gratulation an die Mitarbeiter des KMPF und der vielen anderen Helfer, Polizei,THW, Ordnungsamt u.a. zu der gelungenen Evakuierung und Entschärfung.

Weiterhin ein Lob an die Arbeiter (der Firma Euwovia) und die städtischen Mitarbeiter in Bezug auf die Baustelle in der Hohenfelder Straße.Ich selber hatte aufgrund von Fragen Kontakt zu den Mitarbeitern der Stadt vor Ort und wurde sehr freundlich und sachkundig über die Arbeiten/Sperrung informiert.

MfG
Erwin Klaus