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Sehr geehrter Herr Ebert (GB 2701 / 2715),
Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich wie folgt Stellung genommen:
Da Sie keine genauen Angaben zur Uhrzeit oder zum Kennzeichen des von Ihnen festgestellten Behördenfahrzeugs gemacht haben,
ist eine genaue Klärung des Sachverhaltes nicht möglich.
Wir können zumindest mitteilen, dass im Zeitraum von 09.15 Uhr bis 09.50 Uhr eine Abschleppmaßnahme in dem von Ihnen beschriebenen
Bereich durchgeführt wurde (unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz).
In wie weit außerhalb dieser Maßnahme noch Kräfte der Verkehrsüberwachung oder des kommunalen Vollzugsdienstes den Bereich der Löhrstraße
befahren haben, lässt sich nicht feststellen.
Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um Kräfte des kommunalen Vollzugsdienstes gehandelt haben dürfte. Diese Mitarbeiter sind nicht mit
den Aufgaben der Verkehrsüberwachung betraut, geben gravierende Verkehrsverstöße in der Regel aber weiter.
Welches Länder-Kennzeichen ein Fahrzeug hat, ist für den Verstoß und die weiteren Maßnahmen unerheblich. Ebenso ist aber auch nicht ausgeschlossen,
dass ausländische Fahrzeugführer berechtigt sein können, Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.
MfG
JoHo
Das Ordnungsamt hat zwischenzeitlich wie folgt Stellung genommen:
Da Sie keine genauen Angaben zur Uhrzeit oder zum Kennzeichen des von Ihnen festgestellten Behördenfahrzeugs gemacht haben,
ist eine genaue Klärung des Sachverhaltes nicht möglich.
Wir können zumindest mitteilen, dass im Zeitraum von 09.15 Uhr bis 09.50 Uhr eine Abschleppmaßnahme in dem von Ihnen beschriebenen
Bereich durchgeführt wurde (unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz).
In wie weit außerhalb dieser Maßnahme noch Kräfte der Verkehrsüberwachung oder des kommunalen Vollzugsdienstes den Bereich der Löhrstraße
befahren haben, lässt sich nicht feststellen.
Es ist aber davon auszugehen, dass es sich um Kräfte des kommunalen Vollzugsdienstes gehandelt haben dürfte. Diese Mitarbeiter sind nicht mit
den Aufgaben der Verkehrsüberwachung betraut, geben gravierende Verkehrsverstöße in der Regel aber weiter.
Welches Länder-Kennzeichen ein Fahrzeug hat, ist für den Verstoß und die weiteren Maßnahmen unerheblich. Ebenso ist aber auch nicht ausgeschlossen,
dass ausländische Fahrzeugführer berechtigt sein können, Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, wenn der entsprechende Nachweis erbracht wird.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Fischer (GB 2704/2739),
der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen hat mir mitgeteilt, dass für den Pflasterbelag auf dem Zentralplatz eine ungebundene Pflasterbefestigung gewählt wurde. Das bedeutet, dass die Steine mit Sand verfugt wurden. Der Belag erlangt durch den fachgerechten Einbau der Fuge seine Flexibilität in Bezug auf statische oder dynamische Belastung. Durch die ungebundene Bauweise bleibt der Pflasterbelag grundsätzlich wasserdurchlässig. Eine Fugenverfüllung in gebundener Bauweise, z.B. mit Bettungsmörtel, ist für den Zentralplatz nicht vorgesehen. Im Wesentlichen ist der Verlust von Teilen der Fugenverfüllung auf den Einsatz der Reinigungsmaschinen zurückzuführen. Der Zentralplatz wird ein bis zwei Mal jährlich mit Hilfe eine Kehrsaugmaschine und dem Einsatz von heißem Wasser gründlich von Verschmutzungen gereinigt. Im Zuge der Reinigung wird loses Material aus den Fugen ausgetragen. Im Nachgang wird der Belag durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes nachgesandet, so dass dieser Verlust wieder ausgeglichen wird. Für das Umfeld des Zentralplatzes wurde ebenfalls eine ungebundene Pflasterbefestigung gewählt. Diese Flächen befinden sich in der Unterhaltung des Tiefbauamtes. Der Eigenbetrieb wird Ihren Hinweis an die zuständige Stelle weiterleiten. MfG JoHo
der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen hat mir mitgeteilt, dass für den Pflasterbelag auf dem Zentralplatz eine ungebundene Pflasterbefestigung gewählt wurde. Das bedeutet, dass die Steine mit Sand verfugt wurden. Der Belag erlangt durch den fachgerechten Einbau der Fuge seine Flexibilität in Bezug auf statische oder dynamische Belastung. Durch die ungebundene Bauweise bleibt der Pflasterbelag grundsätzlich wasserdurchlässig. Eine Fugenverfüllung in gebundener Bauweise, z.B. mit Bettungsmörtel, ist für den Zentralplatz nicht vorgesehen. Im Wesentlichen ist der Verlust von Teilen der Fugenverfüllung auf den Einsatz der Reinigungsmaschinen zurückzuführen. Der Zentralplatz wird ein bis zwei Mal jährlich mit Hilfe eine Kehrsaugmaschine und dem Einsatz von heißem Wasser gründlich von Verschmutzungen gereinigt. Im Zuge der Reinigung wird loses Material aus den Fugen ausgetragen. Im Nachgang wird der Belag durch die Mitarbeiter des Eigenbetriebes nachgesandet, so dass dieser Verlust wieder ausgeglichen wird. Für das Umfeld des Zentralplatzes wurde ebenfalls eine ungebundene Pflasterbefestigung gewählt. Diese Flächen befinden sich in der Unterhaltung des Tiefbauamtes. Der Eigenbetrieb wird Ihren Hinweis an die zuständige Stelle weiterleiten. MfG JoHo
Sehr geehrte Frau Drischel,
ich werde das Baudezernat entsprechend informieren.
Danke.
MfG
JoHo
ich werde das Baudezernat entsprechend informieren.
Danke.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hofmann-Göttig,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Schade, dass die Johannes-Popitz-Straße nun schon so negativ durch die Baumaßnahmen verändert wurde und noch wird und für deren Bewohner das \"Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist\". Die Absicherung der Baustelle ist ebenfalls nicht vorhanden und sehr gefährlich - nicht nur für spielende Kinder. Interessant finde ich auch, dass den Bauherren erlaubt wurde ein 1/2 Geschoss höher zu bauen, denn das trägt maßgeblich dazu bei, dass die Harmonie des Siedlungsbildes zerstört wird. Mit freundlichen Grüßen Monika Drichel
vielen Dank für die schnelle Antwort. Schade, dass die Johannes-Popitz-Straße nun schon so negativ durch die Baumaßnahmen verändert wurde und noch wird und für deren Bewohner das \"Kind nun schon in den Brunnen gefallen ist\". Die Absicherung der Baustelle ist ebenfalls nicht vorhanden und sehr gefährlich - nicht nur für spielende Kinder. Interessant finde ich auch, dass den Bauherren erlaubt wurde ein 1/2 Geschoss höher zu bauen, denn das trägt maßgeblich dazu bei, dass die Harmonie des Siedlungsbildes zerstört wird. Mit freundlichen Grüßen Monika Drichel
Sehr geehrte Frau Drichel (GB 2705),
Ihre Ausführungen zur Bautätigkeit im Bereich der Franzosensiedlung möchte ich gerne zum Anlass nehmen, Ihnen die anstehenden Maßnahmen in diesem Zusammenhang näher zu erläutern:
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich Ihre Verärgerung und Ihre Bedenken im Zusammenhang mit der vorgenannten Thematik nachvollziehen und verstehen kann. Zu Recht betonen Sie, dass die Franzosensiedlung aufgrund ihrer Baustruktur und großzügigen Freiraumgestaltung als Wohngebiet einen besonderen Charakter, Charme und eine hohe Qualität aufweist. Vor diesem Hintergrund sei erwähnt, dass die Stadt Koblenz eine anhaltend hohe Nachfrage nach geeignetem Wohnbauland für Mehrfamilien-, aber insbesondere auch Einfamilienhäuser verzeichnet. Zur Stärkung der Wohnbevölkerung ist die Stadt auch grundsätzlich daran interessiert, dieser Nachfrage durch Baulandbereitstellung Rechnung zu tragen. Auch die privaten Grundstückseigentümer und Immobilienentwickler sind aufgrund der gegebenen Nachfrage stets auf der Suche nach geeigneten Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Strategie hierbei ist die Nachverdichtung oder Aktivierung von innerstädtischen Brachflächen.
Aufgrund der oftmals hohen Kosten (z. B. für die Schaffung neuer Infrastruktur) und Umweltbelastung bei der Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich bzw. auf der sog. „grünen Wiese“ sowie des in § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch den Gesetzgeber verankerten Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, führt auch künftig leider kein Weg an einer bedarfsgerechten Nachverdichtung einzelner Wohnquartiere vorbei. Grundsätzlich sind hiermit auch eine bessere Auslastung der städtischen Infrastruktur, eine Schonung von Natur und Landschaft sowie ein reduzierter Kostenaufwand für die Allgemeinheit verbunden.
Leider ist auch die Innenentwicklung nicht immer konfliktfrei umsetzbar, da sie meist aufgrund des Eingriffs in gewachsene Strukturen auch ein hohes Konfliktpotenzial aufweist und Veränderungen des Status quo oder Störungen der ansässigen Bevölkerung nicht immer vermieden werden können. Die Franzosensiedlung ist durch ihre aufgelockerte Bebauungs- und Freiraumstruktur in besonderem Maße für eine Nachverdichtung geeignet und besitzt für Grundstückseigentümer und Investoren eine entsprechend hohe Attraktivität. Der Stadt Koblenz kommt hierbei aber im Rahmen ihrer Planungshoheit eine steuernde Funktion zu. Nicht immer und überall sollte eine derartige Entwicklung eingeleitet oder ohne konzeptionelle Steuerung durchgeführt werden.
Grundsätzlich bedarf es einer Analyse und Bewertung des jeweiligen Einzelfalls bzw. des jeweiligen Quartiers. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie eine Nachverdichtung im Bereich der Franzosensiedlung künftig erfolgen kann oder ob nicht auch der Schutz der vorhandenen Situation städtebaulich geboten ist, bedarf es einer politischen Diskussion und Entscheidung in den städtischen Gremien. Aus diesem Grund ist vorgesehen, am 15.10.2015 zur Sicherung der Planungen im Bereich der Franzosensiedlung eine Veränderungssperre durch den Stadtrat beschließen zu lassen. Dies würde bewirken, dass zunächst für die Dauer von zwei Jahren keine Baugenehmigungen erteilt werden können, die den Planungszielen zuwiderlaufen. Die anstehende Bewertung, Konzepterarbeitung und politische Diskussion sollen so mit der nötigen Gründlichkeit und ohne die Störwirkung möglicher Fehlentwicklungen durchgeführt werden. Auf bereits erteilte Baugenehmigungen haben die vorstehend beschriebenen Maßnahmen jedoch keinen Einfluss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest einen Überblick über die mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung verbundenen Schwierigkeiten geben und auch Verständnis dafür wecken, dass dies ein Feld ist, das zahlreichen äußeren Einflüssen unterliegt und sich stets veränderten ökologischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen anpassen muss. Gleichzeitig ist hier eine Vielzahl von Einzelinteressen und fachgesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Leider gelingt dies nicht immer zur vollständigen Zufriedenheit aller Beteiligten. Wir bedauern ausdrücklich, dass Sie durch die bereits umgesetzten und eingeleiteten Baumaßnahmen in Ihrem Wohnumfeld einen Umzug in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Ihre Ausführungen zur Bautätigkeit im Bereich der Franzosensiedlung möchte ich gerne zum Anlass nehmen, Ihnen die anstehenden Maßnahmen in diesem Zusammenhang näher zu erläutern:
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich Ihre Verärgerung und Ihre Bedenken im Zusammenhang mit der vorgenannten Thematik nachvollziehen und verstehen kann. Zu Recht betonen Sie, dass die Franzosensiedlung aufgrund ihrer Baustruktur und großzügigen Freiraumgestaltung als Wohngebiet einen besonderen Charakter, Charme und eine hohe Qualität aufweist. Vor diesem Hintergrund sei erwähnt, dass die Stadt Koblenz eine anhaltend hohe Nachfrage nach geeignetem Wohnbauland für Mehrfamilien-, aber insbesondere auch Einfamilienhäuser verzeichnet. Zur Stärkung der Wohnbevölkerung ist die Stadt auch grundsätzlich daran interessiert, dieser Nachfrage durch Baulandbereitstellung Rechnung zu tragen. Auch die privaten Grundstückseigentümer und Immobilienentwickler sind aufgrund der gegebenen Nachfrage stets auf der Suche nach geeigneten Investitions- und Entwicklungsmöglichkeiten. Eine Strategie hierbei ist die Nachverdichtung oder Aktivierung von innerstädtischen Brachflächen.
Aufgrund der oftmals hohen Kosten (z. B. für die Schaffung neuer Infrastruktur) und Umweltbelastung bei der Entwicklung von Wohnbauflächen im Außenbereich bzw. auf der sog. „grünen Wiese“ sowie des in § 1a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch den Gesetzgeber verankerten Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, führt auch künftig leider kein Weg an einer bedarfsgerechten Nachverdichtung einzelner Wohnquartiere vorbei. Grundsätzlich sind hiermit auch eine bessere Auslastung der städtischen Infrastruktur, eine Schonung von Natur und Landschaft sowie ein reduzierter Kostenaufwand für die Allgemeinheit verbunden.
Leider ist auch die Innenentwicklung nicht immer konfliktfrei umsetzbar, da sie meist aufgrund des Eingriffs in gewachsene Strukturen auch ein hohes Konfliktpotenzial aufweist und Veränderungen des Status quo oder Störungen der ansässigen Bevölkerung nicht immer vermieden werden können. Die Franzosensiedlung ist durch ihre aufgelockerte Bebauungs- und Freiraumstruktur in besonderem Maße für eine Nachverdichtung geeignet und besitzt für Grundstückseigentümer und Investoren eine entsprechend hohe Attraktivität. Der Stadt Koblenz kommt hierbei aber im Rahmen ihrer Planungshoheit eine steuernde Funktion zu. Nicht immer und überall sollte eine derartige Entwicklung eingeleitet oder ohne konzeptionelle Steuerung durchgeführt werden.
Grundsätzlich bedarf es einer Analyse und Bewertung des jeweiligen Einzelfalls bzw. des jeweiligen Quartiers. Für die Beantwortung der Frage, ob und wie eine Nachverdichtung im Bereich der Franzosensiedlung künftig erfolgen kann oder ob nicht auch der Schutz der vorhandenen Situation städtebaulich geboten ist, bedarf es einer politischen Diskussion und Entscheidung in den städtischen Gremien. Aus diesem Grund ist vorgesehen, am 15.10.2015 zur Sicherung der Planungen im Bereich der Franzosensiedlung eine Veränderungssperre durch den Stadtrat beschließen zu lassen. Dies würde bewirken, dass zunächst für die Dauer von zwei Jahren keine Baugenehmigungen erteilt werden können, die den Planungszielen zuwiderlaufen. Die anstehende Bewertung, Konzepterarbeitung und politische Diskussion sollen so mit der nötigen Gründlichkeit und ohne die Störwirkung möglicher Fehlentwicklungen durchgeführt werden. Auf bereits erteilte Baugenehmigungen haben die vorstehend beschriebenen Maßnahmen jedoch keinen Einfluss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zumindest einen Überblick über die mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung verbundenen Schwierigkeiten geben und auch Verständnis dafür wecken, dass dies ein Feld ist, das zahlreichen äußeren Einflüssen unterliegt und sich stets veränderten ökologischen, ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen anpassen muss. Gleichzeitig ist hier eine Vielzahl von Einzelinteressen und fachgesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Leider gelingt dies nicht immer zur vollständigen Zufriedenheit aller Beteiligten. Wir bedauern ausdrücklich, dass Sie durch die bereits umgesetzten und eingeleiteten Baumaßnahmen in Ihrem Wohnumfeld einen Umzug in Erwägung ziehen. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Sehr geehrter Her Römer,
Ja genau.
MfG
JoHo
Ja genau.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank! Dann wende ich mich diesbezüglich einmal an Frau Finkemeier.
Viele liebe Grüße.
Gunnar Römer.
vielen Dank! Dann wende ich mich diesbezüglich einmal an Frau Finkemeier.
Viele liebe Grüße.
Gunnar Römer.
Sehr geehrter Herr Körfgen,
genau das wurde auch veranlasst. Das Ergebnis wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
MfG
JoHo
genau das wurde auch veranlasst. Das Ergebnis wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Fischer, ich habe bei der Bauverwaltung eine Fachstellungnahme angefordert.
MfG
JoHo
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Römer,
vielen herzlich Dank für Ihre Glückwünsche zu meinem Geburtstag.
Organisierte Reisen in die Partnerstadt Austin gibt es nicht. Jedoch fahren alle 3 bis 4 Jahren Delegationen mit Vertretern der Wirtschaft, Bildung, Politik und Kultur in unsere Partnerstadt, um die Kontakte und Austauschmaßnahmen zwischen Koblenz und Austin auszubauen. Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Finkemeier, Kultur- und Schulverwaltungsamt, e-Mail: Brigitte.Finkemeier@Stadt.Koblenz.de, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Joho
vielen herzlich Dank für Ihre Glückwünsche zu meinem Geburtstag.
Organisierte Reisen in die Partnerstadt Austin gibt es nicht. Jedoch fahren alle 3 bis 4 Jahren Delegationen mit Vertretern der Wirtschaft, Bildung, Politik und Kultur in unsere Partnerstadt, um die Kontakte und Austauschmaßnahmen zwischen Koblenz und Austin auszubauen. Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Finkemeier, Kultur- und Schulverwaltungsamt, e-Mail: Brigitte.Finkemeier@Stadt.Koblenz.de, wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Joho