Gästebuch

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S. Döhler (NR. 2480) schrieb am 28. November 2014 um 12:17:
Danke,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister.

Das ist mal eine klare und nachvollziehbare Aussage, selbst wenn sie letztendlich nicht unbedingt zufriedenstellend sein kann.

MfG Döhler
Kessi (NR. 2479) schrieb am 28. November 2014 um 11:50:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch unglücklich zusammentreffende Umstände habe ich mich leider am 27.11.2014 einem Rettungssanitäter gegenüber verbal ungebührlich benommen, nachdem er mich durch seine anmaßende Art total aus der Fassung brachte. Als Folge daraus habe ich erhebliche Schwierigkeiten verursacht, die den Einsatz des Ordnungsamtes erforderlich machte. Hierfür entschuldige ich mich nochmals schriftlich bei diesen drei Mitarbeitern des Ordnungsamtes.
Diese haben sich vorbildlich um mich gekümmert und mich trotz prekärer Situation ganz unbürokratisch, beruhigend, hervorragend, zuvorkommend, behandelt. In meiner schwierigen Situation haben alle drei Herren, insbesondere Herr Siering, außergewöhnlich kompetent und hilfsbereit versucht, mir die unangenehme Situation so weit wie möglich erträglich zu machen. Da dies nicht selbstverständlich ist, möchte ich auf diesem Wege für die nicht alltägliche Hilfe, die mir gewährt wurde, sehr herzlich danken.
Hofmann-Göttig (NR. 2478) schrieb am 28. November 2014 um 09:58:
Zu den Gästebucheinträgen Karl Napp (GB 2463), R. Schmdt (2467 und 2474) sowie Bastian Norpel (GB 2474) hat das Ordnungsamt mir gegenüber Stellung genommen wie folgt:


\"Bei den Außendienstmitarbeitern den Ordnungsamtes muss in zwei Gruppen unterschieden werden, welche beide im Polizei- und Ordnungsbehördengesetzt (POG) klar definiert sind.

Zum einen die Hilfspolizeibeamten nach § 95 POG, diese haben die Befugnisse einen Polizeibeamten und sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) zuständig.
Desweiteren wird in § 94 POG der kommunale Vollzugsbeamte geregelt, diese Mitarbeiter nehmen die Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz wahr
und haben auch die nach dem POG den Ordnungsbehörden zugewiesenen Befugnisse. Sie dürfen unmittelbaren Zwang ausüben.

Die Aufgaben des kommunalen Vollzugsdienstes sind u.a. die Unterbringung psychisch kranker Personen nach dem PsychKG, Jugendschutzkontrollen, Gaststättenkontrollen, Fahrerermittlungen, Adressermittlungen,
die Überwachung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Koblenz, Waffenkontrollen, pyrotechnische Abnahmen, Infektionsschutz, Schulzuführungen, uvm.

Entgegen Regelungen in anderen Bundesländern wird der kommunale Vollzugsdienst in Rheinland-Pfalz nicht als Stadtpolizei bezeichnet.

Sicherlich ist es für den Bürger schwierig den Unterschied zwischen Hipos und kommunalen Vollzugsbeamten zu erkennen, da beide sich äußerlich nicht unterscheiden.
Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass die Mitarbeiter angebrachte Beschwerden und Anregungen von Bürgern unmittelbar über die Leitstelle des Ordnungsamtes an die zuständigen Kollegen weitergeben.\"

MfG
Hofmann-Göttig, OB
HOFMANN-GÖTTIG (NR. 2477) schrieb am 28. November 2014 um 09:51:
Zum Gästebucheintrag D. Weiß (GB 2459) hat das Ordnungsamt mir gegenüber Stellung genommen wie folgt:

\"Die Anwendung der gelben Blitzleuchte auf einem Dienstfahrzeug des Ordnungsamtes war nicht ordnungsgemäß,
jedoch sahen sich die eingesetzten Mitarbeiter aufgrund der eingegangen Meldung derart belastet,
dass sie zu diesem Mittel gegriffen haben um ihr Umfeld auf sich aufmerksam zu machen.
In der Folge führte der Einsatz für die betroffene zu einem glücklichen Ende.\"
MfG
Hofmann-Göttig, OB
Hofmann-Göttig (NR. 2476) schrieb am 27. November 2014 um 18:18:
Sehr geehrter Herr Döhler,
mit Blick auf die Straßenverkehrs-Ordnung und über meine vorangegangene Stellungnahme hinaus sei zweifelsfrei erklärt:
1. Ja, Radfahrer dürfen ab dem vollendeten 10. Lebensjahr Gehwege nicht befahren, es sein denn, es sind Gehwege, die per Zusatzzeichen für den Radverkehr frei gegeben sind.
2. Gehwege und Fußgängerzonen mit der Freigabe für den Radverkehr dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
3. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen Radfahrer/-innen auf Fußgänger/innen Rücksicht nehmen, erforderlichenfalls muss der Radverkehr die Geschwindigkeit anpassen.
Die Wirklichkeit sieht in Koblenz, und nicht nur hier, zuweilen anders aus, das ist mir bewusst. Die Ursachen dafür sind aber nicht nur im Verhalten bzw. im Unvermögen der Spezies "Radfahrer" in Sachen Rücksichtnahme zu suchen. Zum einen wurden in der Vergangenheit zugunsten des Radverkehrs und häufig aus Mangel an verfügbarem Raum zahlreiche Wege zur gemeinsamen Nutzung durch Fuß- und Radverkehr ausgewiesen. Vielfach wurde dabei die Fahrbahnnutzung für den Radverkehr zwingend untersagt. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr, aber auch der Fluss des motorisierten Verkehrs sollte dadurch verbessert werden. Radfahrer/-innen wurden somit gewissermaßen konditioniert, ihm/ihr und auch dem/der Fußgänger/-in das Teilen der Fläche selbstverständlich auferlegt. Für zahlreiche Menschen war dies überhaupt erst die Voraussetzung dafür, mal wieder das Fahrrad in der Stadt zu nutzen. Auch heute noch wird gerne der Wunsch aus der Bevölkerung vernommen, die Stadt möge doch mehr separate Radwege bauen, weil das Nutzen der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr als zu gefährlich erlebt wird. Und das trifft für manche Straße, so wie sie sich derzeit darstellen, in der Tat zu.
Sie ahnen das Dilemma, das uns die Jahrzehnte der Nachkriegszeit hinterlassen haben. Der öffentlich verfügbare Raum ist in weiten Teilen der Stadt an vorderer Stelle für den Kraftfahrzeugverkehr ertüchtigt. Wobei auch von dessen Interessenvertretungen an nicht wenigen Stellen Neubauten, zusätzliche Fahrspuren, längere Ampelgrünzeiten und mehr Parkraum gefordert werden. So autogerecht ist unsere Stadt angesichts der regelmäßigen Staus eben doch nicht. Den/die Radfahrer/-in will - so könnte man meinen - keiner so richtig haben. Für Autofahrer/-innen stellt er/sie unter Umständen eine Bremse oder Hindernis dar, man will ihm/ihr, dem/der schwächeren Verkehrsteilnehmer/-in, ja nichts antun. Fußgänger/-innen fühlen sich von Radfahrern/-fahrerinnen ständig bedroht. Es lässt sich gegenwärtig im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren erkennen, dass der Radverkehr langsam anwächst und dass die Menschen ihre Verkehrsmittelwahl vermehrt an Rahmenbedingungen ausrichten, die zu einem Mix aus Auto, Fahrrad, öffentlichem Verkehr und Zu Fuß gehen führen.
Diese Entwicklung gilt es zu stärken, insofern unsere Innenstadt damit von Teilen des Kfz-Verkehrs entlastet würde und damit mehr Raum für alle verfügbar wäre. Demnach sollte für die nahe Zukunft mehr und mehr gelten, Verkehrsflächen im Rahmen der öffentlichen Grenzen umzuverteilen, beispielsweise durch Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fahrbahn. In der Praxis geschieht dies stets nach Einzelfallprüfung. Die Einschränkungen für den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr müssen nachweislich verträglich und zumutbar sein. Die Verwaltung muss hierbei wahrlich vielen Ansprüchen gerecht werden und Dinge sehr differenziert erörtern. Schwarz-Weiß-Vorstellungen führen dabei überhaupt nicht weiter. Gleichwohl darf ich Ihnen mitteilen, dass sich die Verwaltung regelmäßig mit der Polizei über das Unfallgeschehen austauscht und gemäß der gesetzlichen Verpflichtung handelt, wo Unfallhäufungen dazu Anlass geben bzw. sich präventive Maßnahmen als sinnvoll erweisen. Die Bekämpfung des widerrechtlichen Gehwegradelns stellt eine besondere Aufgabe dar, weil dieses Verhalten auf zahlreichen Wegen zu allen möglichen Zeiten erfolgt. Vergleichbar schwierig ist vielleicht das Einschreiten gegen Autofahrer/-innen, die beim Fahren ohne Freisprechanlage telefonieren. Auch solch ein Verhalten lässt sich nach wie vor häufig beobachten, oder auch die Rotlichtverstöße von Fußgängern/-gängerinnen.
Wir lassen Ihre Eingabe keinesfalls bei unseren Anstrengungen außer Acht, werden es aber weiterhin unterlassen, der Bevölkerung gegenüber Sofortmaßnahmen oder gar, in die Zuständigkeit der Polizei eingreifend, die Totalüberwachung in Aussicht zu stellen.
Den von Ihnen gewünschten Appell des Oberbürgermeisters an die Radfahrer/-innen, und nicht nur diese, will ich an dieser Stelle gerne kundtun: Fahren und gehen Sie stets rücksichtsvoll und beachten Sie die Verkehrszeichen, damit alle wohlbehalten ihr Ziel erreichen können. MfG JoHo
S. Döhler (NR. 2475) schrieb am 27. November 2014 um 13:55:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Rechtslage ist ja wohl eindeutig: Gemäß § 2, Abs. 1 und 5 StVO haben Erwachsene Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen. Punkt. So klar und deutlich haben Sie sich bisher nicht erklärt. Allein darum geht es. Es wäre angemessen, wenn Sie diesen Appell an die Radfahrer richten, statt öffentlich mit ausweichenden Begründungen (unter den Verkehrsteilnehmern gäbe es immer Konflikte; je enger die Nutzung von Grund und Boden desto intensiver) den § 2 zu verwässern. Es ist und bleibt unverantwortlich, Radfahren auf den Gehwegen stillschweigend zu dulden und durch derartige Ordnungswidrigkeiten entstandene Unfälle als gegeben hinzunehmen. Jeder Fußgänger muss sich auf den Gehwegen angstfrei bewegen können und so viel Schutz genießen, dass er von Radfahrern weder belästigt noch gesundheitlich gefährdet wird.
MfG Döhler
R.Schmidt (NR. 2474) schrieb am 27. November 2014 um 08:59:
Zum Eintrag (2473) Bastian Norpel:

Unfreundlich ist mir persönlich noch Keiner begegnet, trotz diverser Kontakte.
Rambos habe ich bei der Polizei jedoch auch schon erlebt. Ich glaube es gibt hüben wie drüben schwarze Schafe.
Schusswaffe, denke ich, sollte man genau bedenken, jedoch, dass die Männer und Frauen schnell an Einsatzstellen mit Menschenlebenbezug sind, sollte keiner Diskussion, sondern dem Handeln bedürfen.
Schade, dass es scheinbar immer erst zum Schlimmsten kommen muss.
Gruß
R.Schmidt
Bastian Norpel (NR. 2473) schrieb am 26. November 2014 um 22:49:
Sehr geehrter Herr Oberbürgemeister,

zur Diskussion KarNapp R.Schmidt (2463, 2467 und vorfolgender) möchte ich folgenden Beitrag leisten:

sehr interessiert lesend habe ich die Diskussion verfolgt. Habe mir daraufhin von einer Politesse den Dienstausweis zeigen lassen, die sie mir ordungsgemäß zeigte, das Dokument habe ich fotografiert und zitiere daraus:
HIPO: Die Inhaberin dieses Ausweises ist als Hiflspolizeibeamtin mit der Wahrnehmung POLIZEILICHER Aufgabeb betraut und besitzt lauf § XYZ des Polizei und Ordungsbehördengesetzes die BEFUGNISSE EINER POLIZEIBEAMTING

wohingegen die Befignisse eines Vollzugsbeamten lediglich lauten:
Inhaber dieses Ausweises ist mit der Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgeaben betraut und besitzt laut § XYZ des Polizei und Ordnungsbehördengesetztes die Befugnisse einer kommunalen Vollzugsbeamtin


In meinem normalbürgerlichen Verständnisdeutsch haben die Hipos also die gleichen Rechte und Pflichten wie in Polizist, wohingegen die des Vollzugsbeamten erst mal unklar für Bürger dargestellt werden.

Denn der Normalbürger weiss sehr wohl die Rechte und Pflichten des Polisten, aber nicht die des Paragraphen XYZ kommunalem Vollzugsmischmaschs

Für mich als Normalbürger stellt sich folgendes Problem:
die einen rennen durch die Stadt wie aufgerüstete Rambokämpfer, sind unfreundliche und ruppig und reagieren auf den Hinweis nach einem Falschparker mit Empörung und \"Dafür sind die Kollgen zuständig\", spielen sich aber auf wie gerade aus einem Kriegseinsatz heimkehrend.

Die anderen rennen durch die Stadt ohne Ritterrüstung, sind etwas freundlicher und nicht so militärisch ruppig, verweisen aber ebenso auf die Kollegen der anderen Abteilung wenn man sie auf kackende Hunde oder gröhlender Jugendliche aufmerksam macht.

Gemeinsam für beide ist die Uniform mit Ordnungsamt als Aufscchrift

Wie soll der Normalbürger dort festellen bei welchem Beamten welche Kompetenzen vorhanden sind?

Nur am Militärisch korrektem Rambolike?

Umgangssprachlich heißt es in Koblenz ja schon \"in Deckung gehen\", \"die Rambos kommen\" wenn der Vollzugsdienst ohne Polizeigewalt seine Willkürmaßnahmen durchsetzen will und \"Entwarnung\" wenn die harmlosen Hippos MIT Polizeirechten im Anmarsch sind.

Es ist für uns Normalbürger wirklich nicht nachvollziehbar, dass es solche Unterschiede gibt, die allerdings von der äußerlichen Uniform nicht erkennbar sind.

Nennen Sie doch die Vollzugsrambos Stadtpolizei, denn genau das wollen diese hochmotivierten Möchtegernpolzisten doch. rüsten sie diese mit Schusswaffen aus, denn das wollen sie laut Aussage eines Vollzugsrambos Herr Ka. ebenfalls und nennen Sie die Überwachungskräfte einfach nur Parkplatzwächter, denn das sind sie laut Aussage benanntem Herrn Ka. ohnehin.

Dieses Durcheinander ist keinesfalls bürgerfreundlich, es verunsichert.

Mit freundlichem und verunsichertem Bürgergruß

Bastian Norpel



Dann ist allen geholfen und der Bürger blickt endlich durch.
Hofmann-Göttig (NR. 2472) schrieb am 26. November 2014 um 19:06:
Hallo, Horst Lempart (GB 2469),
wir sind uns einig, dass wir durchweg gute Weine produzieren (auch rote) und diese noch besser vermarktet werden könnten. Das war auch meine Idee zur "Rotweinprobe". Ob Sie im Übrigen bei der Beschreibung der Ist-Situation nicht sehr einseitig negativ beschreiben, das lasse ich jetzt einmal unkommentiert. Was die Durchführung eines "Wein-Festes" in Koblenz anbelangt, so prüft unser Eigenbetrieb Koblenz-Touristik zur Zeit die personellen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung eines derartigen Projekts. Klar ist aber auch: Marketing ist zunächst einmal Sache der Winzer/-innen selbst, das sie in aller Regel in Koblenz auch vorzüglich wahrnehmen. Unsere Aufgabe als Stadt ist das Standortmarketing, zu dem grundsätzlich das Produktmarketing für den Wein als eine Säule unserer Stadt gehört. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2471) schrieb am 26. November 2014 um 19:00:
Zum Gästebucheintrag S. Döhler (GB 2468):
Zwischen den Verkehrsteilnehmern (Auto, Radfahrern/-fahrerinnen, Fußgängern/-gängerinnen) gibt es immer Konflikte und je enger der für den Verkehr nutzbare Grund und Boden, desto intensiver. Auch Abtrennungen ändern daran grundsätzlich nichts, wie die Unfälle zwischen den motorisierten Verkehrsteilnehmern/-nehmerinnen täglich zu Tausenden belegen. Deshalb vermag auch ein Unfall an der Lage nichts zu ändern, die ich bereits früher zutreffend beschrieben habe. MfG JoHo