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Sehr geehrter Herr Seger,
ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen: Die zulässige Zahl von 10 Veranstaltungen wurde nicht überschritten. Bei der Veranstaltung am 17.10.2014 handelte es sich um die 10. genehmigte Veranstaltung. Am Donnerstag wurde nach Kenntnis des Ordnungsamts ein Sound-Check durchgeführt, für den keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden war, da er vor 22.00 Uhr beendet wurde. Das Ordnungsamt hat auch nicht für fünf aufeinander folgende Wochenenden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für die Veranstaltungen am 26. und 27.09.2014 waren bewusst keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Ich bedauere es sehr, dass der Veranstalter sich offensichtlich nicht an diese Vorgaben gehalten hat und die Lärmwerte überschritten wurden. Das Ordnungsamt hat diesbezüglich Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen, ihn entsprechend verwarnt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich im kommenden Jahr an die Vorgaben halten muss, da er ansonsten mit entsprechenden Konsequenzen rzu rechnen hat. Dass die Veranstaltung am 17.10.2014 in unmittelbarer Folge auf die vorangegangenen Veranstaltungstage des Oktoberfestes genehmigt wurde, ist auf ein Missverständnis zwischen dem Ordnungsamt und dem Veranstalter zurückzuführen. Ich bitte insofern um Entschuldigung und versichere Ihnen, dass das Ordnungsamt im kommenden Jahr darauf achten wird, dass Ausnahmegenehmigungen nur für zwei aufeinanderfolgende Wochenenden erteilt werden und im Anschluss an das Oktoberfest nicht wieder direkt eine andere Veranstaltung stattfindet. Für die von Ihnen angesprochenen Zirkus-Veranstaltungen wurden keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich, da die Veranstaltungen um 22.00 Uhr beendet waren. Bei einem entsprechenden neuerlichen Gastspiel in 2015 wird das Ordnungsamt auch wieder darauf achten, dass die Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen: Die zulässige Zahl von 10 Veranstaltungen wurde nicht überschritten. Bei der Veranstaltung am 17.10.2014 handelte es sich um die 10. genehmigte Veranstaltung. Am Donnerstag wurde nach Kenntnis des Ordnungsamts ein Sound-Check durchgeführt, für den keine Ausnahmegenehmigung erteilt worden war, da er vor 22.00 Uhr beendet wurde. Das Ordnungsamt hat auch nicht für fünf aufeinander folgende Wochenenden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für die Veranstaltungen am 26. und 27.09.2014 waren bewusst keine Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Ich bedauere es sehr, dass der Veranstalter sich offensichtlich nicht an diese Vorgaben gehalten hat und die Lärmwerte überschritten wurden. Das Ordnungsamt hat diesbezüglich Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen, ihn entsprechend verwarnt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich im kommenden Jahr an die Vorgaben halten muss, da er ansonsten mit entsprechenden Konsequenzen rzu rechnen hat. Dass die Veranstaltung am 17.10.2014 in unmittelbarer Folge auf die vorangegangenen Veranstaltungstage des Oktoberfestes genehmigt wurde, ist auf ein Missverständnis zwischen dem Ordnungsamt und dem Veranstalter zurückzuführen. Ich bitte insofern um Entschuldigung und versichere Ihnen, dass das Ordnungsamt im kommenden Jahr darauf achten wird, dass Ausnahmegenehmigungen nur für zwei aufeinanderfolgende Wochenenden erteilt werden und im Anschluss an das Oktoberfest nicht wieder direkt eine andere Veranstaltung stattfindet. Für die von Ihnen angesprochenen Zirkus-Veranstaltungen wurden keine Ausnahmegenehmigungen erforderlich, da die Veranstaltungen um 22.00 Uhr beendet waren. Bei einem entsprechenden neuerlichen Gastspiel in 2015 wird das Ordnungsamt auch wieder darauf achten, dass die Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Sehr geehrter Herr Sippmann,
ja, in der Tat: Wir wollen Koblenz komfortabler für Radfahrer/-innen gestalten. Radfahren verursacht keinen Dreck und keinen Lärm und beansprucht weniger Platzverbrauch. Dazu ist Radfahren gut für die Fitness. In den Tälern von Rhein und Mosel lässt sich topographisch gut Radfahren. Deshalb haben wir seit einigen Jahren mit Peter Gorius einen Radverkehrsbeauftragten. Er hat einen Radverkehrsplan konzipiert mit zahlreichen Maßnahmen, die Schritt für Schritt in den Jahren 2014 - 2017 umgesetzt werden sollen; selbstverständlich im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen. Vor einigen Wochen haben wir eine vierstündige Radfahrt mit einigen Ratsmitgliedern durchgeführt, um die geplanten Maßnahmen vor Ort zu inspizieren. Dabei habe ich viele Wege kennen gelernt, die ich bis dahin nicht per Rad befahren bin. Koblenz ist schön per Fahrrad. Es kann, ja, es muss aber noch schöner werden. Wenn Sie dazu gute Ideen haben, wie Sie schreiben für wenig Geld, dann verabreden Sie sich am besten einmal mit unserem Radverkehrsbeauftragten, um über Ihre Anregungen konkret sprechen zu können. Konstruktive Kritik ist immer willkommen, um unser Koblenz schöner zu machen. MfG JoHo
ja, in der Tat: Wir wollen Koblenz komfortabler für Radfahrer/-innen gestalten. Radfahren verursacht keinen Dreck und keinen Lärm und beansprucht weniger Platzverbrauch. Dazu ist Radfahren gut für die Fitness. In den Tälern von Rhein und Mosel lässt sich topographisch gut Radfahren. Deshalb haben wir seit einigen Jahren mit Peter Gorius einen Radverkehrsbeauftragten. Er hat einen Radverkehrsplan konzipiert mit zahlreichen Maßnahmen, die Schritt für Schritt in den Jahren 2014 - 2017 umgesetzt werden sollen; selbstverständlich im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen. Vor einigen Wochen haben wir eine vierstündige Radfahrt mit einigen Ratsmitgliedern durchgeführt, um die geplanten Maßnahmen vor Ort zu inspizieren. Dabei habe ich viele Wege kennen gelernt, die ich bis dahin nicht per Rad befahren bin. Koblenz ist schön per Fahrrad. Es kann, ja, es muss aber noch schöner werden. Wenn Sie dazu gute Ideen haben, wie Sie schreiben für wenig Geld, dann verabreden Sie sich am besten einmal mit unserem Radverkehrsbeauftragten, um über Ihre Anregungen konkret sprechen zu können. Konstruktive Kritik ist immer willkommen, um unser Koblenz schöner zu machen. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr erfreut lese ich in lokalen und regionalen Medien, dass Sie sich für die Stärkung des Radverkehrs in Koblenz einsetzen wollen.
Ich fahre nahezu alle Wege mit dem Rad und muss feststellen, dass sich in den vergangenen Monaten recht wenig getan hat in Bezug auf neue Radwege etc.
Bei meinen Wegen durch die Stadt denke ich mir oft, dass man recht kostengünstig und schnell Verbesserungen erreichen könnte. Warum markiert man keine Schutzstreifen für Radfahrer. Besonders die Mainzer Straße, die Hohenzollernstraße und viele Straßen der Innenstadt scheinen sich meiner Meinung nach dafür anzubieten. So würde man viel für Radfahrer tun und die Kosten wären vergleichsweise gering.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Sippmann
sehr erfreut lese ich in lokalen und regionalen Medien, dass Sie sich für die Stärkung des Radverkehrs in Koblenz einsetzen wollen.
Ich fahre nahezu alle Wege mit dem Rad und muss feststellen, dass sich in den vergangenen Monaten recht wenig getan hat in Bezug auf neue Radwege etc.
Bei meinen Wegen durch die Stadt denke ich mir oft, dass man recht kostengünstig und schnell Verbesserungen erreichen könnte. Warum markiert man keine Schutzstreifen für Radfahrer. Besonders die Mainzer Straße, die Hohenzollernstraße und viele Straßen der Innenstadt scheinen sich meiner Meinung nach dafür anzubieten. So würde man viel für Radfahrer tun und die Kosten wären vergleichsweise gering.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Sippmann
Sehr geehrter Herr Seger,
ich werde Ihren Gästebucheintrag mit dem Ordnungsamt besprechen und dann antworten. MfG JoHo
ich werde Ihren Gästebucheintrag mit dem Ordnungsamt besprechen und dann antworten. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
zunächst einmal danke für Ihre schnelle Antwort.
Ja - 10 lautstarke Veranstaltungen im Jahr - die Grenze ist mir bekannt und auch voll in Ordnung.
1. Diese Jahresobergrenze (!) durch die genehmigende Behörde an 5 nacheinander folgenden Wochenenden (!) gleich mit einem Veranstalter auszuschöpfen und zugleich die nach Vorschrift und Rechtsprechung maximal zulässige Veranstaltungszeit bis 24 Uhr zu gewähren - das gibt es in Koblenz nur in Wallersheim. Für eine Widerlegung bin ich dankbar.
2. Alleine nächstes Jahr soll das Oktoberfest im gleichen oder noch höheren Umfang hier stattfinden (siehe deren Homepage, mindestens 9 laute Veranstaltungen mit Maximallänge bis nachts 24.00 Uhr werden es wohl wieder sein).
Die Höhner mit dem Circus Roncalli planen im November wieder Ihre Veranstaltungen für 2015 auf der Homepage zu veröffentlichen - 17 Konzerte waren es beim letzten Mal hier auf dem Messeplatz. Und ich denke, dass der Messeplatz auch noch von dem ein oder anderen Veranstalter in 2015 genutzt werden mag - zumal bei den vergleichsweise günstigen Preisen für eine Anmietung. Das sind tolle Events - und zwar an einem Ort! Und bestimmt nicht die einzigen… und definitiv doch mehr als 10.
Die Höhner fanden es super auf dem Messeplatz: Zitat aus der RZ zum Messeplatz Wallersheim: „Beim letzten Mal lief alles ganz großartig. Und der Platz ist wunderbar – wir können Krach machen ohne Ende.“
3. In 2014 gibt es auch ein „Zahlenproblem“: Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht auf die neue Veranstaltung gestern Abend eingegangen. Lautstark tönte es wieder vom städtischen Grundstück.
Gemessen & zu laut.
Während ich diese Zeilen heute Abend schreibe, läuft tatsächlich gerade die nächste, weitere Veranstaltung eines nun anderen Anbieters. Gerade noch etwas lauter. Wenn man mitsingen möchte, kann man dies im Wohn- und Schlafzimmer. Aber bitte in bayerisch - die Nachnutzung des Messegeländes geht weiter.
Und die Zahl 10 ist definitiv überschritten - genehmigt hat es die Stadt Koblenz.
Das sechste Wochenende…
Aus Ihren bisherigen Antworten folgt immer, dass nichts geändert werden muss.
Ich stelle daher nochmals die Frage:
Was gedenken Sie zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Seger
zunächst einmal danke für Ihre schnelle Antwort.
Ja - 10 lautstarke Veranstaltungen im Jahr - die Grenze ist mir bekannt und auch voll in Ordnung.
1. Diese Jahresobergrenze (!) durch die genehmigende Behörde an 5 nacheinander folgenden Wochenenden (!) gleich mit einem Veranstalter auszuschöpfen und zugleich die nach Vorschrift und Rechtsprechung maximal zulässige Veranstaltungszeit bis 24 Uhr zu gewähren - das gibt es in Koblenz nur in Wallersheim. Für eine Widerlegung bin ich dankbar.
2. Alleine nächstes Jahr soll das Oktoberfest im gleichen oder noch höheren Umfang hier stattfinden (siehe deren Homepage, mindestens 9 laute Veranstaltungen mit Maximallänge bis nachts 24.00 Uhr werden es wohl wieder sein).
Die Höhner mit dem Circus Roncalli planen im November wieder Ihre Veranstaltungen für 2015 auf der Homepage zu veröffentlichen - 17 Konzerte waren es beim letzten Mal hier auf dem Messeplatz. Und ich denke, dass der Messeplatz auch noch von dem ein oder anderen Veranstalter in 2015 genutzt werden mag - zumal bei den vergleichsweise günstigen Preisen für eine Anmietung. Das sind tolle Events - und zwar an einem Ort! Und bestimmt nicht die einzigen… und definitiv doch mehr als 10.
Die Höhner fanden es super auf dem Messeplatz: Zitat aus der RZ zum Messeplatz Wallersheim: „Beim letzten Mal lief alles ganz großartig. Und der Platz ist wunderbar – wir können Krach machen ohne Ende.“
3. In 2014 gibt es auch ein „Zahlenproblem“: Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht auf die neue Veranstaltung gestern Abend eingegangen. Lautstark tönte es wieder vom städtischen Grundstück.
Gemessen & zu laut.
Während ich diese Zeilen heute Abend schreibe, läuft tatsächlich gerade die nächste, weitere Veranstaltung eines nun anderen Anbieters. Gerade noch etwas lauter. Wenn man mitsingen möchte, kann man dies im Wohn- und Schlafzimmer. Aber bitte in bayerisch - die Nachnutzung des Messegeländes geht weiter.
Und die Zahl 10 ist definitiv überschritten - genehmigt hat es die Stadt Koblenz.
Das sechste Wochenende…
Aus Ihren bisherigen Antworten folgt immer, dass nichts geändert werden muss.
Ich stelle daher nochmals die Frage:
Was gedenken Sie zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Jörn Seger
großen Beitrag, ich lese oft Ihre Website besuchen und ich liebe es 🙂
Wegen kommerzieller Werbung: Hosting und web-adresse gelöscht mit der Bitte um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
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Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
Sehr geehrter Herr Bender (GB 2422),
ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen. Es hat die Lage erkannt. Es betont aber richtigerweise auch, dass das ganze Stadtgebiet regelmäßig durch die Außendienstmitarbeiter/-innen der Verkehrsüberwachung „Ruhender Verkehr“ sowohl fußläufig als auch mit Fahrzeugen kontrolliert wird. Die Überwachungskräfte, welche die Stadt mit dem Fahrzeug bestreifen, fahren vor allem die Bereiche der Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Altenwohnheime und Kliniken sowie die für den Berufsverkehr wichtigen Straßenbereiche an. Darüber hinaus werden auch die Stadtteile, u.a. Ehrenbreitstein, kontrolliert. Hierbei werden auch Verstöße festgestellt und geahndet. Den ganzen Tag über, bis in die Abend- und Nachtstunden, werden dem Ordnungsamt im gesamten Stadtgebiet Verkehrsbehinderungen durch unzulässig geparkte Fahrzeuge gemeldet. Den Meldungen wird nach Priorität und Erreichbarkeit der Örtlichkeit nachgegangen. Sofern dem Ordnungsamt aber Erkenntnisse zu Problembereichen vorliegen, werden diese entsprechend berücksichtigt, so dass aktuell auch der Stadtteil Ehrenbreitstein vermehrt kontrolliert wird. In dringenden Fällen sind die Überwachungskräfte über die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 129-4567 zu erreichen. Sie können sich hier jederzeit melden. Mit freundlichen Grüßen JoHo
ich habe mit dem Ordnungsamt gesprochen. Es hat die Lage erkannt. Es betont aber richtigerweise auch, dass das ganze Stadtgebiet regelmäßig durch die Außendienstmitarbeiter/-innen der Verkehrsüberwachung „Ruhender Verkehr“ sowohl fußläufig als auch mit Fahrzeugen kontrolliert wird. Die Überwachungskräfte, welche die Stadt mit dem Fahrzeug bestreifen, fahren vor allem die Bereiche der Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Altenwohnheime und Kliniken sowie die für den Berufsverkehr wichtigen Straßenbereiche an. Darüber hinaus werden auch die Stadtteile, u.a. Ehrenbreitstein, kontrolliert. Hierbei werden auch Verstöße festgestellt und geahndet. Den ganzen Tag über, bis in die Abend- und Nachtstunden, werden dem Ordnungsamt im gesamten Stadtgebiet Verkehrsbehinderungen durch unzulässig geparkte Fahrzeuge gemeldet. Den Meldungen wird nach Priorität und Erreichbarkeit der Örtlichkeit nachgegangen. Sofern dem Ordnungsamt aber Erkenntnisse zu Problembereichen vorliegen, werden diese entsprechend berücksichtigt, so dass aktuell auch der Stadtteil Ehrenbreitstein vermehrt kontrolliert wird. In dringenden Fällen sind die Überwachungskräfte über die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 129-4567 zu erreichen. Sie können sich hier jederzeit melden. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Seger,
die Maximalzahl der Veranstaltungen mit hohem Lärmpegel wird selbstverständlich von uns beachtet. Diese Maximalzahl beträgt jährlich 10 Veranstaltungen pro Veranstaltungsort. Das gilt nicht nur für Wallersheim, sondern selbstverständlich auch für die Innenstadt. Auch in der Innenstadt und in anderen Stadtteilen werden Veranstaltungen mit entsprechenden Musikdarbietungen bis 24.00 Uhr genehmigt, dies meist als Open-Air-Veranstaltungen oder auch in Zelten. Sie können sicher gehen, dass hier kein Unterschied gemacht wird. Dass die Festlegung des Endes der Musikdarbietungen auf 24.00 Uhr gelegt wird, dient dem Interessenausgleich der Bürgerinnen und Bürger. Die öffentliche Hand muss hier den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner genauso wie das Freizeitverhalten und das Freizeitbedürfnis der Menschen berücksichtigen. Beide Gruppen sind hier auf gegenseitiges Verständnis und auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Was schließlich eine möglich Lärmmessung in Ihren Wohnräumen anbelangt, habe ich für Ihre Sichtweite volles Verständnis. Es gibt allerdings leider keine andere technische Möglichkeit, mögliche Lärmübertretungen an konkreten Orten zu messen. Nur eine Messung beim jeweiligen Beschwerdeführer über einen längeren Zeitraum ergibt verwertbare Ergebnisse. Die Messung muss auch beim Beschwerdeführer durchgeführt werden, denn Messungen an anderer Stelle können zu ganz anderen Ergebnissen führen. Die jeweiligen Beschwerdeführer müssen deshalb jeweils für sich entscheiden, ob sie eine Messung wünschen oder nicht. Hier bitte ich einfach um Verständnis, dass wir ohne die entsprechenden Messwerte nicht von Lärmübertretungen ausgehen können. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
die Maximalzahl der Veranstaltungen mit hohem Lärmpegel wird selbstverständlich von uns beachtet. Diese Maximalzahl beträgt jährlich 10 Veranstaltungen pro Veranstaltungsort. Das gilt nicht nur für Wallersheim, sondern selbstverständlich auch für die Innenstadt. Auch in der Innenstadt und in anderen Stadtteilen werden Veranstaltungen mit entsprechenden Musikdarbietungen bis 24.00 Uhr genehmigt, dies meist als Open-Air-Veranstaltungen oder auch in Zelten. Sie können sicher gehen, dass hier kein Unterschied gemacht wird. Dass die Festlegung des Endes der Musikdarbietungen auf 24.00 Uhr gelegt wird, dient dem Interessenausgleich der Bürgerinnen und Bürger. Die öffentliche Hand muss hier den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner genauso wie das Freizeitverhalten und das Freizeitbedürfnis der Menschen berücksichtigen. Beide Gruppen sind hier auf gegenseitiges Verständnis und auf gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Was schließlich eine möglich Lärmmessung in Ihren Wohnräumen anbelangt, habe ich für Ihre Sichtweite volles Verständnis. Es gibt allerdings leider keine andere technische Möglichkeit, mögliche Lärmübertretungen an konkreten Orten zu messen. Nur eine Messung beim jeweiligen Beschwerdeführer über einen längeren Zeitraum ergibt verwertbare Ergebnisse. Die Messung muss auch beim Beschwerdeführer durchgeführt werden, denn Messungen an anderer Stelle können zu ganz anderen Ergebnissen führen. Die jeweiligen Beschwerdeführer müssen deshalb jeweils für sich entscheiden, ob sie eine Messung wünschen oder nicht. Hier bitte ich einfach um Verständnis, dass wir ohne die entsprechenden Messwerte nicht von Lärmübertretungen ausgehen können. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
Sehr geehrter Herr Koren,
m.E. haben wir beide recht, wollen jetzt aber keine Textinterpretation machen, angesichts der auch von Ihnen zugestandenen Abwägungsentscheidung. MfG JoHo
m.E. haben wir beide recht, wollen jetzt aber keine Textinterpretation machen, angesichts der auch von Ihnen zugestandenen Abwägungsentscheidung. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich hatte Ihnen in der Angelegenheit „lautstarke Veranstaltungen auf dem Messeplatz Koblenz“ bereits am 27.09.2014 geschrieben (GB 2399).
Sie hatten sinngemäß geantwortet, dass
1. das Ordnungsamt Koblenz am betreffenden Abend vor Ort wäre und
2. bei Bedarf Messungen, auch in der Wohnung durchführen könnte
3. ja zum Schutz der Anwohner die Veranstaltung „schon“ um 24.00 Uhr endet.
Bei insgesamt 14 lautstarken Veranstaltungen, davon 9 sehr lautstarke bis 24.00 Uhr (davon die ersten Events mit Zugaben auch mal etwas länger….) an Wochenenden sind jedoch die Obergrenzen einer Nutzung in einem Wohngebiet erreicht.
Ich bin davon ausgegangen, dass damit nun für 2014 die Nutzung des Messeplatzes mit zusätzlichen Lärmemissionen ein Ende hat.
Heute Abend (mitten in der Woche) läuft nun wiederum eine neue Veranstaltung und / oder Probe, gefühlt (und gemessen) sogar noch mit höheren Lärmpegeln als das Oktoberfest. Wird dass Oktoberfestzelt (was noch auf dem Messeplatz steht) nun nachgenutzt? Dies ist bestimmt „wirtschaftlich“. Für den Veranstalter.
Konkret bitte ich folgende Punkte zu prüfen:
1. Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht darauf eingegangen, dass die Maximalzahl der Veranstaltungen mit hohem Lärmpegel nahe eines reinen Wohngebietes offenbar nicht nachgehalten wird. Diese Grenze ist für dieses Jahr erreicht. Ich bin davon ausgegangen, dass 2014 keine weitere lautstarke Veranstaltung mehr genehmigt werden würde. Ich bitte dies prüfen zu lassen.
2. Eine Genehmigung derartiger Veranstaltungen bis 24 Uhr ist keineswegs „anwohnerschonend“ - sondern die vorgesehene Maximalgrenze des genehmigungsfähigen Umfangs! Nach den Erfahrungen mit den kurzen „Zugaben“ der ersten Veranstaltungen (zuletzt wurde jedoch 24.00 Uhr sekundengenau eingehalten) und den zwangsläufigen Beschallungen mit leiserer „Nachmusik“ aus dem Zelt sowie Bustransporten mit singenden / grölenden und wohl mindestens „angeheiterten“ Festzeltbesuchern bis gegen 01.00 Uhr in einem Wohngebiet ist dies keinesfalls anwohnerschonend.
In der Innenstadt würde solch ein Umfang wohl nicht genehmigt. In Wallersheim schon? Warum?
Lösung:
Anwohnerschonender wäre in einem Wohngebiet das Ende einer lautstarken Veranstaltung am Wochenende um 23.00 Uhr. Dann könnte - mit dem üblichen Nachlauf - gegen 24.00 tatsächlich auch „Nachtruhe“ eintreten. Wäre dies keine Lösung?
Die Vergangenheit kann man nicht ändern, die Zukunft schon.
Ich bitte dies also für die Zukunft prüfen zu lassen.
3. Den Anwohner zu bitten, das Ordnungsamt zu rufen, wenn es zu laut ist, ist das eine. Das Ordnungsamt nachts zum Messen mindestens 30 Minuten in das Schlafzimmer zu lassen, ist das andere. Stellen Sie sich bitte vor, mal eben zwei Vollzugsbeamte nächtens in Ihr Schlafgemach zu bitten!
Ich beneide die wirklich freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht - in der Stadt ist abends und nachts viel los. Sehr, sehr viel sogar und oftmals gibt es nicht die Möglichkeit, alles abzudecken - erst recht nicht eine solche zeitaufwändige Messung.
Auf den Punkt:
Das Problem liegt klar bei den zu häufigen und auflageschwachen Genehmigungen. Lautstarke Veranstaltungen hinter Stoffwänden eines Zeltes in einem Wohngebiet? Danke, nein. Und wenn, bitte nicht mehr als 10-15 im Jahr. Und nicht im Ergebnis bis tiefnachts. Und was seitens der Stadt so genehmigt ist, können bei allem Engagement auch keine zwei Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes nachts wieder geraderücken.
Mir ist bewusst: Als OB sind sie zum einen Verwaltungschef, zum anderen auch Repräsentant der Stadt Koblenz, die Eigentümerin / Vermieterin des Geländes ist. Es bedarf eines sachgerechten Ausgleichs der Interessen. Ich bin gespannt.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Seger
ich hatte Ihnen in der Angelegenheit „lautstarke Veranstaltungen auf dem Messeplatz Koblenz“ bereits am 27.09.2014 geschrieben (GB 2399).
Sie hatten sinngemäß geantwortet, dass
1. das Ordnungsamt Koblenz am betreffenden Abend vor Ort wäre und
2. bei Bedarf Messungen, auch in der Wohnung durchführen könnte
3. ja zum Schutz der Anwohner die Veranstaltung „schon“ um 24.00 Uhr endet.
Bei insgesamt 14 lautstarken Veranstaltungen, davon 9 sehr lautstarke bis 24.00 Uhr (davon die ersten Events mit Zugaben auch mal etwas länger….) an Wochenenden sind jedoch die Obergrenzen einer Nutzung in einem Wohngebiet erreicht.
Ich bin davon ausgegangen, dass damit nun für 2014 die Nutzung des Messeplatzes mit zusätzlichen Lärmemissionen ein Ende hat.
Heute Abend (mitten in der Woche) läuft nun wiederum eine neue Veranstaltung und / oder Probe, gefühlt (und gemessen) sogar noch mit höheren Lärmpegeln als das Oktoberfest. Wird dass Oktoberfestzelt (was noch auf dem Messeplatz steht) nun nachgenutzt? Dies ist bestimmt „wirtschaftlich“. Für den Veranstalter.
Konkret bitte ich folgende Punkte zu prüfen:
1. Leider sind Sie in Ihrer Antwort nicht darauf eingegangen, dass die Maximalzahl der Veranstaltungen mit hohem Lärmpegel nahe eines reinen Wohngebietes offenbar nicht nachgehalten wird. Diese Grenze ist für dieses Jahr erreicht. Ich bin davon ausgegangen, dass 2014 keine weitere lautstarke Veranstaltung mehr genehmigt werden würde. Ich bitte dies prüfen zu lassen.
2. Eine Genehmigung derartiger Veranstaltungen bis 24 Uhr ist keineswegs „anwohnerschonend“ - sondern die vorgesehene Maximalgrenze des genehmigungsfähigen Umfangs! Nach den Erfahrungen mit den kurzen „Zugaben“ der ersten Veranstaltungen (zuletzt wurde jedoch 24.00 Uhr sekundengenau eingehalten) und den zwangsläufigen Beschallungen mit leiserer „Nachmusik“ aus dem Zelt sowie Bustransporten mit singenden / grölenden und wohl mindestens „angeheiterten“ Festzeltbesuchern bis gegen 01.00 Uhr in einem Wohngebiet ist dies keinesfalls anwohnerschonend.
In der Innenstadt würde solch ein Umfang wohl nicht genehmigt. In Wallersheim schon? Warum?
Lösung:
Anwohnerschonender wäre in einem Wohngebiet das Ende einer lautstarken Veranstaltung am Wochenende um 23.00 Uhr. Dann könnte - mit dem üblichen Nachlauf - gegen 24.00 tatsächlich auch „Nachtruhe“ eintreten. Wäre dies keine Lösung?
Die Vergangenheit kann man nicht ändern, die Zukunft schon.
Ich bitte dies also für die Zukunft prüfen zu lassen.
3. Den Anwohner zu bitten, das Ordnungsamt zu rufen, wenn es zu laut ist, ist das eine. Das Ordnungsamt nachts zum Messen mindestens 30 Minuten in das Schlafzimmer zu lassen, ist das andere. Stellen Sie sich bitte vor, mal eben zwei Vollzugsbeamte nächtens in Ihr Schlafgemach zu bitten!
Ich beneide die wirklich freundlichen Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht - in der Stadt ist abends und nachts viel los. Sehr, sehr viel sogar und oftmals gibt es nicht die Möglichkeit, alles abzudecken - erst recht nicht eine solche zeitaufwändige Messung.
Auf den Punkt:
Das Problem liegt klar bei den zu häufigen und auflageschwachen Genehmigungen. Lautstarke Veranstaltungen hinter Stoffwänden eines Zeltes in einem Wohngebiet? Danke, nein. Und wenn, bitte nicht mehr als 10-15 im Jahr. Und nicht im Ergebnis bis tiefnachts. Und was seitens der Stadt so genehmigt ist, können bei allem Engagement auch keine zwei Vollzugsbeamte des Ordnungsamtes nachts wieder geraderücken.
Mir ist bewusst: Als OB sind sie zum einen Verwaltungschef, zum anderen auch Repräsentant der Stadt Koblenz, die Eigentümerin / Vermieterin des Geländes ist. Es bedarf eines sachgerechten Ausgleichs der Interessen. Ich bin gespannt.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Seger