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Manfred Koren (NR. 2430) schrieb am 16. Oktober 2014 um 17:46:
Sehr geehrter Herr Hofmann Göttig

...haben Sie doch. Sie schrieben mir:
\"eine Verkaufsmöglichkeit dieser Bücher durch die Schulen bzw. Elternvereinigungen würden dem Prinzip der Schulbuchausleihe widersprechen\"

Die Verkaufsmöglichkeit wird in der Vereinbarung des Landes mit den Verlagen aber ausdrücklich erwähnt.

Wobei ich dem Schulamt durchaus vertraue sachgerecht abgewägt zu haben.

Mit besten Grüßen
Manfred Koren
Hofmann-Göttig (NR. 2429) schrieb am 15. Oktober 2014 um 14:44:
Sehr geehrter Herr Koren,
... dem haben wir ja auch nicht widersprochen, sondern die Abwägungsgründe für unsere Entscheidung offen gelegt. MfG JoHo
Manfred Koren (NR. 2428) schrieb am 15. Oktober 2014 um 10:03:
Sehr geehrter Hofmann-Göttig,

vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

Die Idee mit dem Verkauf der Bücher hatte ich von einer Website des MBWWK.
Hier heißt es:
\"Viele Rückmeldungen aus Kreisen der Schulträger verdeutlichen, dass solche Bücher am Ende des Schuljahres im Sinne des § 7 Abs. 4 der LVO kostenlos an Schülerinnen und Schüler übereignet werden sollen. Alternativ ist auch ein Verkauf der refinanzierten Bücher auf einem Schulbuchbasar denkbar. Der Erlös könnte beispielsweise der Schulbibliothek zugute kommen\"

Der Link ist:http://lmf-online.rlp.de/kompendium-fuer-schulen-und-schultraeger/lernmittel-medien-fuer-den-unterricht/ausleihzyklus/verwendung-lernmittel-nach-ausleihzyklus.html

Ist der Verkauf also nicht doch möglich?

Mit besten Grüßen
Manfred Koren
Hofmann-Göttig (NR. 2427) schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:23:
Sehr geehrte Frau Born (GB 2228 / 2414),
ich habe, wie angekündigt, mit unseren Fachämtern gesprochen. Die im Rahmen des BUGA - Busshuttle angelegte Bushaltestelle wird nach wie vor für touristische Zwecke genutzt. Viele Reiseunternehmen nutzen die Haltestelle, um Fahrgäste in Nähe des Deutschen Ecks und der Seilbahn ein- oder aussteigen zu lassen. Daher besteht derzeit keine Absicht die Bushaltestelle zu entfernen und die vor der BUGA vorhandenen Längsparkplätze wieder anzulegen. Ich bitte dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2426) schrieb am 14. Oktober 2014 um 17:20:
Sehr geehrter Herr Koren (GB 2423),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Vorschlag. Die Schulbuchausleihe ist in der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmittel vom 16.04.2010 geregelt. Nach § 6 Abs. 4 S.1 dieser Landesverordnung ist der Schulträger für die Verwaltung der Lernmittel sowie für die Ausgabe und Rücknahme, die an der Schule oder an einem anderen vom Schulträger zu bestimmenden Ort stattfinden, verantwortlich. Zum Schuljahresende 2012/2013 endete der Ausleihzyklus der zum Schuljahr 2010/ 2011 ausgeliehenen Einjahresbände (i.d.R. Deutsch, Englisch, Mathematik). Die Anzahl dieser Bücher betrug ca. 2.500 - 3.000 Bücher. Nach der Vorgabe des Ministeriums bestand und besteht für den Schulträger die Möglichkeit entweder alle oder keines der auslaufenden Bücher zurück zu nehmen. Unser Fachamt hat sich auch intensiv mit den Vor- und Nachteilen einer möglichen Rücknahme beschäftigt. Die hiermit verbundenen Nachteile haben uns aber zu der Entscheidung veranlasst, die Bücher nach den Ausleihzyklen in Schülerhand zu belassen. Die wichtigsten Argumente dafür sind: - ein höherer Personalaufwand des Schulträgers und des Dienstleisters und dadurch höhere (vermeidbare) Kosten, - keine Lagerkapazitäten seitens der Stadt und an den Schulen, - nach Ablauf der Ausleihzyklen sind die Verlage nicht mehr an die Verpflichtung gebunden, diese Bücher mit identischer ISBN Nummer vorzuhalten, - ausgesonderte Bücher entsprechen häufig nicht mehr den aktuellen Auflagen (Aufgaben fehlen oder befinden sich an anderer Stelle im Buch), - eine Verkaufsmöglichkeit dieser Bücher durch die Schulen bzw. Elternvereinigungen würden dem Prinzip der Schulbuchausleihe widersprechen. Die Rückgabe und Weitergabe dieser Bücher an die Schulen ist häufig für kleinere Schulträger eine machbare Alternative. Nach unserem Kenntnisstand verfahren aber alle großen kreisfreien Städte analog der Stadt Koblenz aus den genannten Gründen. Zudem haben wir von einzelnen Schulen erfahren, dass die ausgesonderten Bücher von den Schülerinnen und Schüler in ihren Schulen häufig noch Verwendung finden, soweit sie vom Zustand her noch brauchbar sind. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2425) schrieb am 12. Oktober 2014 um 18:03:
Sehr geehrter Herr Koren,
ich werde Ihre Anregung mit dem Schulbverwaltungsamt besprechen und Ihre Nachfrage beim Baudezernat klären. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 2424) schrieb am 12. Oktober 2014 um 18:01:
Sehr geehrter Herr Bender,
ich werde mich beim Ordnungsamt erkundigen. MfG JoHo
Manfred Koren (NR. 2423) schrieb am 12. Oktober 2014 um 12:47:
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,

die Stadt Koblenz ist ja Schulträger für viele Schulen und ist somit auch für die Schulbuchausleihe zuständig. Die Bücher gehören ja der Stadt. Am Ende des Ausleihzyklus verschenkt die Stadt ihre Bücher an die Schülerinnen und Schüler. Hier wird also städtisches Eigentum verschenkt. Wäre es nicht viel sinnvoller, die Bücher den Schulen zur Verfügung zu stellen? Einzelne Exemplare dürfen als Nachschlagewerke behalten bleiben und die anderen könnten die Schulen verkaufen und Geld für z.B. die Schulbibliotheken einzunehmen.
(siehe http://bit.ly/1C8U3B6)
Ich schlage vor, dieses Thema mit den Schulen zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Koren

P.S. Hat sich eigentlich etwas zur Namensgebung der \"Friedrich-Syrup Straße\" getan? Ich hatte da vor einiger Zeit angefragt.
Torsten Bender (NR. 2422) schrieb am 12. Oktober 2014 um 11:59:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister .

Ich wohne wieder seit 7 Jahren in Ehrenbreitstein und habe mir seit Anfang an für mein Firmen sowie mein privat Fahrzeug einen Garagen Stellplatz zugelegt.
Um die Parkplatz Situation und unserem schönen Stadtteil etwas zu entschärfen.Das kostet mich jeden Monat ca. 90 Euro zuzüglich meiner Ausnahmegenehmigung für das Firmen Fahrzeug.

Was sich aber jeden Tag hier in Ehrenbreitstein abspielt spottet jeder Beschreibung .
Hier parkt jeder wie er will ob Tags ob Nachts .
Da ich sehr viel in Ehrenbreitstein arbeite sehe ich auch ihre Mitarbeiter hin und wieder, wundere mich aber wenn sie wieder weg sind hat nicht jeder der falsch parkt auch einen Zettel an seinem PKW.

Das Parade Beispiel ist die Wambachstr .
Hier Parkt man in Siebener Reihe wo eigentlich nur vier parken sollen , der Mähler Platz verwandelt sich “jeden” Abend in einen Parkplatz.

Ich kann mir denken das sie viele solcher Probleme in der Stadt Koblenz haben aber gestatten sie mir die Frage wo bleibt da die Gerechtigkeit ?
Die einen Zahlen jeden Monat für Garagen und Stellplätze und die anderen machen was sie wollen.9+9=

Es grüßt Torsten Bender
Ehrenbreitstein
Hofmann-Göttig (NR. 2421) schrieb am 12. Oktober 2014 um 01:49:
Sehr geehrter Herr Rubröder,
das will ich sehr gern tun. Die Voraussetzung dafür ist, dass man versteht, wie es überhaupt zu den hohen Schulden kommen konnte: Das beruht nicht in erster Linie auf unseren eigenen Entscheidungen, sondern - wie in allen großen Städten in Rheinland-Pfalz, NRW und Saarland - auf einer Schieflastigkeit unserer Ausgaben. Insbesondere im Sozialbereich haben die Kommunen eine Vielzahl von Aufgaben, für die sie nicht mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden vom Bund und vom Land. Gleichwohl haben wir die Aufgabe, den Haushalt zu konsolidieren, so gut wie wir können, einerseits durch Einnahmeverbesserungen. andererseits durch Ausgabenminderungen. Auf diesem Feld sind wir seit vier Jahren sehr intensiv und systematisch unterwegs. Wir haben praktisch alle Ausgabenfelder überprüft, ob sie wirklich notwendig sind. Das gilt auch für die Verwaltung selbst. In den Jahren 2011 - 2015 haben wir rund 120 Stellen in der Verwaltung gestrichen oder nicht mehr nachbesetzt. Wir haben mit Hilfe unserer Haushaltsstrukturkommission über 20 Millionen eingespart, die sonst auf die Schuldenlast noch mal drauf kommen würden. Wir wollen versuchen, bis 2016 soweit zu sein, dass wir keine neuen zusätzlichen Schulden mehr machen, weil die Zinsen für die Schulden über uns schweben wie ein Damoklesschwert. Wenn es uns gelungen ist, keine zusätzlichen Schulden mehr zu machen - was ohne die Hilfe von Bund und Land nicht gelingen kann, weil die meisten unserer Aufgaben gesetzlich verpflichtete Ausgaben sind - , dann müssen wir die nächsten zehn Jahre an die Tilgung eines erheblichen Teils der bis dahin aufgelaufenen Schulden herangehen, weil sonst die irgendwann kommenden höheren Zinsen uns wie eine tickende Zeitbombe bedrohen. Die Haushaltskonsolidierung ist also eine ebenso schwierige, wie unvermeidliche Aufgabe, die für die Zukunftsgestaltung unserer Stadt von größter Bedeutung ist. MfG Hofmann-Göttig, Kämmerer