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zu (2156): Hallo Herr Hofmann-Göttig, inhaltlich zufriedenstellend ist ihre Antwort verständlicher Weise nicht, dennoch danke ich Ihnen für Ihre abschliessende Berichterstattung. Die öffentliche Sicherheit ist, so denke ich, nicht unmittelbar gefährdet. Es sieht vor Ort aber alles andere als ansprechend und förderlich für ein positives Stadtbild aus. Ich sende Ihnen 2-3 kleine Fotos an Ihre eMail-Adresse um Ihnen einen Überblick zu verschaffen und schliesse das Thema somit auch für mich ab. Gruß G. Zimmermann
Das freut mich, Heinz.
MfG
JoHo
MfG
JoHo
Hallo zusammen! Große Build von Ihrem Web. Froh, dass ich dich gefunden habe.
Werbe-Hosting getilgt mit der Bitte um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
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Hi, Leni,
danke für die anerkennenden Worte.
MfG
JoHo
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MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Zimmermann (zuletzt GB 2154),
ich bitte für die verspätete Antwort um Entschuldigung. Das Ordnungsamt hat sich mit der Thematik noch einmal detailliert befasst. Wie von Ihnen bereits kritisch angesprochen, ist die rechtliche Situation beim Abstellen von Fahrrädern eine andere als bei Fahrzeugen. Denn immer wieder kommt es zu Gerichtsentscheidungen - wie beispielsweise noch Mitte letzten Jahres die Entscheidung des Amtsgerichts in München - die besagen, dass Fahrräder grundsätzlich auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Das Amtsgericht machte sogar in der Entscheidung deutlich, dass Schadensersatzansprüche nur dann bestehen, wenn bewiesen ist, dass der/die Radfahrende das Umfallen seines/ihres Gefährts zu verschulden hat. Daraus folgt: Fällt ein geparktes Fahrrad, z.B. gegen ein Auto, muss der Radfahrer nicht automatisch für den entstandenen Schaden haften. Ordnungsrechtlich betrachtet kann nur dann eingegriffen werden, wenn die Art des Abstellens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder wenn es sich um ein Schrottrad handelt. Beides ist an dieser Stelle nicht gegeben. Wir sind an diese rechtliche Betrachtung gebunden, ich bitte dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
ich bitte für die verspätete Antwort um Entschuldigung. Das Ordnungsamt hat sich mit der Thematik noch einmal detailliert befasst. Wie von Ihnen bereits kritisch angesprochen, ist die rechtliche Situation beim Abstellen von Fahrrädern eine andere als bei Fahrzeugen. Denn immer wieder kommt es zu Gerichtsentscheidungen - wie beispielsweise noch Mitte letzten Jahres die Entscheidung des Amtsgerichts in München - die besagen, dass Fahrräder grundsätzlich auf Gehwegen abgestellt werden dürfen. Das Amtsgericht machte sogar in der Entscheidung deutlich, dass Schadensersatzansprüche nur dann bestehen, wenn bewiesen ist, dass der/die Radfahrende das Umfallen seines/ihres Gefährts zu verschulden hat. Daraus folgt: Fällt ein geparktes Fahrrad, z.B. gegen ein Auto, muss der Radfahrer nicht automatisch für den entstandenen Schaden haften. Ordnungsrechtlich betrachtet kann nur dann eingegriffen werden, wenn die Art des Abstellens eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt oder wenn es sich um ein Schrottrad handelt. Beides ist an dieser Stelle nicht gegeben. Wir sind an diese rechtliche Betrachtung gebunden, ich bitte dafür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Hallo , schöne Seite ! wünsche Euch weiterhin viel Glück und Erfolg. Gruß Leni
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CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
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Hallo Herr Hofmann-Göttig,
nach einer weiteren Woche wollte ich mich gerne nochmal nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Hat Ihr Büroleiter bereits etwas in Erfahrung bringen können?
Da dieses Thema anscheinend -wegen der längeren Bearbeitungszeit- etwas komplexer zu sein scheint, bitte ich nochmal kurz um eine höfliche \"Zwischenmeldung\" Ihrerseits.
Gruß G. Zimmermann
(2145)/(2140)/(2126)/(2124)/(2120)
nach einer weiteren Woche wollte ich mich gerne nochmal nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.
Hat Ihr Büroleiter bereits etwas in Erfahrung bringen können?
Da dieses Thema anscheinend -wegen der längeren Bearbeitungszeit- etwas komplexer zu sein scheint, bitte ich nochmal kurz um eine höfliche \"Zwischenmeldung\" Ihrerseits.
Gruß G. Zimmermann
(2145)/(2140)/(2126)/(2124)/(2120)
Sehr geehrter Herr Sahlmen,
danke für das Kompliment. Der Verwaltung ist für die Bürger da und nicht umgekehrt. Das ist unser Verständnis von einer modernen Dienstleistungsverwaltung.
MfG
JoHo
danke für das Kompliment. Der Verwaltung ist für die Bürger da und nicht umgekehrt. Das ist unser Verständnis von einer modernen Dienstleistungsverwaltung.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Fußplatten sind mir nicht aufgefallen. Ich habe das im vorbeifahren bemerkt. Es freut mich, dass bald wieder Altstadtleuchten auf der Brücke stehen.
und ein Kompliment an Sie: toll, wie Sie sich immer um die Anfragen Ihrer Schängel kümmern. Ein herzliches Dankeschön aus Pfaffendorf.
Thomas Sahlmen
Die Fußplatten sind mir nicht aufgefallen. Ich habe das im vorbeifahren bemerkt. Es freut mich, dass bald wieder Altstadtleuchten auf der Brücke stehen.
und ein Kompliment an Sie: toll, wie Sie sich immer um die Anfragen Ihrer Schängel kümmern. Ein herzliches Dankeschön aus Pfaffendorf.
Thomas Sahlmen
Sehr geehrter Herr Sahlmen,
das Tiefbauamt hat wie folgt geantwortet: Die derzeit aufgestellten, recht schmucklosen Leuchten stellen lediglich ein Provisorium dar. Grund: Ende vergangenen Jahres gab es herstellerbedingte Lieferschwierigkeiten. Die neuen Altstadtleuchten (Typ wie vorher auch, allerdings mit moderner LED-Technik) sind nun aber da und werden, sobald frostfreie Nächte sichergestellt sein können, unmittelbar montiert. Da die Leuchtenköpfe mit frostempfindlichem Harz verklebt werden, ist dies leider unabänderlich. Vielleicht ist auch Ihnen aufgefallen, dass die Fußplatten der Lampen relativ hoch und unschön montiert wurden. Auch dies wird die beauftragte Baufirma auf ihre Kosten beheben. Die Arbeiten an der Balduinbrücke sind insgesamt noch nicht abgeschlossen. Noch bis weit in das Jahr hinein werden die Außenansichten umfassend saniert; dies allerdings, ohne dass es den Verkehr besonders stört. MfG JoHo
das Tiefbauamt hat wie folgt geantwortet: Die derzeit aufgestellten, recht schmucklosen Leuchten stellen lediglich ein Provisorium dar. Grund: Ende vergangenen Jahres gab es herstellerbedingte Lieferschwierigkeiten. Die neuen Altstadtleuchten (Typ wie vorher auch, allerdings mit moderner LED-Technik) sind nun aber da und werden, sobald frostfreie Nächte sichergestellt sein können, unmittelbar montiert. Da die Leuchtenköpfe mit frostempfindlichem Harz verklebt werden, ist dies leider unabänderlich. Vielleicht ist auch Ihnen aufgefallen, dass die Fußplatten der Lampen relativ hoch und unschön montiert wurden. Auch dies wird die beauftragte Baufirma auf ihre Kosten beheben. Die Arbeiten an der Balduinbrücke sind insgesamt noch nicht abgeschlossen. Noch bis weit in das Jahr hinein werden die Außenansichten umfassend saniert; dies allerdings, ohne dass es den Verkehr besonders stört. MfG JoHo