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Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
herzlichen Dank für die Infopost an die Anwohner bzgl. der neuen Parkregelung. Schön zu hören, dass die Belange der Anwohner wahrgenommen werden, eine Lösungsmöglichkeit gesucht (und hoffentlich auch gefunden) wurde und auch entsprechend kommuniziert wird.
Die Kritik an der neuen Parkregelung kann ich leider nicht nachvollziehen, da es in Koblenz gerade in den Abendstunden doch sehr günstig ist in den Parkhäusern zu parken.
Herzlichen Dank und machen Sie bitte so weiter!
Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen,
VM
herzlichen Dank für die Infopost an die Anwohner bzgl. der neuen Parkregelung. Schön zu hören, dass die Belange der Anwohner wahrgenommen werden, eine Lösungsmöglichkeit gesucht (und hoffentlich auch gefunden) wurde und auch entsprechend kommuniziert wird.
Die Kritik an der neuen Parkregelung kann ich leider nicht nachvollziehen, da es in Koblenz gerade in den Abendstunden doch sehr günstig ist in den Parkhäusern zu parken.
Herzlichen Dank und machen Sie bitte so weiter!
Ein frohes Osterfest wünscht Ihnen,
VM
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
ich habe mir lange überlegt, was ich von der neuen Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeiten halten soll und ob dies wirklich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Leider muss ich Ihnen sagen, dass ich noch nicht zu einem Ergebnis gekommen bin.
Ich möchte aber auf alle Fälle anerkennen, dass versucht wird, die Anwohner zu entlasten und mich bei Ihnen bedanken.
Sehr verärgert hat mich heute der Artikel im Schängel direkt auf der ersten Seite. Da wird von der CDU gejammert ob der hohen Gebühren und der kurzen Parkzeiten. Ich kann mir vorstellen, dass diese Maßnahme bis weit über die Stadtgrenzen für Empörung gesorgt hat. Das alles zeigt mir doch wieder einmal, dass viele einfach nicht verstehen, dass es hier in der Stadt nicht nur darum geht sich zu amüsieren und einzukaufen, sondern dass hier tatsächlich auch noch Menschen wohnen. Koblenzer!
Ich kann mich als \"Umlandbewohner\" sicher leicht erregen über die gebührenpflichtigen Parkplätze. Habe ich doch daheim einen Parkplatz direkt vor der Tür. Warum darf ich als Koblenzer denn nicht wenigstens einen Parkplatz in erträglicher Nähe haben?
Ist es wirklich wichtiger, einem Kunden oder Besucher eines Restaurants einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, als einem Menschen, der müde von der Arbeit nach Hause kommt?
Es gibt so viele Parkhäuser in Koblenz, die den Besuchern zur Verfügung stehen, warum müssen sie unbedingt auch noch die wenigen haben, auf denen die Bewohner parken \"müssen\"?
Die CDU meint, es gäbe sicher kreativere Lösungen, um die Anwohner zu unterstützen. Dann sollte die CDU mal ein paar Vorschläge machen!
Es gibt immer noch keine Lösung für die Sonn-und Feiertage!
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig, bitte bleiben sie auf der Seite Ihre Koblenzer. Ich wohne seit über 20 Jahren in der Altstadt und schon immer haben die Gastwirte und Geschäftsleute gejammert. Ich denke es ist an der Zeit, dass mal die Anwohner jammern dürfen. Vielleicht auch mal auf der ersten Seite des Koblenzer Schängels 🙂
Vielleicht sollte es wirklich einmal einen \"runden Tisch\" geben, wo auch die Anwohner gehört werden und eine Lösung gefunden wird, die für alle erträglich ist.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Osterfest.
Gabi Born
ich habe mir lange überlegt, was ich von der neuen Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeiten halten soll und ob dies wirklich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Leider muss ich Ihnen sagen, dass ich noch nicht zu einem Ergebnis gekommen bin.
Ich möchte aber auf alle Fälle anerkennen, dass versucht wird, die Anwohner zu entlasten und mich bei Ihnen bedanken.
Sehr verärgert hat mich heute der Artikel im Schängel direkt auf der ersten Seite. Da wird von der CDU gejammert ob der hohen Gebühren und der kurzen Parkzeiten. Ich kann mir vorstellen, dass diese Maßnahme bis weit über die Stadtgrenzen für Empörung gesorgt hat. Das alles zeigt mir doch wieder einmal, dass viele einfach nicht verstehen, dass es hier in der Stadt nicht nur darum geht sich zu amüsieren und einzukaufen, sondern dass hier tatsächlich auch noch Menschen wohnen. Koblenzer!
Ich kann mich als \"Umlandbewohner\" sicher leicht erregen über die gebührenpflichtigen Parkplätze. Habe ich doch daheim einen Parkplatz direkt vor der Tür. Warum darf ich als Koblenzer denn nicht wenigstens einen Parkplatz in erträglicher Nähe haben?
Ist es wirklich wichtiger, einem Kunden oder Besucher eines Restaurants einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, als einem Menschen, der müde von der Arbeit nach Hause kommt?
Es gibt so viele Parkhäuser in Koblenz, die den Besuchern zur Verfügung stehen, warum müssen sie unbedingt auch noch die wenigen haben, auf denen die Bewohner parken \"müssen\"?
Die CDU meint, es gäbe sicher kreativere Lösungen, um die Anwohner zu unterstützen. Dann sollte die CDU mal ein paar Vorschläge machen!
Es gibt immer noch keine Lösung für die Sonn-und Feiertage!
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig, bitte bleiben sie auf der Seite Ihre Koblenzer. Ich wohne seit über 20 Jahren in der Altstadt und schon immer haben die Gastwirte und Geschäftsleute gejammert. Ich denke es ist an der Zeit, dass mal die Anwohner jammern dürfen. Vielleicht auch mal auf der ersten Seite des Koblenzer Schängels 🙂
Vielleicht sollte es wirklich einmal einen \"runden Tisch\" geben, wo auch die Anwohner gehört werden und eine Lösung gefunden wird, die für alle erträglich ist.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes Osterfest.
Gabi Born
Sehr geehrter Herr Schneider (GB 1573),
die neue Regelung gilt für die Parkzonen 1-4. Es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.
MfG
JoHo
die neue Regelung gilt für die Parkzonen 1-4. Es ist nicht beabsichtigt, daran etwas zu ändern.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr "Erwin" (GB 1572), ich habe jetzt einige Zeit geduldig Ihre Gästebucheinträge beantwortet, obwohl sie einem Prinzip des Gästebuchs widersprechen: der wechselseitigen Offenheit. Sie geben sich als Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus, nennen aber weder Ihren Namen, noch verwenden Sie ein gültiges Posting. Sie äußern sich also öffentlich anonym, erwarten aber von mir absolute Transparanenz auch interner Amtsvorgänge. Das ist weder demokratisch noch fair. Ich habe Ihnen das jetzt über eine gwisse Zeit durchgehen lassen im Interesse der Sachfragen. Ich nehme auch jetzt noch - ein letztes Mal - in der Sache Stellung. Danach müssen Sie sich entscheiden, ob Sie mit Ihrem bürgerlichen Namen für Ihre Fragen einstehen, dann werden Sie - wie alle anderen Gästebuchschreibern - Sachstellungnahmen von mir bekommen oder eben nicht. Das gilt auch für die von Ihnen gewählte Wortwahl. Sie erwarten von mir sachliche Antworten, ich von den Gästebuchschreibern sachliche Beiträge in Ton und Inhalt. Dies vorausgeschickt, antworte ich Ihnen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt wie folgt:
Ich habe ja schon unten aufgeführt, dass ich interne Arbeitsvereinbarungen definitiv nicht veröffentlichen werde. Das gebietet der Respekt gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jeden Tag engagiert Ihrer Tätigkeit in der Stadtverwaltung nachgehen. Was ich Ihnen aber garantieren kann - und darum ging es ja auch in der Anfrage von Herrn Schmied - unsere Ordnungskräfte sind selbstverständlich in der Lage, auf die unterschiedlichen und individuellen Situationen im Straßenverkehr angemessen zu reagieren. Sie tun dies auch und erfüllen so ein wichtiges Prinzip unserer Dienstleistungsverwaltung. Viele Grüße, Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Ich habe ja schon unten aufgeführt, dass ich interne Arbeitsvereinbarungen definitiv nicht veröffentlichen werde. Das gebietet der Respekt gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die jeden Tag engagiert Ihrer Tätigkeit in der Stadtverwaltung nachgehen. Was ich Ihnen aber garantieren kann - und darum ging es ja auch in der Anfrage von Herrn Schmied - unsere Ordnungskräfte sind selbstverständlich in der Lage, auf die unterschiedlichen und individuellen Situationen im Straßenverkehr angemessen zu reagieren. Sie tun dies auch und erfüllen so ein wichtiges Prinzip unserer Dienstleistungsverwaltung. Viele Grüße, Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Schneider (GB 1568), Sie haben recht, das Ordnungsamt hat an diesem Tag in diesem Abschnitt die Geschwindigkeit kontrolliert. Aber nicht ohne Grund: Wir sehen in der vorliegenden Örtlichkeit durchaus einen nicht unproblematischen Verflechtungsbereich im Anschluss an die Unfallhäufungslinie "Europabrücke" - gerade an Veranstaltungstagen, wenn viele Autos unterwegs sind. Aus diesem Grund werden auch am Wochenende die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Europabrücke nicht abgeschaltet. Auch nicht an Veranstaltungstagen. Zudem sind wir auch vonseiten des zuständigen Ministeriums gehalten, auch am Wochenende Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, gerade wenn das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, z.B. durch erhebliche Zunahme des Verkehrs bei Veranstaltungen, steigt. Gern greifen wir aber auch Ihren Hinweis zu möglichen gefährlichen Verkehrssituationen stadtauswärts am Friedrich-Ebert-Ring Ecke Südalle auf. Bisher ist diese Stelle hinsichtlich eines Unfallschwerpunkts nicht in Erscheinung getreten. Wir prüfen das aber gern. Grundsätzlich sehe ich aber auch, was die Attraktivität unserer Stadt angeht, die Notwendigkeit, gerade an solchen "Veranstaltungstagen" mit einer gebotenen Verkehrsüberwachung für geordnete Verkehrsverhältnisse zu sorgen. Genauso undenkbar wäre es z.B., an diesem Tage auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu verzichten. Entscheidend ist aber für mich: Wer nicht zu schnell fährt, muss auch kein Bußgeld zahlen. Jeder kann und soll sich an die Verkehrsregeln halten. Und das finde ich auch richtig. Es wäre sonst auch gegenüber jenen ungerecht, die mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ich lese, dass die Ausdehnung der Parkbewirtschaftungszeit bis 22.00 h den Belangen der Anwohner dienen soll. Offenbar wurde die Grenze in Höhe des Mittelstreifens des Friedrich-Ebert-Rings gezogen, denn die Handwerkskammer-seitige Parkuhr zeigt 20.00 Uhr. Liegt es daran, dass noch nicht alle umgestellt sind? Wenn nein: mir ist klar, dass bei irgendeiner Straße die Grenze gezogen werden muss, aber als Bewohner dieses Stücks des Fr.-Ebert-Rings verwundert mich das doch sehr: ist dem Ordnungsamt denn nicht bekannt, dass in diesem Bereich, für die die kostenpflichtige Anwohner-Parkerlaubniskarte gilt, unzählige Institutionen (Handwerkskammer, Akademie Handwerk, Eichendorff-Gymnasium, Max-von Laue Gymnasium, Südwestrundfunk, Bischöfl. Gymnasium, Hilda Gymnasium, Bundespolizei, AOK, Landesbetrieb Mobilität, Raiffeisenzentrale, Sparkasse, GD Nord, 2 Hotels, 6 Kinos auf der oberen Löhr, um nur einmal die wichtigsten zu nennen), ansässig sind, deren Besucher ohnehin diesen Bereich tagsüber mit (Besucher-)PKW belasten. Bei vielen der vorgenannten werden Abendveranstaltungen/Seminare/Schulungen durchgeführt. Ich habe deshalb drei Fragen:
1. Bleibt es bei der 20.00 h Regelung?
2. Wenn ja, welche Kriterien haben zu dieser Entscheidung geführt?
3. Haben wir uns außerdem darauf einzustellen, dass unser Bereich abends jetzt noch zusätzlich von den Autos überschwemmt wird, die vor den 22.00 Uhr Zonen flüchten?
Machen Sie sich doch einmal die Freude und versuchen Sie, wenn Sie keinerlei Parkplatz in der Nähe des Hauses bekommen, Ihren Einkauf und/oder Getränkekisten in 2. Reihe stehend auf dem Friedrich-Ebert-Ring nur schnell in den Hausflur auszuladen. Falls Sie nicht umgefahren werden, werden Sie zahlreiche, neue Freunde bekommen: die hupenden Autofahrer, die Ihnen den Vogel zeigen und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Sie auffordern, sofort wegzufahren.
In GB 1570 haben Sie eine Stellungnahme des Ordnungsamtes angekündigt; wie ich GB 1571 entnehme, scheint diese vorzuliegen. Die Fragen des Herrn Schmied haben Sie beantwortet, kann ich auch noch mit Antwort rechnen? MfG BS
ich lese, dass die Ausdehnung der Parkbewirtschaftungszeit bis 22.00 h den Belangen der Anwohner dienen soll. Offenbar wurde die Grenze in Höhe des Mittelstreifens des Friedrich-Ebert-Rings gezogen, denn die Handwerkskammer-seitige Parkuhr zeigt 20.00 Uhr. Liegt es daran, dass noch nicht alle umgestellt sind? Wenn nein: mir ist klar, dass bei irgendeiner Straße die Grenze gezogen werden muss, aber als Bewohner dieses Stücks des Fr.-Ebert-Rings verwundert mich das doch sehr: ist dem Ordnungsamt denn nicht bekannt, dass in diesem Bereich, für die die kostenpflichtige Anwohner-Parkerlaubniskarte gilt, unzählige Institutionen (Handwerkskammer, Akademie Handwerk, Eichendorff-Gymnasium, Max-von Laue Gymnasium, Südwestrundfunk, Bischöfl. Gymnasium, Hilda Gymnasium, Bundespolizei, AOK, Landesbetrieb Mobilität, Raiffeisenzentrale, Sparkasse, GD Nord, 2 Hotels, 6 Kinos auf der oberen Löhr, um nur einmal die wichtigsten zu nennen), ansässig sind, deren Besucher ohnehin diesen Bereich tagsüber mit (Besucher-)PKW belasten. Bei vielen der vorgenannten werden Abendveranstaltungen/Seminare/Schulungen durchgeführt. Ich habe deshalb drei Fragen:
1. Bleibt es bei der 20.00 h Regelung?
2. Wenn ja, welche Kriterien haben zu dieser Entscheidung geführt?
3. Haben wir uns außerdem darauf einzustellen, dass unser Bereich abends jetzt noch zusätzlich von den Autos überschwemmt wird, die vor den 22.00 Uhr Zonen flüchten?
Machen Sie sich doch einmal die Freude und versuchen Sie, wenn Sie keinerlei Parkplatz in der Nähe des Hauses bekommen, Ihren Einkauf und/oder Getränkekisten in 2. Reihe stehend auf dem Friedrich-Ebert-Ring nur schnell in den Hausflur auszuladen. Falls Sie nicht umgefahren werden, werden Sie zahlreiche, neue Freunde bekommen: die hupenden Autofahrer, die Ihnen den Vogel zeigen und die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Sie auffordern, sofort wegzufahren.
In GB 1570 haben Sie eine Stellungnahme des Ordnungsamtes angekündigt; wie ich GB 1571 entnehme, scheint diese vorzuliegen. Die Fragen des Herrn Schmied haben Sie beantwortet, kann ich auch noch mit Antwort rechnen? MfG BS
Sehr geehrter Herr OB,
glauben Sie eigentlich der bürger ist blöd?
Geben Sie doch bitte zu, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes pro Tag ca 30 Knöllchen veteilen MÜSSEN.
Dies ist eine Vorgabe der Stadtspitze und des Leiters des Ordnungsamtes.
Wenn dies nicht erreicht wird, wird den Mitarbeiter mit Konsequenzen gedroht.
Das ist eine Tatsache.
Gruß
Erwin
PS: Sie glauben doch nicht im ernst,das ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies hier unter seinem Namen öffentlich bekundet!!!
glauben Sie eigentlich der bürger ist blöd?
Geben Sie doch bitte zu, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes pro Tag ca 30 Knöllchen veteilen MÜSSEN.
Dies ist eine Vorgabe der Stadtspitze und des Leiters des Ordnungsamtes.
Wenn dies nicht erreicht wird, wird den Mitarbeiter mit Konsequenzen gedroht.
Das ist eine Tatsache.
Gruß
Erwin
PS: Sie glauben doch nicht im ernst,das ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes dies hier unter seinem Namen öffentlich bekundet!!!
Sehr geehrter Herr Schmied,
in Absprache mit dem Ordnungsamt darf ich Ihnen wie folgt antworten: Wie viele andere Städte und Kommunen, treffen auch wir mit unseren Ordnungskräften Reglungen zu ihrem Arbeitseinsatz. Unsere gemeinsamen Zielvorgaben sind aber selbstverständlich nicht starr und von mehreren Faktoren abhängig. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, wenn ich die konkreten Vereinbarungen hier nicht offenlege. Sie betreffen das interne und geschützte Arbeitsverhältnis zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass keine unserer Arbeitsvereinbarungen die Neutralität unserer Ordnungskräfte oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen verletzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich zeitlich in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben und den Spielraum (Ermessen, Opportunitätsprinzip) angemessen zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch die erforderliche und verhältnismäßige Beseitigung von Verkehrsbehinderungen. Eine Nachlässigkeit ist hier nicht festzustellen. Dies alles habe ich selbst während meines Kurzzeitpraktikums beim Ordnungsamt in der Verkehrsüberwachung vor Ort erfahren und hier engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben dürfen. Trotzdem ist es in all den Jahren der Verkehrskontrolle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamts nicht gelungen, die Einsicht der Verkehrsteilnehmenden in die Beachtung der Verkehrsregeln so zu wecken, dass eine Überwachung überflüssig wäre. Wir wollen ja unsere Verkehrskonzepte wie die Parkraumbewirtschaftung durchsetzen und unsere Stadt sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch für Besucherinnen und Besucher attraktiv halten. Wir werden also auch zukünftig daran arbeiten müssen, die Überwachung effektiv und effizient zu gestalten, wobei, wie bisher auch, besondere Umstände bedacht und berücksichtigt werden. MfG JoHo
in Absprache mit dem Ordnungsamt darf ich Ihnen wie folgt antworten: Wie viele andere Städte und Kommunen, treffen auch wir mit unseren Ordnungskräften Reglungen zu ihrem Arbeitseinsatz. Unsere gemeinsamen Zielvorgaben sind aber selbstverständlich nicht starr und von mehreren Faktoren abhängig. Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis, wenn ich die konkreten Vereinbarungen hier nicht offenlege. Sie betreffen das interne und geschützte Arbeitsverhältnis zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass keine unserer Arbeitsvereinbarungen die Neutralität unserer Ordnungskräfte oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen verletzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich zeitlich in der Lage, die gesetzlichen Vorgaben und den Spielraum (Ermessen, Opportunitätsprinzip) angemessen zu berücksichtigen. Hierzu zählt auch die erforderliche und verhältnismäßige Beseitigung von Verkehrsbehinderungen. Eine Nachlässigkeit ist hier nicht festzustellen. Dies alles habe ich selbst während meines Kurzzeitpraktikums beim Ordnungsamt in der Verkehrsüberwachung vor Ort erfahren und hier engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben dürfen. Trotzdem ist es in all den Jahren der Verkehrskontrolle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamts nicht gelungen, die Einsicht der Verkehrsteilnehmenden in die Beachtung der Verkehrsregeln so zu wecken, dass eine Überwachung überflüssig wäre. Wir wollen ja unsere Verkehrskonzepte wie die Parkraumbewirtschaftung durchsetzen und unsere Stadt sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch für Besucherinnen und Besucher attraktiv halten. Wir werden also auch zukünftig daran arbeiten müssen, die Überwachung effektiv und effizient zu gestalten, wobei, wie bisher auch, besondere Umstände bedacht und berücksichtigt werden. MfG JoHo
Sehr geehrte Herren Schneider (GB 1568) und Schmied (GB 1569), vielen Dank für Ihre Gästebucheinträge. Sie erwarten von mir eine amtliche Antwort. Ich habe daher meinen Büroleiter gebeten, beim Ordnungsamt eine fachliche Stellungnahme einzuholen. Sobald diese vorliegt, melde ich mich. MfG JoHo
Hallo Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Tagen wurde in den Medien berichtet, daß es in einer hessischen Stadt (Dietzenbach) eine
\"Knöllchen-Quote\" gibt.
Eine Politesse des Ordnungsamtes Koblenz berichtete mir, daß es auch in Koblenz eine Zielvorgabe, also eine
Knöllchenquote gibt.
Nun möchte ich sehr gerne Ihre, offizielle Meinung dazu erfahren:
Stimmt es, daß die MA des Ordnungsamtes mind. 30 Knöllchen täglich abzuliefern haben?
Falls dies der Fall ist, welche Konsequenzen ergeben sich für die allg. Parkraumüberwachung in Koblenz?
Welchen Sanktionen sind die MA des Ordnungsamtes ausgesetzt, falls die Quote nicht erfüllt wird?
Sollte dies stimmen, befürchte ich, daß dadurch der eigene Ermessensspielraum der Ordnungsamts-MA eingeschränkt wird und
daß dadurch logischerweise das Opportunitätsprinzip (§47 Owig) außer Kraft gesetzt wird.
In dem Bestreben die Quote zu erfüllen, werden doch sicherlich wichtige Arbeiten der einzelnen MA vernachlässigt?
(20 Parkscheinsünder in kürzester Zeit zu entdecken ist sicherlich einfacher, als einen Abschleppvorgang bei Gefährdung oder Behinderung
einzuleiten)
Ich freue mich über eine Antwort
Alexander Schmied
in den letzten Tagen wurde in den Medien berichtet, daß es in einer hessischen Stadt (Dietzenbach) eine
\"Knöllchen-Quote\" gibt.
Eine Politesse des Ordnungsamtes Koblenz berichtete mir, daß es auch in Koblenz eine Zielvorgabe, also eine
Knöllchenquote gibt.
Nun möchte ich sehr gerne Ihre, offizielle Meinung dazu erfahren:
Stimmt es, daß die MA des Ordnungsamtes mind. 30 Knöllchen täglich abzuliefern haben?
Falls dies der Fall ist, welche Konsequenzen ergeben sich für die allg. Parkraumüberwachung in Koblenz?
Welchen Sanktionen sind die MA des Ordnungsamtes ausgesetzt, falls die Quote nicht erfüllt wird?
Sollte dies stimmen, befürchte ich, daß dadurch der eigene Ermessensspielraum der Ordnungsamts-MA eingeschränkt wird und
daß dadurch logischerweise das Opportunitätsprinzip (§47 Owig) außer Kraft gesetzt wird.
In dem Bestreben die Quote zu erfüllen, werden doch sicherlich wichtige Arbeiten der einzelnen MA vernachlässigt?
(20 Parkscheinsünder in kürzester Zeit zu entdecken ist sicherlich einfacher, als einen Abschleppvorgang bei Gefährdung oder Behinderung
einzuleiten)
Ich freue mich über eine Antwort
Alexander Schmied