Gästebuch

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Bernd Schneider (NR. 1570) schrieb am 25. März 2013 um 13:30:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Gestern (Verkaufsoffener Sonntag) auf der Haupteinfallstrecke der auswärtigen Kaufinteressenten für Koblenz, dem Moselring: an bewährter Stelle (rechts vor SVG Hochhaus) das Ordnungsamt mit Blitzgerät. Hier dürfte kaum ein Unfallschwerpunkt sein, aber hier tappen halt viele, die aus dem Umland in Koblenz einkaufen wollen, in die Falle. Ist das denn an so einem Tag notwendig? Ich stelle klar: ich wurde weder geblitzt (jeder Koblenzer kennt doch diesen Standort des „Blitzers“ seit Jahren), noch brauche ich als Innenstadtbewohner verkaufsoffene Sonntage. Aber wenn sie schon einmal da sind, um Koblenz für Besucher attraktiver zu machen, dann sollte man an einem solchen Tag doch etwas zurückhaltender sein; oder aber, sich an Stellen aufstellen, die wirklich unfallträchtig und gefährlich sind. Wie wäre es denn einmal stadtauswärts Fr.-Ebert-Ring in Höhe des Provinzialhauses (Ecke Südallee): hier wird schon einmal für die Pfaffendorfer Brücke ordentlich das Gaspedal gedrückt und es entstehen regelmäßig gefährliche Situationen für den dort befindlichen Fußgängerüberweg.
Hofmann-Göttig (NR. 1569) schrieb am 22. März 2013 um 01:19:
Der Gästebucheintrag von André Spängler (GB 1564)beschreibt den Sachverhalt korrekt.

Deshalb werde ich heute an die Inhaber eines Anwohnerparkausweises in der Altstadt einen Brief schreiben mit folgendem Inhalt:

\"Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,

derzeit werden die Parkscheinautomaten im Innenstadtbereich (zwischen Rhein, Mosel, Eisenbahnstrecke und Friedrich-Ebert-Ring) für eine längere Bewirtschaftungszeit umgestellt. Die Gebührenpflicht wird zukünftig an den Werktagen Montag bis Samstag von 20:00 h auf 22:00 h verlängert.

Die Gründe liegen vor allem in der Verbesserung der Parksituation für die Bewohner im Bereich der Innen- und Altstadt. Durch die Verlängerung der Bewirtschaftungszeit und der unveränderten Parkhöchstdauer von überwiegend 2 Stunden (Touristenbereich Deutsches Eck 4 Stunden und 14 Stunden) wird der Stellplatzwechsel in den Abendstunden erhöht. Gerade in dieser Zeit gab es in der Vergangenheit eine überlagernde Nachfrage von Bewohnern und Besuchern.

Die Verwaltung sieht mit der Verlängerung der Bewirtschaftungszeit eine Möglichkeit, die Parksituation für die Bewohner zu verbessern. Diese haben somit eine höhere Wahrscheinlichkeit, einen freien Stellplatz zu erhalten.

Die Bewohner mit dem Besitz einer gültigen Parkberechtigung (Parkausweis für Bewohner) sind wie bisher auch von der Gebührenpflicht am Parkscheinautomaten und von der Beachtung der Höchstparkdauer befreit.

Die Verwaltung wird auch zukünftig die Stellplatzsituation in der Altstadt beobachten und gegebenenfalls weitere Anpassungen vornehmen.\"

Mit freundlichen Grüßen
Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Hofmann-Göttig (NR. 1568) schrieb am 22. März 2013 um 01:10:
Lieber Erwin, im Dienst lasse ich mich fahren; privat fahre ich - wenn ich allein unterwegs bin - mit meinem Motorroller in die City, zu zweit mit unserem Privatwagen oder gelegentlich auch mit dem Bus oder wir laufen in die Stadt.
MfG
JoHo
Erwin (NR. 1567) schrieb am 21. März 2013 um 14:58:
GB Eintrag 1562

Oder lassen sich fahren :-((

MfG
Erwin
André Spängler (NR. 1566) schrieb am 21. März 2013 um 08:34:
Lieber Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kritiker der längeren Parkzeiten!

Ich begrüße die neue Regelung und sehe darin keine Abzocke oder ähnliches.

Die Situation ist eindeutig und an einem Beispiel gut zu erkennen:

Man möchte Abends in Kino gehen, um 1900 Uhr.
Rechtzeitig sehe ich zu, dass ich um ca. 1800 Uhr einen Parkplaz bekomme. Brav ziehe ich einen Parkschein, der mir erlaubt bis 2000 Uhr zu parken. Danach wäre es nach der alten Regelung gestattet, mein Auto bis zum anderen Morgen um 0800 Uhr dort zu lassen.

So gegen 2000 Uhr kommen viele Anwohner mit Bewohnerausweis von der Arbeit im Einzelhandel und suchen einen Parkplatz.

Leider sind viele Parkplätze von Parkscheinparkern belegt, so dass diese Bewohner sich dumm und dämlich suchen.

Schließlich parken einige von ihnen im Halteverbot, oder stellen ihr Auto auf einem Bürgersteig ab oder belegen sonst einen Raum, der für das Parken nicht vorgesehen ist. Der im Halteverbot zahlt 15 Euro Strafe und nach einigen Stunden sogar 25 Euro und läuft Gefahr, dass sein Auto noch abgeschleppt wird.

Der Kinogänger zahlt nichts, denn er darf ja nach 2000 Uhr kostenfrei parken. Übrigens ist das \"Nachziehen\" von Parkscheinen nicht erlaubt (wie Herr Erwin es in seinem Beispiel schreibt), denn die Höchst-Parkdauer von 2 Stunden wurde dann ja überschritten.

Die neue Regelung sorgt dafür, dass es in der Parkscheinbewirtschaftung eine höhere Fluktuation geben wird. Somit ist die Chance enorm gestiegen, dort eine Lücke zu finden, wo sich Anwohner hinstellen können.

Besucher können bequem die Parkhäuser nutzen. Oder ein Knöllchen riskieren, wobei letzteres eine gute Überlegung wert ist, wenn im April dann endlich die Ramsauer-Erhöhung hinzu kommt, denn dann kostet es keine 5 Euro mehr, sondern 10 Euro. Und hier wird das Parkhaus dann attraktiv.

Also bitte, lieber Nicht-Anwohner: Nutzt das Parkhausangebot und belegt nicht Kurzzeitparkplätze in der Stadt. Jeder Anwohner ist euch dankbar.

Riskiert ihr ein Knöllchen, so seid ihr selbst die Verursacher und seid euch sehr wohl im Vorfeld darüber im klaren. Dann ist es keine Abzocke wenn ihr das Knöllchen bekommt, sondern einfach nur kalkuliertes Risiko eurerseits, was euren Geldbeutel belastet und den Anwohnern auch nicht hilft.

Mit freundlichen Grüssen
André Spängler
Hofmann-Göttig (NR. 1565) schrieb am 21. März 2013 um 00:04:
Liebe Gabi Born (GB 1559), genau so ist es. Bei der Gelegenheit: Liebe Altstädter! Sie haben mit Ihren Gästebucheinträgen zur Parkmisere für Altstädter mit Anwohnerparkausweis über Monate dazu beigetragen, dass der Stadtvorstand auf das Problem reagiert hat. In Koblenz können nämlich Inhaber von Anwohnerparkausweisen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen parken. Um Ihnen eine Chance zu geben, abends nach getaner Arbeit einen Parkplatz mit Ihrem Ausweis zu finden, haben wir die gebührenpflichtigen Zeiten verlängert in der Altstadt auf 22 Uhr. Dafür werden wir nun im Gästebuch und in der Presse kräftig gescholten, ohne dass Sie sich mal melden, uns unterstützen. Man darf uns auch mal loben, bevor sich der Eindruck verfestigt, wir hätten das wegen "Abzocke" gemacht, wie stets zu lesen ist. Wir haben das für die Altstädter mit Anwohnerparkausweis gemacht. Melden Sie sich mal, bevor die Öffentlichkeit zu stark nach Abschaffung der Neuregelung ruft. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1564) schrieb am 20. März 2013 um 23:53:
Lieber Erwin (GB 1558),
ich fahre in ein Parkhaus, um stressfrei meinen Abend zu geniessen.
MfG
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1563) schrieb am 20. März 2013 um 23:51:
Sehr geehrter Herr Pinger (GB 1557),
nein, das stimmt nicht.
Mfg
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1562) schrieb am 20. März 2013 um 23:49:
Sehr geehrter Herr Müller (GB 1556), ich dachte, ich hätte mit meiner Nachfrage (GB 1555) deutlich gemacht, dass es keine städtisch veranlassten \"aktuellen\" Erhöhungen gibt. Ich möchte Ihnen gerne konkret antworten. Dazu muss ich genau wissen, was Sie stört.
MfG
JoHo
Gabi Born (NR. 1561) schrieb am 20. März 2013 um 20:59:
Für Eintrag 1558, Erwin.
Lieber Erwin, bitte parken Sie Ihr Fahrzeug im Parkhaus. Da dürfen sie länger als 2 Stunden stehen. Dann können Sie in Ruhe den Film schauen, essen gehen usw.
Das ist für Sie sehr angenehm und die Anwohner haben dann vielleicht mal die Möglichkeit, eine Parkplatz in der Nähe ihre Wohnung zu bekommen ohne stundenlang suchen zu müssen!