Gästebuch

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Raphael Marquart (NR. 1520) schrieb am 8. Februar 2013 um 12:11:
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,

am 31.01. erschien eine Pressemitteilung der Stadt Koblenz zum Thema \"Testkäufe zum Jugendschutz\". Diese Maßnahme begrüße ich sehr. Gut, dass sich die Stadt bzw. das Jugendamt der Stadt mit so einer Überprüfung beschäftigt!
In der Veröffentlichung ist u. a. die Rede davon, dass \"einige Märkte zum 2. und zum 3. Mal negativ auf(fielen)\". Der Artikel schweigt jedoch über (Geld-)Strafen, Entziehen des Alkoholverkaufsverbot oder sonstige Konsequenzen.
Ist es tatsächlich so, dass diejenigen Märkte, die zum 2. und zum 3. Mal negativ auffallen, bzw. deren Betreiber keine Angst vor Konsequenzen haben müssen? Dann halte ich die Maßnahme des Jugendamtes eher für sinnfrei, besonders vor dem Hintergrund, dass 80% der Testkäufe tatsächlich mit einem Verstoß enden! Wenn ein Gesetz oder eine Regelung zwar überprüft jedoch nicht oder kaum sanktioniert wird, wundert es (mich) nicht, wenn sie keine Einhaltung findet!

\"\'[...] Besonders in der Karnevalszeit, werden wir uns verstärkt um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen kümmern\', kündigt Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein an.\" Ich denke, dass ein \"Schutz unserer Kinder und Jugendlichen\" nicht durch das bloße Erstellen von Statistiken durch Testkäufe erhöht oder generiert wird, sondern nur wenn man gegen die Menschen die die Gesetzesverstöße(!) begehen, auch vorgeht! Auch die im Artikel genannte Sensibilisierung des Handels ist zwar eine gute und löbliche Initiative, scheint aber, wenn man sich die 80% noch einmal vor Augen führt, (fast) ins Leere zu laufen. Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige darf kein Kavaliersdelikt sein!

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen, ob die Ergebnisse der Testkäufe bisher tatsächlich juristisch nicht verfolgt werden und wenn dem so ist, wenn Sie anregten, ein solches Vorgehen zu prüfen, gerade jetzt in der Karnevalszeit!

Mit freundlichen Grüßen, Kowelenz Olau!

Raphael Marquart
Hofmann-Göttig (NR. 1519) schrieb am 31. Januar 2013 um 09:03:
Sehr geehrter Herr Mildenberger,
gerne hätten wir Rhens als weiteren Stadtteil begrüßt. Aber was soll man machen, wenn es sie wo anders hin zieht? Um unsere Großstadteigenschaft müssen wir freilich für eine absehbare Zeit nicht bangen. Wir sind im Augenblick 108.900 Schängelcher. Tendenz wachsend. Auch ohne zusätzliche Eingemeindungen, die natürlich sinnvoll wären. Koblenz ist aber auch so stark und wird es bleiben.
MfG
JoHo
Jens Mildenberger (NR. 1518) schrieb am 31. Januar 2013 um 01:08:
AHqYe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich höre, dass die Verbandsgemeinde Rhens 2014 mit der Verbandsgemeinde Untermosel zur Verbandsgemeinde Rhein-Mosel fusionieren will, weil sie zu klein ist, um in der bisherigen Form weiter zu existieren. Frage: wäre es nicht im Interesse der Stadt Koblenz gewesen, die Verbandsgemeinde Untermosel einzugemeinden, um zu verhindern, den Status als Großstadt zu verlieren? Wäre das möglich gewesen? Eventuell von Rhens nicht gewünscht? Müssen wir uns nicht Gedanken um weitere Eingemeindungen machen?

MfG Mildenberger
Hofmann-Göttig (NR. 1517) schrieb am 16. Januar 2013 um 06:31:
Sehr geehrter Herr Heinz,
die Polizei, weil es kein ruhender Verkehr (Ordnungsamt) war.
MfG
JoHo
Rainer Heinz (NR. 1516) schrieb am 15. Januar 2013 um 19:55:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Hofmann-Göttig,

jetzt seh` ich es auch ein. Was Recht ist, MUSS Recht bleiben! Und man muss auch auf die Durchsetzung achten, denn Bestimmungen, die nicht überwacht werden, laufen leer.

Wer hatte eigentlich letztes Jahr das Durchfahrverbot in der Clemensstraße überwacht? Mir ist das entfallen.

Ich freue mich auch, dass ich die Debatte beleben konnte. Ich bin sehr gespannt, ob sie damit schon ihr Ende gefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Heinz
Hofmann-Göttig (NR. 1515) schrieb am 14. Januar 2013 um 16:07:
Sehr geehrter Herr Heinz (GB Nr. 1508), sehr geehrter Herr Wernersbach (GB Nr. 1510),
nachdem wir heute Morgen im Stadtvorstand auch mit dem Ordnungsamt über diese Dinge noch einmal ausführlich gesprochen haben, möchte ich Ihnen meine Sicht der Dinge erläutern:
Die Stadt Koblenz verdient sich ihre Attraktivität nicht zuletzt durch ihre Altstadt. Sie ist am besten zu Fuß zu erleben, und zwar ungestört. Daher ist es richtig, sie als Fußgängerzone auszugestalten. Die entsprechenden Beschlüsse des Stadtrats sind vollen Herzens zu unterstützen, ohne Wenn und Aber. Dabei haben wir bei der Einführung Fehler gemacht. Wir haben die Erfordernisse für Menschen mit Behinderungen unterschätzt. Darauf wurden wir - unter anderem durch Gästebucheinträge - aufmerksam gemacht und haben als Stadtvorstand reagiert, indem wir Ausnahmefahrberechtigungen für die Pflegedienste und für Taxen/Funkmietwagen vergeben. Wichtig ist, dass diese Fahrzeuge auch nach außen erkennbar sein müssen im Hinblick auf ihre besondere Funktion. Eine weitere Ausnahme ist der "Altstadt-Express". Das ist es dann aber auch. Weitere Ausnahmen haben wir nicht zugelassen und wollen sie auch nicht zulassen.
Übrigens funktioniert das Ganze auch recht gut, jedenfalls sind mir seither keine weiteren kritischen Eingaben bekannt. Eine Ausnahme für "Kirchgänger/-innen" ist nicht praktikabel. Denn hier würden wir ja nicht mehr auf ein gekennzeichnetes Fahrzeug abheben, sondern auf den Zweck der Einfahrt (Kirchbesuch). Auch ist es nicht möglich, parkende Fahrzeuge rund um Kirchen zu tolerieren, schon weil der Kirchplatz nicht zu definieren ist. Es bleibt also dabei: Fußgängerzonen sind keine Parkzonen. Bestimmungen, die nicht überwacht werden, laufen leer. Deshalb hat das Ordnungsamt zunächst nur allgemeine Verwarnungen ohne Bußgeld bei Falschparkern angebracht, nach einer Weile allerdings auch Falschparker in der Altstadt mit "Knöllchen" belegt, und zwar unabhängig vom gemutmaßten Zweck des Parkens. Ich sehe zu diesem Vorgehen keine rechtsstaatliche Alternative, auch wenn man sich natürlich über Knöllchen immer ärgert. Dafür bekommen wir aber Schritt für Schritt unsere herrliche Altstadt zurück mit "Fußgängerhoheit". Und das ist auch etwas wert.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihren Gästebucheinträgen eine wichtige Debatte belebt haben. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1514) schrieb am 14. Januar 2013 um 15:47:
Sehr geehrte(r) N. Kabal (GB Nr. 1503),
mir liegt die Sachauskunft des Baudezernats nunmehr vor: Um die Parksituation für die Bewohner/-innen im Bereich der Altstadt und Innenstadt insbesondere in den Abendstunden zu verbessern, käme in Betracht, die Bewirtschaftungszeit zu verlängern. Zum Beispiel könnte eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeit an den Werktagen Montag bis Samstag von 20:00h auf 22:00h im Bereich zwischen Rhein, Mosel, Eisenbahnlinie und Friedrich-Ebert-Ring eine Entlastung für die Bewohner bedeuten. Wir werden diese Möglichkeit voraussichtlich Ende Januar in der Sitzung des Stadtvorstands beraten, denn beschlossen ist es formell noch nicht, nur vorbesprochen. Eine Umsetzung könnte dann im Frühjahr 2013 erfolgen. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1513) schrieb am 13. Januar 2013 um 20:22:
Sehr geehrter Herr Wernersbach,
ich bin Ihnen für Ihre Gegenposition außerordentlich dankbar, die ich sehr verständnisvoll gelesen habe. Ich werde in der Tat die Diskussion anhand beider Bürgereingaben im Stadtvorstand fortführen. Fortführen deshalb, weil wir bereits am letzten Montag die Debatte im Stadtvorstand über genau diesen kontroversen Sachverhalt begonnen haben.
MfG
JoHo
Manuel Wernersbach (NR. 1512) schrieb am 13. Januar 2013 um 18:38:
Hallo Herr Prof. Dr. Hofmann-Göttig,

zu dem Gästebucheintrag des Herrn Heinz möchte ich folgendes beitragen:

Der Bereich um die Liebfrauenkirche ist seit der Neustrukturierung der Zonen eine Fußgängerzone. Dies ist zu begrüßen; endlich kann man vom Entenpfuhl bis hin zum Münzplatz als Fußgänger völlig ungestört die Altstadt besuchen. Keine parkenden oder gar fahrenden Autos, die einem das Fußgängerdasein schwer machen.

Die Sozialdienste (siehe Gästebucheinträge weiter unten) und die Taxen haben Sondergenehmigung und dies ist sicherlich auch richtig.

Die parkenden Autos am besagten Sonntag im Bereich der Liebfrauenkirche parkten nicht nur widrig im Bereich einer Fußgängerzone, sondern haben diese ja auch vorher und nachher befahren, was ebenfalls nicht gestattet ist.

Ich finde es richtig und konsequent, dass die enorme Masse an Fahrzeugen, die am Sonntagmorgen eben die Fußgängerzone durch das Befahren UNSICHER machten, verwarnt wurden.

Eine Ausnahmegenehmigung kann und darf es für die Kirchgänger nicht geben, denn dann wird das gesamte System/Konzept der Fußgängerzonen hinfällig. Wer kommt dann als nächstes um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten?

Es mag sein, dass ein einzelnes Fahrzeug, beispielsweise ein Sozialdienstleister, den Fußgänger nicht sonderlich stört oder gefährdet, aber eine solch hohe Anzahl wie Sonntag zum Kirchgang, stören und vor allem gefährden durchaus.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, bitte bedenken Sie diese Sachverhalte auch, wenn Sie morgen den Stadtvorstand informieren und ggf. nach Lösungen suchen

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Sonntag,

Manuel Wernersbach
Hofmann-Göttig (NR. 1511) schrieb am 13. Januar 2013 um 16:14:
Sehr geehrter Herr Heinz,
ich werde den Vorgang morgen im Stadtvorstand ansprechen und melde mich dann erneut.
MfG
JoHo