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Hofmann-Göttig (NR. 1490) schrieb am 20. Dezember 2012 um 14:49:
Sehr geehrter Herr Döhler, nunmehr liegt mir das Ergebnis der Fachprüfung durch das Ordnungsamt wie folgt vor:
Die ausgestellte Verwarnung ist nicht nur rechtlich, sondern auch fachlich nicht zu beanstanden. Der Tourismus spielt nicht erst seit der Bundesgartenschau in Koblenz eine bedeutende Rolle. Dies macht es notwendig, sowohl Reisebussen als auch Wohnmobilen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Hierfür wurde der Parkplatz im Rauental geschaffen und auch für ortsunkundige Fahrer extra ausgeschildert. Dieser Parkplatz ist Teil des gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes und dient dazu, die ohnehin schon angespannte Verkehrssituation in der Innenstadt zu entlasten. Würden zu dem immens hohen Aufkommen an Individualverkehr in der Vorweihnachtszeit noch Parkplatzsuchverkehr durch Wohnmobile und Reisebusse hinzukommen, wäre dies der Verkehrssicherheit in der Innenstadt sicher nicht zuträglich.
Weiterhin ist im Moment der Busparkplatz am Peter-Altmeier-Ufer durch die aktuelle Hochwassergefahr nur noch eingeschränkt nutzbar. Hinzu kommt, dass die Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig zu parken immer weiter zunimmt. Wie Frau Klaasen (Gästebucheintrag Nr. 1486) richtig bemerkt, würde ein Nichtahnden von Verkehrsverstößen in diesem Bereich in kürzester Zeit einen sogenannten Nachzieheffekt in Gang setzen und der gesamte Parkplatz wäre durch PKW zugeparkt und damit nicht mehr entsprechend seiner Bestimmung nutzbar. Leider wird die Tätigkeit der Hilfspolizeibeamten bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs, welche im übrigen ganz hervorragende Arbeit und einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit leisten, auch nicht immer objektiv und vorurteilsfrei betrachtet. Oft fehlt jegliche Einsicht für eigenes Fehlverhalten und es kommt zu zeitaufwendigen, unnötigen und teilweise auch erbosten Schriftwechseln, welcher bei Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften vermieden werden könnten. Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes machen nämlich tatsächlich nur ihre Arbeit, die übrigens manchmal nicht sehr angenehm ist. Am Rande sei noch erwähnt, das es hierbei nicht um die Befriedigung des eigenen Egos geht und auch keine "Fleißkärtchen" verteilt werden. Sollten Sie trotzdem weiterhin der Meinung sein, dass es sich hier um Abzocke handelt, können Sie diese ja in Zukunft ganz einfach dadurch umgehen, in dem Sie korrekt parken. Insbesondere im Rauental sind hierfür genügend bewirtschaftete und auch freie Parkplätze für PKW vorhanden. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1489) schrieb am 19. Dezember 2012 um 20:24:
Sehr geehrte Frau Klaasen,
Danke für Ihre Sicfht der Dinge, die deutlich macht, dass eben jede Medaille zwei Seiten hat.
MfG
JoHo
Eva Klaasen (NR. 1488) schrieb am 19. Dezember 2012 um 15:05:
Lieber Herr Oberbürgermeister,

zum Eintrag von Herrn Döhler möchte ich als Anwohner im Umkreis vom Parkplatz folgendes bemerken:

wir sind froh, daß dort keine PKWs parken dürfen.
Sobald der erste PKW dort ungeahndet (ohne Strafzettel) parkt, dauert es nicht lange bis mehrere PKW dort abgestellt werden, usw. , im schlimmsten Fall, bis der Platz voll ist.

Bedenken Sie auch bitte das Gleichheitsprinzip. Muss man am benachbarten PKW Parkplatz Parkgebühren zahlen, wäre das Parken auf dem Busparkplatz kostenfrei wenn man dort das PKW parken \"duldet\"

Freundlichst
Eva Klaasen
Hofmann-Göttig (NR. 1487) schrieb am 18. Dezember 2012 um 00:55:
Sehr geehrter Herr Siegfried Döhler,
rechtlich ist der Fall eindeutig.
Gleichwohl lasse ich ihn zur fachlichen Stellungnahme über die zuständige Bürgermeisterin an das Ordnungsamt geben und melde mich dann, wenn mir eine Antwort vorliegt.
MfG
JoHo
S. Döhler (NR. 1486) schrieb am 17. Dezember 2012 um 23:59:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mich interessiert Ihre Stellungnahme zu folgendem Fall:

Heute um die Mittagszeit. In der Stadt „ist der Teufel los“! Einen Parkplatz im Stadtzentrum zu finden ist fast Glückssache. Da ist doch bestimmt in den Stadtteilen noch ein Plätzchen zu finden? Beispielsweise im Rauental. Da gibt es einen großen Busparkplatz. Warum nicht hier sein Fahrzeug abstellen, in einem halben Stündchen kann man auch zu Fuß in der City sein. Genau drei Pkw sind hier abgestellt, kein einziger Bus weit und breit. Aber Busparkplatz ist Busparkplatz! So sieht es jedenfalls eine Politesse. Ein Foto von jedem Fahrzeug, und jeweils ein „Knöllchen“ hinter den Scheibenwischer geklemmt! Sie tut ja nur ihre Pflicht erklärte sie auf Nachfrage!

Ich hätte ja Verständnis für die Pflichterfüllung gezeigt, wenn sich die Busse hier gedrängelt hätten. Aber wie gesagt, nicht ein einziger Bus hat sich auf diesem riesigen Platz eingefunden, zumal in der jetzigen Jahreszeit sowieso selten mehr als vier, fünf Busse für ein paar Stunden abgestellt sind. Selbst an normalen Sommertagen gibt es hier noch ausreichend Platz.

Verletzt die Dame wirklich ihre Obliegenheiten, wenn sie in diesem Fall „mal fünf gerade sein lässt“ und die „Ordnungswidrigkeit“ übersehen hätte? Schließlich wurden durch die abgestellten Fahrzeuge hier in der Einöde niemand behindert, belästigt noch sonst wie beeinträchtigt.

Genau dies sind die Fälle, die eine Handlungsweise der Ordnungshüter zeigt: Nämlich täglich möglichst viel dieser „Knöllchen“, „Fleißkärtchen“ zu sammeln, statt verhältnisgemäß zu handeln. Es kommt eben nicht darauf an, wie vornehmlich behauptet wird, die Bürger wenn nötig auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen, sondern es geht hauptsächlich darum, das eigene Ego zu befriedigen und die Kassen der Stadt zu füllen. Das ist genau das, was die Bürger zu Recht „Abzocke“ nennen.

Siegfried Döhler
Hofmann-Göttig (NR. 1485) schrieb am 13. Dezember 2012 um 11:00:
Lieber Herr Neidhöfer, die Entscheidung des Stadtrates, die Altstadt weitgehend zur Fußgängerzone zu machen, die war und ist richtig. Ohne Wenn und Aber. Diese Entscheidung wird von Verwaltung und Stadtvorstand nicht nur respektiert, sondern auch innerlich bejaht. Für die Umsetzung der Entscheidung ist allerdings die Verwaltung zuständig, und zwar nur die Verwaltung. Der Stadtrat gibt die Richtung und das Budget vor. Die Verwaltung ist für die sach- und rechtkonforme Umsetzung verantwortlich. Das ist die Arbeitsteilung nach unserer Kommunalverfassung. Wir hatten zunächst gemeint, die 150 Meter fußläufigen Wegs nach Sperrung der Altstadt seien für alle machbar. Dann kam aber heraus, dass es eine Reihe von Menschen gibt, für die das eben nicht gilt. Nicht zuletzt Behinderte und Pflegebedürftige. Da konnte auch die Lösung der Öffnung bis 11:00 Uhr nicht helfen. Auf diese Probleme haben uns die Taxiunternehmen und auch Sie zusammen mit Herrn Blinn für die ambulanten Pflegedienste äußerst sachgerecht hingewiesen. Es kann ja nicht sein, dass wir das Prinzip "ambulant vor stationär" wegen der Unzugänglichkeit der Altstadt aushebeln. Deshalb habe ich den Baudezernenten gebeten, mit Ihnen eine verträgliche Lösung zu finden, was geschehen ist durch die Vereinbarung, dass eine Sondereinfahrgenehmigung in die Fussgängerzone pro ambulantem Pflegedienst vermittelt wird. Dieser Vereinbarung ist der Stadtvorstand am vergangenen Montag gefolgt. Auch für Taxen gilt diese Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Aus rechtlichen Gründen sahen wir dabei die Notwendigkeit, Funkmietwagen gleich zu stellen. Diese können also eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall beantragen. Nur die Genannten haben diese Möglichkeit, keinesfalls weitere, zum Beispiel Gewerbetreibende, die das auch gern gesehen hätten. Denn wir wollen die Fußgängerzone als Fußgängerzone gewahrt sehen, so wie es dem Beschluss des Stadtrates entspricht und nur klar eingegrenzte Ausnahmen zulassen mit Autos, die auch mit Sondergenehmigungen erkennbar sind. Auf überzeugende Bürgerbegehren, insbesondere zum Schutz für Geh-Behinderte einzugehen, dass allerdings ist unsere Sache als Straßenverkehrsbehörde und Stadtvorstand. Zu dieser Verantwortung stehen der zuständige Baudezernent wie auch der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung. Im Hinblick auf sehr zahlreiche Eingaben in diese Richtung war Eile geboten. Deshalb haben wir die Entscheidung des Stadtvorstandes am vergangenen Montag getroffen und sofort umgsetzt. Darüber haben wir am Nachmittag die Presse und die Fraktionen des Stadtrates in Kenntnis gesetzt, damit es keine Missverständnisse gibt. Zu dieser Regelung haben Sie zusammen mit Herrn Blinn auch durch Ihre Gästebucheinträge und die anschließenden Gespräche beigetragen, wofür auch ich mich bedanke. Das ist ein gutes Musterbeispiel für Bürgerbeteiligung und wechselseitiges aufeinander Hören. Herzliche Grüße Hofmann-Göttig Oberbürgermeister
jürgen neidhöfer (NR. 1484) schrieb am 13. Dezember 2012 um 10:08:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich möchte mich recht herzlich für die Entscheidung des Stadtvorstandes bedanken, unseren Pflegediensten die Zufahrt zur Altstadt wieder zu ermöglichen.Bitte geben Sie diesen Dank auch an Herrn Prümm weiter. Mit freundlichen Grüßen Ihr Jürgen Neidhöfer Pflegedienst Vita Mobil
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Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
Hofmann-Göttig (NR. 1483) schrieb am 12. Dezember 2012 um 13:47:
Sehr geehrter Herr Ziegler (GB 1476), das zuständige Fachamt hat mir mittlerweile eine Stellungnahme zugeleitet. Danach stellt sich der Sachverhalt aus Sicht des Tiefbauamtes wie folgt dar:
Die Pflasterarbeiten sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Dies liegt insbesondere daran, dass sich Untergründe, die aus Kies und Sand bestehen, auch bei allerbester Verdichtung immer noch setzen und daher das Pflaster von Anfang an etwas höher eingebaut wurde. Die beauftragten Firmen arbeiten ständig nach. Mittlerweile sind nach unserer Prüfung aber die meisten Pflasterflächen entsprechend unserer vertraglichen Vorgaben, die den Regeln der Technik entsprechen, weitgehend eben. Die anerkannten technischen Regeln lassen zwischen den einzelnen Pflasterplatten aber Höhendifferenzen bis zu 2 mm zu. Wenn wir diese Flächen Ende März 2013 endgültig bauseitig abnehmen, wird dieses Maximalmaß sichergestellt sein. Dass Sie annehmen, die Plattenbeläge waren insbesondere bei Nässe zu glatt, ist gut nachvollziehbar. Das Pflaster hat eine hoch veredelte Oberfläche, um es leichter und besser, als woanders, reinigen zu können und eine hohe Dauerhaftigkeit zu erreichen. Dadurch glänzt bzw. schimmert es etwas, insbesondere bei Nässe. Und dies vermittelt subjektiv gut möglich das Gefühl von Glätte. Dem ist aber nicht so. Bei der Auswahl der Pflasterart war uns die Sicherheit für die Nutzer/-innen besonders wichtig. Auch hier gibt es in den technischen Regelwerken Mindestanforderungen an die Gleit- und Rutschsicherheit. Diese wurden Bestandteil unserer Bauverträge. Selbstverständlich kontrollieren wir unsere Vorgaben. Dafür hatten wir hier gleich zwei unabhängige Gutachten beauftragt. Beide weisen aus, dass die Vorgaben für die Rutschsicherheit sehr deutlich übertroffen wurden und die notwendige Verkehrssicherheit in vollem Umfang gegeben ist. Wenn Sie es selbst mal ausprobieren, werden Sie sicher auch feststellen, dass die Gutachter recht haben, vorausgesetzt, Sie tragen normales Schuhwerk und es gibt gerade keine Schnee- oder Eisglätte. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1482) schrieb am 10. Dezember 2012 um 20:11:
Lieber Herr Blinn, Ihr Sachvortrag war überzeugend. Daher konnte die Verwaltung ihr Konzept fein-justieren. Danke für die Hilfe dabei.
MfG
JoHo
Mario Blinn (NR. 1481) schrieb am 10. Dezember 2012 um 17:41:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, untzer Bezug meines Eintrages #1466 möchte ich mich herzlich im Namen unserer Patienten und der gehandicapten Bewohner der Altstadt für die nunmehr verwaltungsseitig gefundene Ausnahmeregelung bedanken! Beste Grüße Mario Blinn
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Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de