Gästebuch

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Hofmann-Göttig (NR. 1340) schrieb am 30. August 2012 um 15:12:
Lieber Namensvetter Joachim (Weber): Vielen Dank für Ihren wirklich netten Geburtstagsgruß, den ich unbekannterweise natürlich gerne erwidere.
MfG
JoHo
Joachim Weber (NR. 1339) schrieb am 30. August 2012 um 11:17:
Lieber Herr Oberbürgermeister,

alles Gute zum Geburtstag und weiterhin viel Glück uns Erfolg und vor allem Gesundheit. Bereiten Sie uns Koblenzern weiterhin viel Freude.

Wir sind nicht nur Namensvettern, sondern haben auch am gleichen Tag Geburtstag.

Herzliche Grüße,
Joachim Weber
Hofmann-Göttig (NR. 1338) schrieb am 30. August 2012 um 10:14:
Sehr geehrter Herr Seimetz,
danke sehr, dass Sie in dieser Form an meinen Geburtstag gedacht haben.
MfG
JoHo
Helmut Seimetz (NR. 1337) schrieb am 30. August 2012 um 07:53:
Zu Ihrem Geburtstag,
meinen herzlichen Glückwunsch.
Hofmann-Göttig (NR. 1336) schrieb am 30. August 2012 um 01:26:
Sehr geehrter Herr Born, nach dem langen Hin und Her in Sachen Anwohnerparken im Gästebuch, fand ich dann auch unserere persönliche Begegnung und Ihre Führung vor Ort sehr zielführend. Ich verstehe Sie jedenfalls seit dem besser. Ich habe im Stadtvorstand von unserer Exkursion berichtet und den Baudezernenten um eine Vorlage zum Thema Anwohnerparken in der Altstadt gebeten. Ein erstes Ergebnis war, dass wir in der Stadtratssitzung am vergangenen Donnerstag unsere Haltung zum Vierstunden-Parken am Deutschen Eck geändert haben. Über die Ergebnisse der Überprüfung des Anwohnerparkens werden ich hier berichten. Vielen Dank für die Anerkennung meiner Petitionsarbeit. Für mich ist es ganz wichtig, unmittelbare Bürgeranliegen auch ungefiltert zu erfahren und zu bearbeiten. Deshalb dieses Gästebuch und die vielen anderen Instrumente (Emails, Sprechstunden im Rathaus und in den Stadtteilen, Sprechstunde bei Antenne Koblenz 98,0 und vieles andere mehr). MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1335) schrieb am 30. August 2012 um 01:17:
Sehr geehrter Thomas.M.,
die amtliche Antwort des Leiters des Ordnungsamtes gilt. Damit ist der Sachverhalt nach allen Seiten hin präzise dargelegt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie eine wertschätzendere Haltung gegenüber unseren Ordnungskräften finden könnten.
MfG
JoHo
Manuel Born (NR. 1334) schrieb am 29. August 2012 um 23:34:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach aller Kritik möchte ich mich auch einmal
Herzlich bei Ihnen, für die von Ihnen aufgebrachte Zeit bei unserem Ortstermin, bedanken.

Gespannt warte ich auf die Ergebnisse.

(Danke an die Unterstützung von Eintrag 1301 von S. Gehrmann)
Thomas.M. (NR. 1333) schrieb am 29. August 2012 um 20:48:
Sehr geehrter Herr OB,

auch wenn mir die Erklärung Ihres Leiters des Ordnungamtes nicht ganz einleuchtet( Denn was hat die Entgeltgruppe mit dem Rangabzeichen bei den Schulterklappen zu tun??. Erst hieß es, diese würden die \"Erfahrung in Jahren widergeben, jetzt heißt es das hat was mit der Entgeldgruppe zu tun????!!!! Was Stimmt denn jetzt tatsächlich?
Meine Meinung ist das sich diese Herren nur wichtigiger machen wollen, als sie sind....Hierzu gerne nocheinmal eine Kopie meiner schon erwähnten eigenen Beobachtungen (Zitat GB Eintrag 1310)..........IhreVollzugsbeamten durch die Stadt stolzieren wie Rambos ( Rauchend ( Kippe weggeworfen), die Hände am Koppel und Breitarmig als ob diese Rasierklingen unter den Armen hätten. Wenn ein Bürger sein Hund koten läßt,wird sich schnell umgedreht, wirft ein Bürger eine Zigarettenkippe weg, hat man es zufällig gerade nicht gesehen.
Sollte ich dieses noch einmal so erleben und glauben Sie mir ich gehe sehr oft durhc \"unsere schöne Stadt\" werde ich mir Namen und \"Dienstgrad\" geben lassen, mal schauen wie lange Sie dann noch wieviel Hilfspolizisten haben. Denn Menschen, die andere zurechtweisen,sollten Vorbild sein.

MfG
Thomas. M.
Hofmann-Göttig (NR. 1332) schrieb am 29. August 2012 um 19:01:
Zum Gästebucheintrag K. Schüller (Nr. 1328): Nach Rücksprache mit dem Radverkehrsbeauftragten antworte ich Ihnen wie folgt:
Die Verschwenkung der markierten Fahrradfurt in der Viktoriastraße ist mit der parallelen Führung von querenden Radfahrern und Fußgängern zu begründen. Beide müssen dort dem einen gemeinsamen Lichtsignal Folge leisten. Wenn Sie als Radfahrer dort bei grüner Ampel in Richtung Schloßstraße los fahren und den geradlinigen Weg wählen, ist dies normalerweise für niemanden hinderlich. Dass Sie grundsätzlich auf die querenden wie längs laufenden Fußgänger achten, setzte ich voraus. Die Anordnung der Linienmarkierung und Piktogramme (Fahrräder) entspricht den bundesweiten Empfehlungen und Erfahrungen.
Die Tatsache, dass mit der Schloßstraße in Koblenz erstmalig eine so bedeutsame Innenstadtstraße in dieser Weise umgewandelt wurde, bringt es mit sich, dass eine Eingewöhnungsphase zu durchschreiten ist. Natürlich wäre eine durchgehende Markierung denkbar. Diese würde aber unter Umständen dazu führen, dass einzelne Radfahrer diesen Streifen viel zu zügig und wenig umsichtig befahren und querende Fußgänger und sich selbst gefährden würden. Und Sie vermuten selbst zurecht, dass es dennoch immer wieder Kfz-Nutzer geben würde, die diese Linie ignorierten. Diese Fälle des "eben mal kurzen" Haltens sind nicht ganz auszuschließen. Radfahrer dürfen dann unter Beachtung des Gegenverkehrs um diese herum fahren, so wie es in vielen anderen Straßen unserer Stadt auch vorkommt und in der Praxis funktioniert.
Es ist nicht immer einfach, mit möglichst wenig Beschilderung und Markierung auszukommen. Im jüngsten Fall der Freigabe der Schloßstraße veröffentlichte das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung eine schriftliche Information genau über diese Änderung. Hiermit können sich alle Verkehrsteilnehmer in Ruhe über die Folgen und Verhaltensregeln ein Bild machen. In gedruckter Form wurde der Flyer an alle Geschäfte (Ladenlokale) der westlichen und mittleren Schloßstraße zur Verteilung angeboten. Zu finden ist diese Schrift auch in digitaler Version auf der städtischen Internetseite unter "Radfahren in Koblenz".
Unterm Strich handelte es sich bei dieser Veränderung um eine sehr kostengünstige, aber dennoch wirksame Maßnahme in Richtung fahrradfreundliche Stadt. Übrigens wird bei solcherlei Änderung einer bestehenden Verkehrsregelung stets die zuständige Polizeiinspektion zur gemeinsamen Abstimmung hinzugezogen. Mit dieser jüngsten Entscheidung, die bereits mehrfach aus den Reihen der Bürgerschaft begrüßt wurde, belegt die Stadt konkret das Vorhaben, für den Radverkehr tauglicher zu werden. Dem Kfz-Verkehr dagegen wurde hier ganz bewusst etwas genommen:
1) die uneingeschränkte Nutzung des linken Streifens der Fahrbahn
2) die alte Gewohnheit, auf dieser Strecke keinen Gegenverkehr erwarten zu müssen mit der Folge, erhöhte Aufmerksamkeit zu verlangen und vielleicht noch mehr Skrupel zu erleiden, wenn dort gehalten oder gar geparkt wird Dem Fußgänger wiederum wurde etwas gegeben, insofern dort das widerrechtliche Radeln auf den Gehwegen vermindert wird.
Die zuständigen Ämter werden mit Sicherheit noch weiter an Lösungen arbeiten, die die Stadt für Fußgänger (allen voran) und Radfahrer komfortabler und sicherer machen werden. Beides muss Freude machen und möglichst verträglich ablaufen. In beliebigem Umfang mögliches Autofahren in der Innenstadt können wir uns nicht leisten. Dafür ist der nur begrenzt zur Verfügung stehende Raum zu schade, die Auswirkungen von zu viel Lärm und Abgasen nicht mit den wichtigen Zielen einer lebenswerten Stadt verträglich. Der Großteil der Wege in der Innenstadt ist für die meisten kurz genug, diese zu Fuß oder per Fahrrad bewerkstelligen zu können. Außerdem besteht auch ein Angebot an Bus- und Bahnverkehr, welches seit der Inbetriebnahme des Haltepunktes Stadtmitte wesentlich erweitert wurde. Für unvermeidliche Ausnahmen sollte es Möglichkeiten für geringe, verträgliche Kfz-Verkehre in der Innenstadt geben. Über diese Dosierung wird, wie Sie sicherlich wissen, sehr kontrovers und bei weitem noch nicht abschließend diskutiert, zuweilen vehement gestritten.
Grundsätzlich habe ich und die Verwaltung die Zeichen der Zeit erkannt. Diese können angesichts der steigenden Kraftstoffpreise aber zunehmend dringlicher werden, ob gewollt oder nicht. Wie sich die Auswirkungen des neuen Einkaufscenters mit Parkhaus darstellen werden, ist zu beobachten. Die Erreichbarkeit der "Neuen Mitte" ist auf jeden Fall auch zu Fuß, per Fahrrad oder Bus von Anfang an gewährleistet, die Entscheidung, diese Verkehrsmittel verstärkt zu nutzen nahe gelegt.
MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1331) schrieb am 29. August 2012 um 19:00:
Zu den zahlreichen Gästebucheinträgen zum Thema HiPo und Schulterklappen hat der Leiter des Ordnungsamtes meinem Wunsche folgend eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die hier nachfolgend dokumentiert wird. Betr.: Schulterklappen für den kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zur Erläuterung muss im Vorfeld darauf hingewiesen werden, dass im Ordnungsamt Koblenz als Uniformträger Hilfspolizeibeamte und kommunale Vollzugsbeamte beschäftigt sind. Die Hilfspolizeibeamten sind zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung innerorts. Sie haben für ihren Aufgabenbereich die Befugnisse von Polizeibeamten. Die kommunalen Vollzugsbeamten sind zuständig für alle dem Ordnungsamt gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Außendienst. Dies sind z. B. die zwangsweise Unterbringung von psychisch Kranken oder Süchtigen in die Rhein-Mosel-Fachklinik, die Zuführung schulunwilliger Kinder zur Schule, die Überwachung des Jugendschutzes (Alkohol- und Rauchverbot) in der Öffentlichkeit, die Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes, Einschreiten gegen Ruhestörungen usw. Eine abschließende Aufzählung ist wegen der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Aufgaben an dieser Stelle nicht möglich. Den kommunalen Vollzugsbeamten können zur Erledigung ihrer Aufgaben Befugnisse übertragen werden, die denen der Polizei entsprechen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung wurde in Koblenz auch Gebrauch gemacht. Gemäß § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten sowie die Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten können diese Personen mit Dienstkleidung ausgestattet werden. Ferner enthält diese Bestimmung nur noch einige allgemeine Aussagen zu dieser Dienstkleidung. Bezüglich Schulterklappen sind keine Festlegungen enthalten, sodass es im Ermessen des Dienstherrn/Arbeitgebers steht (so genanntes Direktionsrecht), entsprechendes vorzuschreiben. Auf Wunsch der kommunalen Vollzugsbeamten wurden die Schulterklappen zur vorhandenen Uniform eingeführt. Die auf den Schulterklappen befindlichen blauen Sterne stehen grundsätzlich für die Entgeltgruppe. Ein Stern entspricht der Entgeltgruppe 5, zwei Sterne der Entgeltgruppe 6, drei Sterne der Entgeltgruppe 8 (in Anlehnung an die Polizei/Bundespolizei). Darüber hinaus spielen in diesem Zusammenhang auch noch zeitliche Fristen eine Rolle. Diese Regelungen wurden im Einvernehmen und auf Wunsch der Mitarbeiter festgelegt. Abschließend ist festzustellen, dass die Schulterklappen allgemein als positiv empfunden werden, da sie die Uniform optisch aufwerten. Es würde mich freuen, wenn die obigen Ausführungen Klarheit zu diesem Thema schaffen würden. Reiner Klug Leiter des Ordnungsamtes.
MfG JoHo