Gästebuch

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Klaus Schüller (NR. 1330) schrieb am 29. August 2012 um 10:36:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, dass die Schlossstraße jetzt in der Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben kann ich als täglich radfahrender Bürger nur begrüßen. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung! Ich kann es allerdings nicht nur bei dem Lob belassen, denn die Ausführung entspricht dem, was ich in Koblenz gewohnt bin. Vom Schoss kommend an der Victoriastraße wurde über die Kreuzung eine Spur für die Radfahrer über die Kreuzung markiert. Die Markierung endet nach wenigen Metern in der Schlossstraße. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wurde sie auf der Victoriastraße weit nach rechts versetzt und macht dann einen Schlenker in die Schlossstraße hinein statt wie es sinnvoll wäre geradeaus der Flucht der Schlossstraße zu folgen. In der Schlossstraße selbst ist für Autofahrer nicht mehr erkennbar, dass die Straße für Radfahrer in der Gegenrichtung freigegeben ist. Ein besonderes Erlebnis hatte ich daher gestern. Aus einem entgegenkommenden Polizeiwagen wurde mir zugerufen: "Einbahnstraße!!" Der Polizist war sehr erstaunt, als ich ihn aufgeklärt habe, dass diese Einbahnstraße für Radfahrer in die Gegenrichtung geöffnet ist. Wenn schon die Polizei die Regelung nicht erkennt, wie soll es dann dem "normale" Autofahrer gehen? Tags, davor war die Schlossstraße auf der, vom Schloss gesehen, rechten Seite jeweils an den Überfahrschwellen von haltenden Autos blockiert. Das sit ja schön Platz mal eben zu halten und beim Bäcker oder sonst wo reinzuspringen. Ob diese Autofahrer allerdings einer durchgehende Markierung für Radfahrer Beachtung geschenkt hätten scheint mir Fraglich. Das Problem in Koblenz für Radfahrer besteht in meine Augen nicht nur in den nicht vorhandenen Radwegen sondern darin, dass die Prioritäten in Koblenz immer noch lauten: 1. Autofahrer, 2. Fußgänger und 3. Radfahrer. Wobei ich fast sagen würde die Radfahrer kommen darin gar nicht vor. Ich fordere sie daher auf, diese Prioritäten deutlich zu Gunsten der Radfahrer und zu Ungunsten der Autofahrer zu ändern. Das neue Einkaufszentrum ist mit seinem Parkhaus im Herzen von Koblenz auf jeden fall ein Schritt in die falsche Rechtung. Aber das wäre jetzt schon eine eigenen Gästebucheintrag wert. Es grüßt sie Klaus Schüller seit 56 Jahren Bürger dieser Stadt
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Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
Hofmann-Göttig (NR. 1329) schrieb am 29. August 2012 um 09:59:
Zum Gästebucheintrag erbar Nr. 1321:
Der Radverkehrsbeauftragte hat zum Sachverhalt Ziffer 1 wie folgt Stellung genommen:
Im Baudezernat, so auch dem Radverkehrsbeauftragten, ist die geschilderte Problematik sehr wohl bekannt. Eine Lösung liegt leider nicht auf der Hand. Bitte bedenken Sie, dass auch zahlreiche Familien mit jüngeren Kindern verständlicherweise die Promenade befahren. Würden Sie den begleitenden Eltern empfehlen, ihre Kinder auf der Promenade radeln zu lassen, während die Eltern -rechtlich korrekt- abseits auf der Fahrbahn Rad fahren? Versetzte Absperrungen sind hier rechtlich untersagt, da die Beschilderung \"Gehweg\" eindeutig ist. Das Thema ist damit für die Stadt jedoch nicht erledigt. Eine Lösung muss in erster Linie sowohl zum Schutz und Komfort des Fußverkehrs aber auch die berechtigten Belange des Radverkehrs berücksichtigen. Der Abschnitt zwischen Balduinbrücke und Danziger Freiheit ist schließlich Bestandteil der europäischen Radwanderwege Rhein und Mosel.
Soweit die Stellungnahme.
MfG
JoHo
P.A. (NR. 1328) schrieb am 28. August 2012 um 21:06:
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,zum Gästebucheintrag NR.1322 möchte ich Anmerken,das Schulterklappen nur von Uniformträger verwendet werden.Ordnungsamt und Justiz sind Träger von Dienstbekleidung.

Mit Freundlichem Gruß
P.A.
Polcher Marco (NR. 1327) schrieb am 28. August 2012 um 20:08:
Sehr geehrter Herr OB,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und erwarte mit Spannung die Antwort des Ordnungsamtes.Jedoch möchte ich zu Blog1322 noch kurz äussern.Hallo Herr R.S.,es geht nicht um die Befugnisse des Ordnungsamtes,sondern die Anmaßung eines Titels ohne die Laufbahnausbildung mit anschliessender Laufbahnprüfung absolviert zu haben.Zudem ging es um die Schulterklappen,welche dem Bürger einen Dienstgrad vortäuscht. Aber nach der ausführlichen Widergabe des POG,gehe ich davon aus ,das Sie selbst Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind.Deshalb werden wohl durch den Amtsleiter des Ordnungsamtes geklärt werden.

Mit freundlichem Gruß
M. Polcher
Hofmann-Göttig (NR. 1326) schrieb am 28. August 2012 um 19:26:
Zum Gästebucheintrag Erbar (Nr. 1321): Zu Punkt 1: Ich habe den Auszug dem Fahrradbeauftragten zur Stellungnahme geschickt. Zu Punkt 2: Ich habe die Anmerkung zur Stellungnahme Koblenz Touristik geschickt. Zu Punkt 3: Die Anmerkung ist mir inhaltlich nicht verständlich. Das Betreten des künftigen Kulturgebäudes bis hin zur Dachterrasse ist kostenlos. Eintrittsgeld kostet das Betreten der einzelnen Einrichtungen, wie überall üblich. Im übrigen glaube ich, dass wir Koblenzer und Koblenzerinnen viel für unsere ehemaligen Baustellen zurück bekommen haben. Ich erinnere an Schloss, Rheinpromenade, Deutsches Eck, Festungspark, Festung, Schrägaufzug, tolle Spielplätze und die Seilbahn, hoffentlich noch lange. MfG JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 1325) schrieb am 28. August 2012 um 19:19:
Zu den Gästebucheinträgen Nr. 1320 und 1322: Nachdem sich die Gästebucheinträge zu dem Thema massiert haben, habe ich heute morgen GB Nr. 1320 dem Leiter des Ordnungsamtes zu einem amtlichen Antwortentwurf gegeben und melde mich, sobald dieser vorliegt.
MfG
JoHo
R.S. (NR. 1324) schrieb am 28. August 2012 um 18:42:
Hallo Herr Oberbürgermeister,

leider muss ich Herrn Polcher widersprechen.

Laut POG §94 haben die Vollzugsmitarbeiter ähnliche Rechte wie Polizeibeamte:

Auszug aus §94 POG Rheinland-Pfalz
(2) Die Bestellung und die Zuweisung des Vollzugs aller oder einzelner Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 obliegen der Behördenleitung. Diese überträgt den kommunalen Vollzugsbeamten zur Wahrnehmung von deren Aufgaben alle oder einzelne Befugnisse, die den allgemeinen Ordnungsbehörden nach diesem Gesetz zustehen; ihnen kann die Befugnis zur Ausübung unmittelbaren Zwangs, auch durch Schlagstock, übertragen werden. Die Bestellung, die Zuweisung des Vollzugs von Aufgaben und die Übertragung von Befugnissen sind widerruflich.


und die Hilspolizeibeamten (sind zwar Angestellte, werden aber so genannt), haben die gleichen Rechte wie ein Polizeibeamter

Auszug §95 POG Rheinland-Pfalz:
(1) Die Polizeibehörden und die örtlichen Ordnungsbehörden können Personen, die nicht Polizeibeamte sind, zur hilfsweisen Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben bestellen, wenn ein Bedürfnis dafür besteht (Hilfspolizeibeamte). Diese haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Befugnisse der Polizeibeamten

(3) Personen, die aufgrund eines Gesetzes zu Polizeibeamten bestellt sind oder denen aufgrund eines Gesetzes polizeiliche Befugnisse zustehen, sowie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, die nicht Polizeibeamte sind, haben zur Erfüllung ihrer besonderen Dienstaufgaben auch die Befugnisse der Polizeibeamten nach diesem Gesetz


Mit freundlichem Gruß
R.S.
Erbar .J (NR. 1323) schrieb am 28. August 2012 um 16:51:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


Bin selber Bürger dieser wunderschönen Stadt, aber so langsam etwas traurig und wütend, wenn ich die tägl. Presse lese.
Habe mich schon 2-mal an Antenne 98 gewandt, weil ich gerne mal Antworten hätte auf meine Fragen.
Ich hoffe, es geht jetzt aus diesem Wege.


Pkt.: 1
Der wunderschöne Fußgängerweg an der Mosel
Der Radweg endet kurz hinter unserer Staustufe. Schild steht, aber kein Radfahrer reagiert Ordnungsamt geht dort spazieren und spricht keinen Radfahrer darauf an. Man wir noch angepöbelt von den Radfahrern, wenn man nicht sofort nach ihrem klingeln als Fußgänger auf die Fahrbahn springt. Das macht sich gut, hinter der Balduinbrücke, wenn dort die Touristen stehen, oder gerade vom Schiff kommen. Sie habe diese Strecke selbst befahren mit einer Radgruppe Jugendlicher um die Radwege in und um Koblenz zu erkunden.
Es gibt doch einen Fahrradbeauftragten hier in Koblenz? War er auch dabei, auf der Tour?
Was spricht dagegen, wenn man eine versetzte Absperrung macht hinter der Staustufe und hinter dem Deutschen Eck?

Pkt.: 2
Was haben wir Koblenzer verbrochen?
Ich war am Freitag vor Rhein in Flammen am Deutschen Eck, um Leuchtstäbe zu kaufen.
Erst mal waren mehr private Wachleute vor Ort, als Gäste, obwohl es nach 20 Uhr war.
Dann stehen die neben einem, wenn man zahlt und schauen einen in die Geldbörsen.
Wo sind wir hier gelandet.
Ordnung muss sein, dass verstehe ich, aber nicht auf diese Art.
Das muss man mit mehr Gefühl machen und nicht mit nachgemachten Rambos.

Pkt.: 3
Ich denke mal einfach Herr Oberbürgermeister, das es an der Zeit ist, das die Stadt Koblenz mal etwas unternimmt, um den Bürgen mal etwas zurückzugeben, für die Baumaßnahmen und die Strapazen der letzten Jahre.
Wenn ich schon in der Rhein – Zeitung (leider nur in der Rhein-Lahn Ausgabe), die Preise sehe, um nur überhaupt den Kulturbau BETRETEN zu dürfen als KOBLENZER.

Wäre Ihnen dankbar für Antworten
Marco Polcher (NR. 1322) schrieb am 28. August 2012 um 10:24:
Sehr geehrter Herr OB Hoffmann-Göttig,

auch ich,selbst Beamter, habe mich schon über die Schulterklappen gewundert.Eine Schulterklappe mit einem Stern sagt einen Dienstgrad aus,den es nur bei Beamten und Soldaten gibt.Man kann nicht einen, wie auch immer erfundenen Stern für Dienstjahre verteilen.Überdies sind Ihre,meines Wissens, Vollzugsbediensteten zum größten Teil Angestellte der Stadt Koblenz und somit keine Beamten.Sollte ich überdies nochmals zu hören bekommen, O-Ton einer Ihrer Angestellten:\"Den Anweisungen eines Polizeibeamten sind Folge zu leisten\",Zitat Ende, werde ich mir überlegen,beschwerde wegen Amtsanmaßung zu stellen.
Bilden Sie Ihre Mitarbeiter gründlich aus und lassen Sie sie eine mehrjährige Laufbahnausbildung mit anschließender Laufbahprüfung machen, bevor Sie jedem weismachen wollen,daß sie Polizeibeamte wären, denn daß ist ein Schlag ins Gesicht jedes Beamten, der sich einer mehrjährigen Laufbahausbildung stellen musste und jetzt mit Bediensteten gleichgestellt wird die eine vierwöchigen Crashkurs absolviert haben.Sehr geehrter Herr OB Hoffmann-Göttig, ich wäre Ihnen Dankbar wenn Sie dazu Stellung beziehen könnten

Mit freundlichem Gruß

MArco Polcher
Hofmann-Göttig (NR. 1321) schrieb am 26. August 2012 um 18:20:
Sehr geehrter Herr Körfgen,
danke für die Erinnerung. Ich werde sofort im Baudezernat nachfassen.
MfG
JoHo