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Lieber Bernd Huster (1223),
nach Prüfung durch das Baudezernat darf ich folgendes feststellen:
Der neue Eigentümer der Fläche \"Café Rheinanlagen\" hat sein Interesse, dort ein Hotel zu errichten, der Stadtverwaltung im Januar 2012 bekannt gegeben. Diese Planung hatte deutliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan Nr. 126 \"Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche\".
Die Abweichungen können von der Verwaltung nur durch eine vorherige Änderung des Bebauungsplanes zugelassen werden. Ich lege Wert darauf, dass mit diesem noch einzuleitenden Änderungsverfahren die Öffentlichkeit erstens vom Vorhaben des Investors erfährt und zweitens in diesem Verfahren auf alle Fälle zu Wort kommt.
Die Verwaltung hat deswegen gefordert, dass der Investor zunächst die Umsetzbarkeit seines Vorhabens im Hinblick auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse vor Ort nachweist, bevor weitere Schritte (Verfahrenseinleitung) veranlasst werden. Das hängt damit zusammen, dass ein kleiner Teil des Bereiches am Café Rheinanlagen nicht im Eigentum des Besitzers des Café Rheinanlagen steht.
Eine Antwort steht noch aus. Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird den politischen Gremien der Wunsch, den Bebauungsplan Nr. 126 \"Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche\" zu ändern bzw. einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, pflichtgemäß zum Beschluss vorgelegt. Inwieweit der Stadtrat diesem Wunsch dann folgt, kann ich derzeit noch nicht beurteilen.
Sie sehen, dass dieser noch ausstehenden politischen Entscheidung noch in keiner Weise vorgegriffen wurde, sondern wir in der Verwaltung lediglich unserer Pflicht zur Kundenberatung für einen interessierten Bauherren nachgekommen sind.
Herzliche Grüße
Hofmann-Göttig
Oberbürgermeister
nach Prüfung durch das Baudezernat darf ich folgendes feststellen:
Der neue Eigentümer der Fläche \"Café Rheinanlagen\" hat sein Interesse, dort ein Hotel zu errichten, der Stadtverwaltung im Januar 2012 bekannt gegeben. Diese Planung hatte deutliche Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan Nr. 126 \"Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche\".
Die Abweichungen können von der Verwaltung nur durch eine vorherige Änderung des Bebauungsplanes zugelassen werden. Ich lege Wert darauf, dass mit diesem noch einzuleitenden Änderungsverfahren die Öffentlichkeit erstens vom Vorhaben des Investors erfährt und zweitens in diesem Verfahren auf alle Fälle zu Wort kommt.
Die Verwaltung hat deswegen gefordert, dass der Investor zunächst die Umsetzbarkeit seines Vorhabens im Hinblick auf die bestehenden Eigentumsverhältnisse vor Ort nachweist, bevor weitere Schritte (Verfahrenseinleitung) veranlasst werden. Das hängt damit zusammen, dass ein kleiner Teil des Bereiches am Café Rheinanlagen nicht im Eigentum des Besitzers des Café Rheinanlagen steht.
Eine Antwort steht noch aus. Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird den politischen Gremien der Wunsch, den Bebauungsplan Nr. 126 \"Café Rheinanlagen und angrenzende Bereiche\" zu ändern bzw. einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, pflichtgemäß zum Beschluss vorgelegt. Inwieweit der Stadtrat diesem Wunsch dann folgt, kann ich derzeit noch nicht beurteilen.
Sie sehen, dass dieser noch ausstehenden politischen Entscheidung noch in keiner Weise vorgegriffen wurde, sondern wir in der Verwaltung lediglich unserer Pflicht zur Kundenberatung für einen interessierten Bauherren nachgekommen sind.
Herzliche Grüße
Hofmann-Göttig
Oberbürgermeister
Lieber Herr Ebert, Ich werde das gerne mit meinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen besprechen, gebe aber zu, dass ich diesen Motorradparkplatz in den letzten Tagen auch genutzt habe, ohne mir Gedanken zu machen. Aber wahrscheinlich haben Sie recht. Ich wünsche noch einen schönen Festival-Abschluss-Sonntag. Ich werde mich gleich nach Abschluss meiner Aktenarbeit auch ins Getümmel stürzen. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
die schönen Tagen am verlängerten Wochenende haben wir genutzt die ehemaligen Buga Anlagen zu geniessen. Jedoch ist uns aufgefallen das sich mittlerweile neben dem Wasserspielplatz am Deutschen Eck ein \"Privatparkplatz\" und \"Sammelplatz\" für Motorradfahrer entwickelt hat. Gerade am Vatertag war von frischer Luft nichts mehr zu spüren. Kann der Weg neben dem Wasserspielplatz nicht motorfrei bleiben? Wenigstens zum Schutze der Gesundheit der Kinder und eventuell für die Ruhe aller Besucher. 100 Meter Richtung Innenstadt ist ein großer Parkplatz. Vielen Dank für die Prüfung ob ein Verbot möglich ist.
die schönen Tagen am verlängerten Wochenende haben wir genutzt die ehemaligen Buga Anlagen zu geniessen. Jedoch ist uns aufgefallen das sich mittlerweile neben dem Wasserspielplatz am Deutschen Eck ein \"Privatparkplatz\" und \"Sammelplatz\" für Motorradfahrer entwickelt hat. Gerade am Vatertag war von frischer Luft nichts mehr zu spüren. Kann der Weg neben dem Wasserspielplatz nicht motorfrei bleiben? Wenigstens zum Schutze der Gesundheit der Kinder und eventuell für die Ruhe aller Besucher. 100 Meter Richtung Innenstadt ist ein großer Parkplatz. Vielen Dank für die Prüfung ob ein Verbot möglich ist.
Sehr geehrter Herr Lörsch (GB 1220),
ich habe Ihre Hinweise vom Schulverwaltungsamt überprüfen lassen, was ja auch zu einer direkten Kontaktaufnahme mit Ihnen führte und zu der Feststellung, dass Sie keine Nachteile durch die neue Regelung haben.
Von öffentlichem Interesse ist aber Ihre Behauptung, es sei nicht zutreffend, dass unsere Neuregelung der anderer Städte in RLP entspräche. Wir haben daher auch die Rechtslage in den von Ihnen genannten Städten überprüft mit folgendem Ergebnis:
Die Städte Kaiserslautern, Mainz, Ludwigshafen und Koblenz regeln in § 4 ihrer Sat-zungen über die Schülerbeförderung die Voraussetzungen für den Einsatz von Schulbussen. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit einem Schulbus, falls die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. In § 4 Abs. 2 der jeweiligen Satzung wird geschildert, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Länge der einfachen Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Haltestelle sowie zwischen der Haltestelle und der Schule für Grund- und Förderschüler im vergleichbaren Alter insgesamt mehr als einen Kilometer und für Schülerinnen bzw. Schüler der Sekundarstufe I mehr als zwei Kilometer beträgt. Dieser Paragraph regelt also solche Sachverhalte, bei denen Schülerinnen und Schüler der genannten Schulformen einen Fußweg von einem bzw. zwei Kilometer zur nächstmöglichen Haltestelle bzw. von dieser zum Wohnort haben und auf diesen Strecken kein öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet ist.
In Koblenz ist der ÖPNV allerdings gut ausgebaut. Dadurch kommt es meistens nur bei auswärtigen Schülerinnen und Schülern zur Anwendung des § 4 Abs. 2 der Satzung. Für Koblenzer Schülerinnen und Schüler greift i.d.R. der § 69 Schulgesetz, wonach ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler von Grundschulen ab zwei und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ab vier Kilometer oder einer besonderen Gefährlichkeit zur Schule besteht.
Bei der Beurteilung, ob eine besondere Gefährlichkeit besteht, ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Durch Rechtsprechung wurde dieser Begriff konkretisiert. Er verlangt eine „objektiv gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts“. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn der Fußweg auf einer längeren Strecke überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbare Randstreifen führt oder wenn eine Hauptver-kehrsstraße ohne Sicherung von Ampelanlagen, Fußgängerüberwege oder sonstige verkehrssichernde Einrichtungen überquert werden muss.
Bitte lassen Sie mich Ihnen zur aktuellen Satzungsänderung noch folgendes mitteilen: Die Reduzierung der bisherigen freiwilligen Leistung, Schülerbeförderung bereits ab einem Fußweg von zwei Kilometer anzuwenden, ist nur ein Baustein von mehreren, die die Stadt Koblenz langfristig wieder finanziell handlungsfähig werden zu lassen. Die Entscheidung im Stadtrat wurde durch die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig gefasst; wohl wissend, dass dies zu Belastungen der Eltern und/oder Schülerinnen bzw. Schüler führt. Die Zustimmungen aller Fraktionen erfolgte bewusst aus der Kenntnis heraus, dass es hierzu keine Alternative gibt, zumal in den anderen Kommunen die gleichen Voraussetzungen gelten. Im Übrigen hat der Gesetzgeber bei der letzten Gesetzesnovellierung bewusst „versäumt“, entsprechende Änderungen bezüglich des zumutbaren Schulweges im Schulgesetz aufzunehmen. Er hat lediglich aufgrund der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes beschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eigenanteilsfrei zu stellen. Auch aus diesem formellen Grund wurde unsere Satzung geändert und führt dazu, dass Sie ab dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr zur Zahlung des Eigenanteils verpflichtet sind.
Ich hoffe, mit diesen Informationen Missverständnisse ausgeräumt und Ihre Verärgerung gelindert zu haben. MfG JoHo
ich habe Ihre Hinweise vom Schulverwaltungsamt überprüfen lassen, was ja auch zu einer direkten Kontaktaufnahme mit Ihnen führte und zu der Feststellung, dass Sie keine Nachteile durch die neue Regelung haben.
Von öffentlichem Interesse ist aber Ihre Behauptung, es sei nicht zutreffend, dass unsere Neuregelung der anderer Städte in RLP entspräche. Wir haben daher auch die Rechtslage in den von Ihnen genannten Städten überprüft mit folgendem Ergebnis:
Die Städte Kaiserslautern, Mainz, Ludwigshafen und Koblenz regeln in § 4 ihrer Sat-zungen über die Schülerbeförderung die Voraussetzungen für den Einsatz von Schulbussen. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Beförderung grundsätzlich mit einem Schulbus, falls die Beförderung mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. In § 4 Abs. 2 der jeweiligen Satzung wird geschildert, unter welchen Voraussetzungen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Dies ist u.a. der Fall, wenn die Länge der einfachen Wegstrecke zwischen der Wohnung und der Haltestelle sowie zwischen der Haltestelle und der Schule für Grund- und Förderschüler im vergleichbaren Alter insgesamt mehr als einen Kilometer und für Schülerinnen bzw. Schüler der Sekundarstufe I mehr als zwei Kilometer beträgt. Dieser Paragraph regelt also solche Sachverhalte, bei denen Schülerinnen und Schüler der genannten Schulformen einen Fußweg von einem bzw. zwei Kilometer zur nächstmöglichen Haltestelle bzw. von dieser zum Wohnort haben und auf diesen Strecken kein öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) eingerichtet ist.
In Koblenz ist der ÖPNV allerdings gut ausgebaut. Dadurch kommt es meistens nur bei auswärtigen Schülerinnen und Schülern zur Anwendung des § 4 Abs. 2 der Satzung. Für Koblenzer Schülerinnen und Schüler greift i.d.R. der § 69 Schulgesetz, wonach ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler von Grundschulen ab zwei und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II ab vier Kilometer oder einer besonderen Gefährlichkeit zur Schule besteht.
Bei der Beurteilung, ob eine besondere Gefährlichkeit besteht, ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Durch Rechtsprechung wurde dieser Begriff konkretisiert. Er verlangt eine „objektiv gesteigerte Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts“. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn der Fußweg auf einer längeren Strecke überwiegend entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbare Randstreifen führt oder wenn eine Hauptver-kehrsstraße ohne Sicherung von Ampelanlagen, Fußgängerüberwege oder sonstige verkehrssichernde Einrichtungen überquert werden muss.
Bitte lassen Sie mich Ihnen zur aktuellen Satzungsänderung noch folgendes mitteilen: Die Reduzierung der bisherigen freiwilligen Leistung, Schülerbeförderung bereits ab einem Fußweg von zwei Kilometer anzuwenden, ist nur ein Baustein von mehreren, die die Stadt Koblenz langfristig wieder finanziell handlungsfähig werden zu lassen. Die Entscheidung im Stadtrat wurde durch die anwesenden Ratsmitglieder einstimmig gefasst; wohl wissend, dass dies zu Belastungen der Eltern und/oder Schülerinnen bzw. Schüler führt. Die Zustimmungen aller Fraktionen erfolgte bewusst aus der Kenntnis heraus, dass es hierzu keine Alternative gibt, zumal in den anderen Kommunen die gleichen Voraussetzungen gelten. Im Übrigen hat der Gesetzgeber bei der letzten Gesetzesnovellierung bewusst „versäumt“, entsprechende Änderungen bezüglich des zumutbaren Schulweges im Schulgesetz aufzunehmen. Er hat lediglich aufgrund der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes beschlossen, die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eigenanteilsfrei zu stellen. Auch aus diesem formellen Grund wurde unsere Satzung geändert und führt dazu, dass Sie ab dem Schuljahr 2012/13 nicht mehr zur Zahlung des Eigenanteils verpflichtet sind.
Ich hoffe, mit diesen Informationen Missverständnisse ausgeräumt und Ihre Verärgerung gelindert zu haben. MfG JoHo
Wegen kommerzieller Werbung auf dieser nicht kommerziellen Informationsplattform wurden Eintrag und Hosting entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
CHerzog
Redaktion www.hofmann-goettig.de
Mit freundlichen Grüßen
CHerzog
Redaktion www.hofmann-goettig.de
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
gestern ist mir ein Gerücht zu Ohren gekommen, wonach sich der neue Eigentümer des Cafe Rheinanlagen in \"Geheimverhandlungen\" mit der Stadt befinde. Er will angeblich erreichen, dass er abweichend von den bisherigen Planungen einer Bebauung einen großen Hotelkomplex errichten darf. Hier in der Vorstadt regt sich Widerstand. Ist an diesen Gerüchten etwas dran? Wenn ja, wie stehen Sie dazu?
Viele Grüße
Bernd Huster
gestern ist mir ein Gerücht zu Ohren gekommen, wonach sich der neue Eigentümer des Cafe Rheinanlagen in \"Geheimverhandlungen\" mit der Stadt befinde. Er will angeblich erreichen, dass er abweichend von den bisherigen Planungen einer Bebauung einen großen Hotelkomplex errichten darf. Hier in der Vorstadt regt sich Widerstand. Ist an diesen Gerüchten etwas dran? Wenn ja, wie stehen Sie dazu?
Viele Grüße
Bernd Huster
Sehr geehrter Herr Lörsch,
sehr geehrter Herr Mildenberger,
Ihre sehr substantiierten Gästebucheinträge lasse ich im Rathaus prüfen und melde mich nach Vorlage des Prüfergebnisses.
MfG
JoHo
sehr geehrter Herr Mildenberger,
Ihre sehr substantiierten Gästebucheinträge lasse ich im Rathaus prüfen und melde mich nach Vorlage des Prüfergebnisses.
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
zunächst danke für Ihre Antwort (GB Nr. 1202)!
Die Parkraumbewirtschaftung in E´stein, die ich sehr bedaure, ist ja nun beschlossene Sache und wird vermutlich auch bestehen bleiben.
Parkdeck Nord ist für mich persönlich keine Alternative, da ich am gegenüberliegenden Ende wohne (Kasten-Wasser-Theorie).
Das Parkplatzproblem besteht durchaus, auch wenn man das aus meinem ersten Beitrag eventuell nicht so herauslesen konnte (wollte nie ein Zyniker werden).
So wird die Turnhalle der Grundschule regelmäßig von Tanzgruppen zum Training genutzt. Der Wochenmarkt findet auch regelmäßig statt. Veranstaltungen finden im Dahl gemessen an der Größe und Einwohnerzahl weit überproportional statt und an jedem WE und jedem Feiertag kommen die Touristen, die auf die Festung wollen, oder mit der Fähre in die Stadt fahren.
Alles Dinge, die man im Grunde begrüßen und wünschenswert finden sollte.
Leider ist ein Problem geschaffen worden, was vorher nicht bestand. Und das ohne Not, denn im Gegensatz zur Altstadt wäre hier genügend Parkraum vorhanden, es ist nur leider verboten, ihn zu nutzen.
Jetzt ist nach dem Gießkannenprinzip hier ein Parkplatz ausgewiesen und da nicht und da gegenüber wieder einer, irgendwie wohl nach ästhetischen Gesichtspunkten, die sich mir aber nicht erschließen.
Gemeinsam mit meinen Nachbarn fahre ich täglich bis zu dreißig Minuten parkplatzsuchend im Slalom durchs Dahl, dabei ist das zuerst noch lustig, nach und nach wird es immer biestiger, man kann auch lauern (jede Strategie kann ich hier nicht verraten) und bei Gelegenheit muss man blitzschnell zuschlagen (Zeitverlust, Energieverschwendung, finanzielle Aufwändungen, Umweltverschmutzung, Lärmemissionen, Gefährdung seniler Touristen sowie spielender Schängelchen).
Ich möchte annehmen, dass die Zahl der Autos der Anwohner die Zahl der Parkplätze um ein Vielfaches übersteigt, hat es da keine Erhebung des Bedarfs gegeben?
Die Athmosphäre hier hat stark gelitten.
Das bringt doch böses Blut, wenn aus Nachbarn Parkplatzkonkurrenten werden, wenn man sich über jemanden ärgert, von dem man weiß, dass er einen privaten Parkplatz hat und trotzdem auf der Straße parkt, wenn man (ob der Romantik des Ortes beseelt lächelnd lustwandelnde) Touristen nach Rüdesheim (Höchststrafe!) wünscht, weil sie lästig geworden sind ...
Früher habe ich mich über sie gefreut, ihnen gerne mal den Weg erklärt oder Tipps gegeben.
Heute fühlt man sich bedrängt den von Massen beige- und khakibekleideter Senioren in Begleitung überdrehter (weil tödlich gelangweilter) Kinder, die einem wie Wesen aus der Parallelwelt eines Science-Fiction-Films vorkommen.
Viele Nachbarn sehen das ähnlich.
Dabei habe ich persönlich gar nichts gegen Senioren oder Kinder, ganz im Gegenteil, privat komme ich gerade mit diesen beiden Gruppen ganz besonders gut zurecht, aber die Ressourcen sind künstlich verknappt und Enge erzeugt Stress und Konkurrenz Egoismus.
\"Planung heißt, den Zufall durch Irrtum zu ersetzen\"
Meiner Meinung nach wurde hier schlicht falsch und am Bedarf vorbei geplant. Richtig wäre hier, zu einer pragmatischen und praktikablen Lösung zu kommen, die den Interessen der Anwohner wie der Touristen gleichermaßen entgegenkommt und dabei noch Geld in die Stadtkasse und die Kassen der gastronomischen Unternehmen und des Einzelhandels spülen würde:
einfach deutlich mehr Parkplätze!
(klassische \"Win-Win-Situation\")
Und Frieden wäre im Dahl!
Ich bitte, das Anliegen ernst zu nehmen und wohlwollend zu prüfen.
MfG
Jens Mildenberger
zunächst danke für Ihre Antwort (GB Nr. 1202)!
Die Parkraumbewirtschaftung in E´stein, die ich sehr bedaure, ist ja nun beschlossene Sache und wird vermutlich auch bestehen bleiben.
Parkdeck Nord ist für mich persönlich keine Alternative, da ich am gegenüberliegenden Ende wohne (Kasten-Wasser-Theorie).
Das Parkplatzproblem besteht durchaus, auch wenn man das aus meinem ersten Beitrag eventuell nicht so herauslesen konnte (wollte nie ein Zyniker werden).
So wird die Turnhalle der Grundschule regelmäßig von Tanzgruppen zum Training genutzt. Der Wochenmarkt findet auch regelmäßig statt. Veranstaltungen finden im Dahl gemessen an der Größe und Einwohnerzahl weit überproportional statt und an jedem WE und jedem Feiertag kommen die Touristen, die auf die Festung wollen, oder mit der Fähre in die Stadt fahren.
Alles Dinge, die man im Grunde begrüßen und wünschenswert finden sollte.
Leider ist ein Problem geschaffen worden, was vorher nicht bestand. Und das ohne Not, denn im Gegensatz zur Altstadt wäre hier genügend Parkraum vorhanden, es ist nur leider verboten, ihn zu nutzen.
Jetzt ist nach dem Gießkannenprinzip hier ein Parkplatz ausgewiesen und da nicht und da gegenüber wieder einer, irgendwie wohl nach ästhetischen Gesichtspunkten, die sich mir aber nicht erschließen.
Gemeinsam mit meinen Nachbarn fahre ich täglich bis zu dreißig Minuten parkplatzsuchend im Slalom durchs Dahl, dabei ist das zuerst noch lustig, nach und nach wird es immer biestiger, man kann auch lauern (jede Strategie kann ich hier nicht verraten) und bei Gelegenheit muss man blitzschnell zuschlagen (Zeitverlust, Energieverschwendung, finanzielle Aufwändungen, Umweltverschmutzung, Lärmemissionen, Gefährdung seniler Touristen sowie spielender Schängelchen).
Ich möchte annehmen, dass die Zahl der Autos der Anwohner die Zahl der Parkplätze um ein Vielfaches übersteigt, hat es da keine Erhebung des Bedarfs gegeben?
Die Athmosphäre hier hat stark gelitten.
Das bringt doch böses Blut, wenn aus Nachbarn Parkplatzkonkurrenten werden, wenn man sich über jemanden ärgert, von dem man weiß, dass er einen privaten Parkplatz hat und trotzdem auf der Straße parkt, wenn man (ob der Romantik des Ortes beseelt lächelnd lustwandelnde) Touristen nach Rüdesheim (Höchststrafe!) wünscht, weil sie lästig geworden sind ...
Früher habe ich mich über sie gefreut, ihnen gerne mal den Weg erklärt oder Tipps gegeben.
Heute fühlt man sich bedrängt den von Massen beige- und khakibekleideter Senioren in Begleitung überdrehter (weil tödlich gelangweilter) Kinder, die einem wie Wesen aus der Parallelwelt eines Science-Fiction-Films vorkommen.
Viele Nachbarn sehen das ähnlich.
Dabei habe ich persönlich gar nichts gegen Senioren oder Kinder, ganz im Gegenteil, privat komme ich gerade mit diesen beiden Gruppen ganz besonders gut zurecht, aber die Ressourcen sind künstlich verknappt und Enge erzeugt Stress und Konkurrenz Egoismus.
\"Planung heißt, den Zufall durch Irrtum zu ersetzen\"
Meiner Meinung nach wurde hier schlicht falsch und am Bedarf vorbei geplant. Richtig wäre hier, zu einer pragmatischen und praktikablen Lösung zu kommen, die den Interessen der Anwohner wie der Touristen gleichermaßen entgegenkommt und dabei noch Geld in die Stadtkasse und die Kassen der gastronomischen Unternehmen und des Einzelhandels spülen würde:
einfach deutlich mehr Parkplätze!
(klassische \"Win-Win-Situation\")
Und Frieden wäre im Dahl!
Ich bitte, das Anliegen ernst zu nehmen und wohlwollend zu prüfen.
MfG
Jens Mildenberger
Sehr geehrter Herr Hoffmann-Göttig,
ich gehöre zu den unzähligen Eltern von Koblenz, die - so wie es aussieht - demnächst die Fahrtkosten für die Schülerbeförderung selbst übernehmen \"dürfen\". Fällt Ihnen bzw. dem Stadtrat nichts anderes ein, als erneut Eltern von Kindern finanziell zu belasten? Erst werden die Hortbeiträge erhöht und nun auch noch die Fahrtkosten für die Schülerbeförderung. Sie bzw. die Köpfe der Stadt \"verkaufen\" uns die Notwendigkeit eines Mittelrheinforums und stellen nun fest, dass Sie die Mittel woanders zusammen klauben müssen.
Und das alle anderen Städte in Rheinland-Pfalz erst ab einer Wegstrecke von über 4 Kilometer die Beförderungskosten übernehmen ist schlichtweg falsch! (Siehe z.B. Satzung über Schülerbeförderung der Städte Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern,....).
Diesbezüglich bitte ich um eine Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Holger Lörsch
Pfaffendorfer Höhe
ich gehöre zu den unzähligen Eltern von Koblenz, die - so wie es aussieht - demnächst die Fahrtkosten für die Schülerbeförderung selbst übernehmen \"dürfen\". Fällt Ihnen bzw. dem Stadtrat nichts anderes ein, als erneut Eltern von Kindern finanziell zu belasten? Erst werden die Hortbeiträge erhöht und nun auch noch die Fahrtkosten für die Schülerbeförderung. Sie bzw. die Köpfe der Stadt \"verkaufen\" uns die Notwendigkeit eines Mittelrheinforums und stellen nun fest, dass Sie die Mittel woanders zusammen klauben müssen.
Und das alle anderen Städte in Rheinland-Pfalz erst ab einer Wegstrecke von über 4 Kilometer die Beförderungskosten übernehmen ist schlichtweg falsch! (Siehe z.B. Satzung über Schülerbeförderung der Städte Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern,....).
Diesbezüglich bitte ich um eine Stellungnahme
Mit freundlichen Grüßen
Holger Lörsch
Pfaffendorfer Höhe
Lieber Moritz, der Stadtrat ist unserem Vorschag gefolgt, künftig wie in allen anderen Städten in Rheinand-Pfalz auch, Fahrtkosten nur für längere Fahrten als vier Kilometer zu bezahlen. Das hängt damit zusammen, dass wir zu hohe Schulden haben und sparen müssen. MfG JoHo