3900 Einträge
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe den Polizeipräsidenten wie auch den Leiter des Ordnungsamtes auf Ihren Gästebuchbeitrag wie auch auf die vorhergehende Debatte zu diesem Thema im Gästebuch aufmerksam gemacht. Mit freundlichen Grüßen JoHo
ich habe den Polizeipräsidenten wie auch den Leiter des Ordnungsamtes auf Ihren Gästebuchbeitrag wie auch auf die vorhergehende Debatte zu diesem Thema im Gästebuch aufmerksam gemacht. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Hoffmann-Götting,
ich bafahre täglich als Radfahrer die Luisenstraße. Ich kann die Beobachtung von Herrn Brecht (GB 3450) nur bestätigen und wünsche mir ebenfalls, dass Maßnahmen ergriffen werden um das illegale Abbiegen zu minimieren.
Gaster habe ich eine Fahre angesprochen, der zugegeben, langsam rechts in die Casinostraße abgebogen ist. Seien Argument: Ich habe ja niemand gefährdet.
Heute hatte ich einen Abbieger, kam direkt aus dem Parkhaus, der diese Abkürzungsstrecke mit hoher Geschwindigkein nahm.
Die Stadt hat viel Geld für diese Verkehrsinsellösung ausgegeben. Wird anschließend nicht durch entsprechende Kontrollen, für eine Wahrnehmung der Regelung bei den Aöutofahrern gesorgt, hätte man da Geld andersweitig besser einzetzen können.
Ähnliches Beispiel: In der Ravensteynstraße wurde 2016 Parkmakierungen angebracht. Das war bestimmt nicht billig. Kontrollen finden nicht statt, die Markierungen sind inzwischen auch kaum noch zu sehen. Hier sind es auch nur einige, die sich nicht an die Regeln halten und regelmäßig im Parkverbot parken und damit andere behindern. Ohne konkrete Beschwerde wir hier nicht kontrolliert. Wofür dann die Parkmakierungen? Die Beschilderung war ausreichend eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schüller
ich bafahre täglich als Radfahrer die Luisenstraße. Ich kann die Beobachtung von Herrn Brecht (GB 3450) nur bestätigen und wünsche mir ebenfalls, dass Maßnahmen ergriffen werden um das illegale Abbiegen zu minimieren.
Gaster habe ich eine Fahre angesprochen, der zugegeben, langsam rechts in die Casinostraße abgebogen ist. Seien Argument: Ich habe ja niemand gefährdet.
Heute hatte ich einen Abbieger, kam direkt aus dem Parkhaus, der diese Abkürzungsstrecke mit hoher Geschwindigkein nahm.
Die Stadt hat viel Geld für diese Verkehrsinsellösung ausgegeben. Wird anschließend nicht durch entsprechende Kontrollen, für eine Wahrnehmung der Regelung bei den Aöutofahrern gesorgt, hätte man da Geld andersweitig besser einzetzen können.
Ähnliches Beispiel: In der Ravensteynstraße wurde 2016 Parkmakierungen angebracht. Das war bestimmt nicht billig. Kontrollen finden nicht statt, die Markierungen sind inzwischen auch kaum noch zu sehen. Hier sind es auch nur einige, die sich nicht an die Regeln halten und regelmäßig im Parkverbot parken und damit andere behindern. Ohne konkrete Beschwerde wir hier nicht kontrolliert. Wofür dann die Parkmakierungen? Die Beschilderung war ausreichend eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schüller
Zu den Gästebucheinträgen 3450 - 3457:
Ausgangspunkt war eine sachliche Richtigstellung der Aufgabenteilung beim Thema Verkehrsverstöße zwischen Polizei und Ordnungsamt (GB 3449). Mein mit dem Ordnungsamt abgestimmtes Text dazu trifft die Rechtslage einwandfrei. Danach hat das Ordnungsamt für die Überwachung des fließenden Verkehrs nur sehr eingeschränkte Befugnisse (GB 3412), die das Ordnungsamt auch erfüllt. Dabei gerät es immer in die Schere zwischen dem Bürgerempfinden nach zuviel Kontrolle ("Abzocke") und zu wenig ("Wegschauen") und der Aufgabenerfüllung in der ganzen Stadt mit nicht unbegrenzten Personalkapazitäten. Das Gästebuch ist dafür da, konkrete Lösungen zu besprechen, die uns kommunal gegeben sind. Eine Erörterung landespolitischer Themen ("Polizei") ist zwar reizvoll, aber für den OB einer Stadt nicht zielführend. In der Tat sollte bei alledem ein maßvoller Ton gefunden werden, der nicht beleidigend ist für den/die Petetenten/Petentin, für andere Petenten/Petzentinnen, für angesprochene Dritte, auch nicht für Amtsträger/-innen, nicht einmal für den OB, der sich mit den zahlreichen Instrumenten (neben Gästebuch, Bürgersprechstunden, Email-und Post-Erreichbarkeit, ansprechbar auf Veranstaltungen) Mühe gibt, so bürgernah wie möglich seine Aufgaben zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Ausgangspunkt war eine sachliche Richtigstellung der Aufgabenteilung beim Thema Verkehrsverstöße zwischen Polizei und Ordnungsamt (GB 3449). Mein mit dem Ordnungsamt abgestimmtes Text dazu trifft die Rechtslage einwandfrei. Danach hat das Ordnungsamt für die Überwachung des fließenden Verkehrs nur sehr eingeschränkte Befugnisse (GB 3412), die das Ordnungsamt auch erfüllt. Dabei gerät es immer in die Schere zwischen dem Bürgerempfinden nach zuviel Kontrolle ("Abzocke") und zu wenig ("Wegschauen") und der Aufgabenerfüllung in der ganzen Stadt mit nicht unbegrenzten Personalkapazitäten. Das Gästebuch ist dafür da, konkrete Lösungen zu besprechen, die uns kommunal gegeben sind. Eine Erörterung landespolitischer Themen ("Polizei") ist zwar reizvoll, aber für den OB einer Stadt nicht zielführend. In der Tat sollte bei alledem ein maßvoller Ton gefunden werden, der nicht beleidigend ist für den/die Petetenten/Petentin, für andere Petenten/Petzentinnen, für angesprochene Dritte, auch nicht für Amtsträger/-innen, nicht einmal für den OB, der sich mit den zahlreichen Instrumenten (neben Gästebuch, Bürgersprechstunden, Email-und Post-Erreichbarkeit, ansprechbar auf Veranstaltungen) Mühe gibt, so bürgernah wie möglich seine Aufgaben zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Betreffend GB 3456 i. V. m. 3453 & 3450
Das jüngste Anliegen (3450, erster Satz) des Herrn Brecht bezog sich in der Sache eindeutig erkennbar auf eine etwaige Überschreitung des Tempolimits in der Casinostraße, sowie ,weitere Fehlverhalten\' der Autofahrer.
Gottschalk Sonntag
Das jüngste Anliegen (3450, erster Satz) des Herrn Brecht bezog sich in der Sache eindeutig erkennbar auf eine etwaige Überschreitung des Tempolimits in der Casinostraße, sowie ,weitere Fehlverhalten\' der Autofahrer.
Gottschalk Sonntag
Sehr geehrter Herr Brecht,
es liegt absolut keine Ignoranz seitens des Ordnungsamtes vor.
Das Ordnungsamt überwacht den ruhenden Verkehr, also Falschparker und den fließenden Verkehr. Bei Letzterem ausschließlich Geschwindigkeitskontrollen.
Andere Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsüberwachung dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht ahnden. Auch das Anhalten von Fahrzeugen dürfen sie nicht.
Falschabbieger und die Ahndung dessen sind Sache der Verkehrsinspektion der Polizei.
Günther Schwoben
es liegt absolut keine Ignoranz seitens des Ordnungsamtes vor.
Das Ordnungsamt überwacht den ruhenden Verkehr, also Falschparker und den fließenden Verkehr. Bei Letzterem ausschließlich Geschwindigkeitskontrollen.
Andere Ordnungswidrigkeiten der Verkehrsüberwachung dürfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht ahnden. Auch das Anhalten von Fahrzeugen dürfen sie nicht.
Falschabbieger und die Ahndung dessen sind Sache der Verkehrsinspektion der Polizei.
Günther Schwoben
Sehr geehrter Herr Brecht,
der Hinweis auf gesetzliche Zuständigkeiten ist für Ihr Anliegen grundlegend und maßgeblich, ebenso wie ein stets höflicher, sachlicher Umgangston.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag
der Hinweis auf gesetzliche Zuständigkeiten ist für Ihr Anliegen grundlegend und maßgeblich, ebenso wie ein stets höflicher, sachlicher Umgangston.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag
Sehr geehrter Herr Günter Schüller,
lassen Sie mich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass die allgemeine Präsenz der Polizei besonders im Bereich der Verkehrskontrolle auch in Rheinland-Pfalz ausreichend vorhanden ist. Noch mehr Kontrolle, gleich ob nun durch das Ordnungsamt oder durch die Polizei, führt in der Regel schnell zu Willkür und einem staatlich attraktiven Bußgeld-Geschäft, was das eigentliche Motiv der Gewährleistung von Verkehrssicherheit verwässert.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag
lassen Sie mich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass die allgemeine Präsenz der Polizei besonders im Bereich der Verkehrskontrolle auch in Rheinland-Pfalz ausreichend vorhanden ist. Noch mehr Kontrolle, gleich ob nun durch das Ordnungsamt oder durch die Polizei, führt in der Regel schnell zu Willkür und einem staatlich attraktiven Bußgeld-Geschäft, was das eigentliche Motiv der Gewährleistung von Verkehrssicherheit verwässert.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag
zu GB 3451
Sehr geehrter Herr Sonntag,
mein Anliegen betraf im Besonderen das falsch Abbiegen Luisenstraße/Casinostraße und die Ignoranz durch das Ordnungsamt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
MfG Peter Brecht
Sehr geehrter Herr Sonntag,
mein Anliegen betraf im Besonderen das falsch Abbiegen Luisenstraße/Casinostraße und die Ignoranz durch das Ordnungsamt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
MfG Peter Brecht
Sehr geehrter Herr Gottschalk Sonntag,
Rheinland-Pfalz hat bundesweit die geringste Polizeidichte. Hier von einem Polizeistaat zu sprechen entbehrt jedweder Grundlage.
Es würde diesem Bundesland gut stehen, mehr Uniform, egal ob Land oder Kommune, auf die Straße zu schicken.
MfG
Rheinland-Pfalz hat bundesweit die geringste Polizeidichte. Hier von einem Polizeistaat zu sprechen entbehrt jedweder Grundlage.
Es würde diesem Bundesland gut stehen, mehr Uniform, egal ob Land oder Kommune, auf die Straße zu schicken.
MfG
Sehr geehrter Herr Brecht,
für den Straßenverkehr ist und war schon immer die Polizei zuständig. Wo kämen wir hin, wenn das Ordnungsamt neben der ohnehin schon strengen Kontrolle noch zusätzlich befugt wäre, nach subjektiven Maßstäben sogenannte \"Raser\" aus dem Verkehr zu ziehen? Wir brauchen sicherlich viele Verbesserungen, aber gewiss nicht noch mehr Polizeistaat.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag
für den Straßenverkehr ist und war schon immer die Polizei zuständig. Wo kämen wir hin, wenn das Ordnungsamt neben der ohnehin schon strengen Kontrolle noch zusätzlich befugt wäre, nach subjektiven Maßstäben sogenannte \"Raser\" aus dem Verkehr zu ziehen? Wir brauchen sicherlich viele Verbesserungen, aber gewiss nicht noch mehr Polizeistaat.
Mit freundlichen Grüßen
Gottschalk Sonntag