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Sehr geehrter OB,
wir sind vor kurzem nach Lay gezogen und musste feststellen, dass der Internetzugang in der Zollstraße nicht ausreicht, um Homeoffice machen zu können. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zeitnah mitteilen könnten, welche Abhilfemaßnahmen bestehen, um dieses Problem zu beseitigen. Dieser wunderschöne Ortsteil wird in dieser Hinsicht meiner Ansicht nach einfach benachteiligt.
wir sind vor kurzem nach Lay gezogen und musste feststellen, dass der Internetzugang in der Zollstraße nicht ausreicht, um Homeoffice machen zu können. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zeitnah mitteilen könnten, welche Abhilfemaßnahmen bestehen, um dieses Problem zu beseitigen. Dieser wunderschöne Ortsteil wird in dieser Hinsicht meiner Ansicht nach einfach benachteiligt.
Sehr geehrte Frau Werner,
das ist Ihr gutes Recht und der positive Sinn dieses Gästebuchs. Mit freundlichen Grüßen JoHo
das ist Ihr gutes Recht und der positive Sinn dieses Gästebuchs. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Hofmann-Göttig,
herzlichen Dank für die guten Wünsche, die ich gerne erwidern und Gesundheit hinzusetzen möchte.
Danke für die schnelle Beantwortung. Ich möchte hoffen, dass es alles so kommt, wie es in der Theorie aussieht. Sollte ich an der L 127 andere Beobachtungen machen, werde ich mich auf jeden Fall wieder melden.
MfG
Martina Werner
herzlichen Dank für die guten Wünsche, die ich gerne erwidern und Gesundheit hinzusetzen möchte.
Danke für die schnelle Beantwortung. Ich möchte hoffen, dass es alles so kommt, wie es in der Theorie aussieht. Sollte ich an der L 127 andere Beobachtungen machen, werde ich mich auf jeden Fall wieder melden.
MfG
Martina Werner
Sehr geehrter Herr Achatz (GB 3408),
in einem Bereich von 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gilt ein in der StVO festgelegtes "absolutes" Haltverbot. Gesetzlich festgeschriebene Regelungen werden nicht noch einmal durch das Aufstellen eines Verkehrszeichens wiedergegeben. Dieses gesetzliche Verbot wurde regelmäßig nicht eingehalten. Damit der 5-Meter-Bereich zur Sicherheit der Fußgänger/-innen tatsächlich freigehalten wird, wurde das Leitelement dort installiert. Im Bereich vor der baulichen Einengung besteht, genau wie Sie es geschrieben haben, ein eingeschränktes Haltverbot. In diesem Bereich darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Hier darf grundsätzlich gehalten werden um beispielsweise zu be- und entladen. Die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes wurden über das von Ihnen beschriebene Fehlverhalten im eingeschränkten Haltverbot informiert und werden entsprechende Kontrollen durchführen. Mit freundlichen Grüßen JoHo
in einem Bereich von 5 Metern vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) gilt ein in der StVO festgelegtes "absolutes" Haltverbot. Gesetzlich festgeschriebene Regelungen werden nicht noch einmal durch das Aufstellen eines Verkehrszeichens wiedergegeben. Dieses gesetzliche Verbot wurde regelmäßig nicht eingehalten. Damit der 5-Meter-Bereich zur Sicherheit der Fußgänger/-innen tatsächlich freigehalten wird, wurde das Leitelement dort installiert. Im Bereich vor der baulichen Einengung besteht, genau wie Sie es geschrieben haben, ein eingeschränktes Haltverbot. In diesem Bereich darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Hier darf grundsätzlich gehalten werden um beispielsweise zu be- und entladen. Die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes wurden über das von Ihnen beschriebene Fehlverhalten im eingeschränkten Haltverbot informiert und werden entsprechende Kontrollen durchführen. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Frau Werner (GB 3404/3416/3417/3418),
alles Gute zum Neuen Jahr. Nunmehr liegt mir das Ergebnis der Sachprüfung vor:
Die Anpflanzung von Vogelnährgehölzen ist Teil des im Fachbeitrag Naturschutz festgelegten Ausgleichs von Baumfällungen und damit verbindlicher Teil des Genehmigungsbescheids durch die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Im Fachbeitrag Naturschutz werden nur einheimische Sträucher genannt, deren Früchte keine auffällig leuchtenden Farben besitzen, wie sie z.B. bei Feuerdorn (Pyracantha spec.) vorkommen. Als einheimische zu pflanzende Sträucher werden beispielsweise Kornelkirsche (Cornus mas), Schlehe (Prunus spinosa) und Holunder (Sambucus nigra) genannt. Ebenso sind die Strukturen des Umfeldes anders gestaltet. Im urban geprägten Umfeld der Schlachthofstrasse finden Vögel kaum Nahrung und nutzen jedes Angebot. Die Hecken auf dem Mittelstreifen waren auf „Autohöhe“ abgeschnitten, so dass Vögel, die sich beim Anflug auf die Nahrungsquelle befanden, mit dem auf der Schlachthofstrasse fahrenden Verkehr kollidierten. Das Umfeld der L127 weist eine ganz andere Struktur auf. Die vorhandenen und zu pflanzenden Gehölze werden nicht „formiert“ und sollen ihren natürlichen Habitus entfalten. Die hier nahrungssuchenden Vögel fliegen die Sträucher in einer für sie gefahrlosen Höhe an. Schon jetzt sind im Bereich der L127 Heckenstrukturen vorhanden, in denen sich auch Vogelnährgehölze wie Weißdorn (Crataegus spec.), Liguster (Ligustrum vulgare) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) befinden. Ein Vogeltod durch den Straßenverkehr kann dort bislang nicht festgestellt werden und wird auch zukünftig nicht erwartet. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Umweltdezernent
alles Gute zum Neuen Jahr. Nunmehr liegt mir das Ergebnis der Sachprüfung vor:
Die Anpflanzung von Vogelnährgehölzen ist Teil des im Fachbeitrag Naturschutz festgelegten Ausgleichs von Baumfällungen und damit verbindlicher Teil des Genehmigungsbescheids durch die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Im Fachbeitrag Naturschutz werden nur einheimische Sträucher genannt, deren Früchte keine auffällig leuchtenden Farben besitzen, wie sie z.B. bei Feuerdorn (Pyracantha spec.) vorkommen. Als einheimische zu pflanzende Sträucher werden beispielsweise Kornelkirsche (Cornus mas), Schlehe (Prunus spinosa) und Holunder (Sambucus nigra) genannt. Ebenso sind die Strukturen des Umfeldes anders gestaltet. Im urban geprägten Umfeld der Schlachthofstrasse finden Vögel kaum Nahrung und nutzen jedes Angebot. Die Hecken auf dem Mittelstreifen waren auf „Autohöhe“ abgeschnitten, so dass Vögel, die sich beim Anflug auf die Nahrungsquelle befanden, mit dem auf der Schlachthofstrasse fahrenden Verkehr kollidierten. Das Umfeld der L127 weist eine ganz andere Struktur auf. Die vorhandenen und zu pflanzenden Gehölze werden nicht „formiert“ und sollen ihren natürlichen Habitus entfalten. Die hier nahrungssuchenden Vögel fliegen die Sträucher in einer für sie gefahrlosen Höhe an. Schon jetzt sind im Bereich der L127 Heckenstrukturen vorhanden, in denen sich auch Vogelnährgehölze wie Weißdorn (Crataegus spec.), Liguster (Ligustrum vulgare) und Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) befinden. Ein Vogeltod durch den Straßenverkehr kann dort bislang nicht festgestellt werden und wird auch zukünftig nicht erwartet. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Umweltdezernent
Sehr geehrter GB-Schreiber Alexander (GB 3423): j
ja, Ihre Fragen kann ich gut nach vollziehen. Koblenz ist stolz auf seine humanistisch, europäisch, demokratisch geprägte Kultur und Geschichte. Insoweit habe ich namens der Stadt Koblenz bei meiner Neujahresansprache (siehe Audio Datei auf dieser Info-Plattform) und in meiner gestrigen Presseverlautbarung (ebenfalls hier dokumentiert, vgl. GB 3421) sehr deutlich gemacht: Diese Gäste sind uns herzlich unwillkommen! Die Mietanfrage einer demokratisch gewählten, nicht-verbotenen Fraktion des Europäischen Parlaments konnte allerdings rechtlich beständig nicht abgewiesen werden. Wenn in der Veranstaltung rechtswidrige Äußerungen fallen sollten, müssen diese verfolgt werden. Es wird Möglichkeiten für Vertreter der demokratischen Mehrheitskultur in unserer Stadt geben deutlich zu machen: Wir sind das Volk! Wir haben in Koblenz eine Migrantenquote von 30 Prozent. Damit leben wir in Frieden und Freundschaft. So soll es bleiben. Bei uns zählt der Mensch und nicht die Herkunft. Die demokratische Mehrheitsgesellschaft will gewiss deutlich machen, dass wir in Koblenz und Rheinland-Pfalz zu den Werten des Grundgesetzes der Bunderepublik Deutschland stehen: "Niemand darf wegen seiner... Herkunft benachteiligt werden!" Das sehen Stadt und Land völlig übereinstimmend. Wenn wir schon das Treffen nicht verhindern können, so können wir sehr wohl deutlich machen, dass die Zeiten von Neo-Nationalismus vorbei sind. Ich hoffe, ich konnte sehr deutlich machen, wie wir in der Sache stehen. MfG Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
ja, Ihre Fragen kann ich gut nach vollziehen. Koblenz ist stolz auf seine humanistisch, europäisch, demokratisch geprägte Kultur und Geschichte. Insoweit habe ich namens der Stadt Koblenz bei meiner Neujahresansprache (siehe Audio Datei auf dieser Info-Plattform) und in meiner gestrigen Presseverlautbarung (ebenfalls hier dokumentiert, vgl. GB 3421) sehr deutlich gemacht: Diese Gäste sind uns herzlich unwillkommen! Die Mietanfrage einer demokratisch gewählten, nicht-verbotenen Fraktion des Europäischen Parlaments konnte allerdings rechtlich beständig nicht abgewiesen werden. Wenn in der Veranstaltung rechtswidrige Äußerungen fallen sollten, müssen diese verfolgt werden. Es wird Möglichkeiten für Vertreter der demokratischen Mehrheitskultur in unserer Stadt geben deutlich zu machen: Wir sind das Volk! Wir haben in Koblenz eine Migrantenquote von 30 Prozent. Damit leben wir in Frieden und Freundschaft. So soll es bleiben. Bei uns zählt der Mensch und nicht die Herkunft. Die demokratische Mehrheitsgesellschaft will gewiss deutlich machen, dass wir in Koblenz und Rheinland-Pfalz zu den Werten des Grundgesetzes der Bunderepublik Deutschland stehen: "Niemand darf wegen seiner... Herkunft benachteiligt werden!" Das sehen Stadt und Land völlig übereinstimmend. Wenn wir schon das Treffen nicht verhindern können, so können wir sehr wohl deutlich machen, dass die Zeiten von Neo-Nationalismus vorbei sind. Ich hoffe, ich konnte sehr deutlich machen, wie wir in der Sache stehen. MfG Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Körfgen (GB 3422),
auch Sie möchte ich für das Neue Jahr 2017 herzlich begrüßen und meinen Respekt zum Ausdruck bringen, dass Sie sich der schweren Kost der Lektüre des Haushaltsplanes 2017 unterzogen haben. Ich weiß, das ist keine vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung.
Die geplante Investition für die Dachterrasse des Forum Confluentes ist noch nicht detailliert spruchreif. Grundsätzlich geht es darum, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Dachterrasse eine nur sehr beschränkte Nutzung zulässt. Das gilt für die Personenzahl, die gleichzeitig auf dem Dach sein darf. Das gilt für Nutzungseinschränkungen (keine Gastronomie, keine Feierlichkeiten). Das wollen wir, unterstützt von einer breiten Mehrheit im Stadtrat (darüber gab es eine kontroverse Abstimmung bei der Verabschiedung des Haushalts) ändern. Dazu muss zunächst festgestellt werden, welche architektonischen Änderungen genau erforderlich sind, um die nicht-gewollten Restriktionen zu beseitigen (z.B. zweiter Ausgang). Dann erfolgt die Planung. Erst nach förmlicher Freigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates erfolgt dann die Freigabe dieser Haushaltsposition und die Umsetzung. Darüber wird die Öffentlichkeit unterrichtet, sobald die Planung vorliegt. Wir sind der Meinung: Die Auseinandersetzung um den Zentralplatz ist Jahrzehnte geführt. Sie ist Geschichte. Auch die Auseinandersetzung um das Forum Confluentes (FC) ist Geschichte. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Der Zentralplatz steht, das FC auch. Demzufolge sollte dieses Kapitel nicht mehr rückwärtsgewandt, sondern nur noch zukunftsgerichtet betrachtet werden. Das FC hat unsere Erwartungen zum Teil deutlich übertroffen (Stadtbibliothek). In anderen Bereichen können wir noch nicht zufrieden sein (Romanticum, Kulturcafé, Dachterrasse). Wiederum andere Bereiche (Koblenz Touristik, Mittelrhein-Museum) sind auf dem Weg. Wir wollen an der Optimierung arbeiten. Dabei spielt die Investition in die Dachterrasse eine wichtige Rolle. MfG Hofmann-Göttig, OB
auch Sie möchte ich für das Neue Jahr 2017 herzlich begrüßen und meinen Respekt zum Ausdruck bringen, dass Sie sich der schweren Kost der Lektüre des Haushaltsplanes 2017 unterzogen haben. Ich weiß, das ist keine vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung.
Die geplante Investition für die Dachterrasse des Forum Confluentes ist noch nicht detailliert spruchreif. Grundsätzlich geht es darum, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Dachterrasse eine nur sehr beschränkte Nutzung zulässt. Das gilt für die Personenzahl, die gleichzeitig auf dem Dach sein darf. Das gilt für Nutzungseinschränkungen (keine Gastronomie, keine Feierlichkeiten). Das wollen wir, unterstützt von einer breiten Mehrheit im Stadtrat (darüber gab es eine kontroverse Abstimmung bei der Verabschiedung des Haushalts) ändern. Dazu muss zunächst festgestellt werden, welche architektonischen Änderungen genau erforderlich sind, um die nicht-gewollten Restriktionen zu beseitigen (z.B. zweiter Ausgang). Dann erfolgt die Planung. Erst nach förmlicher Freigabe durch den Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates erfolgt dann die Freigabe dieser Haushaltsposition und die Umsetzung. Darüber wird die Öffentlichkeit unterrichtet, sobald die Planung vorliegt. Wir sind der Meinung: Die Auseinandersetzung um den Zentralplatz ist Jahrzehnte geführt. Sie ist Geschichte. Auch die Auseinandersetzung um das Forum Confluentes (FC) ist Geschichte. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Der Zentralplatz steht, das FC auch. Demzufolge sollte dieses Kapitel nicht mehr rückwärtsgewandt, sondern nur noch zukunftsgerichtet betrachtet werden. Das FC hat unsere Erwartungen zum Teil deutlich übertroffen (Stadtbibliothek). In anderen Bereichen können wir noch nicht zufrieden sein (Romanticum, Kulturcafé, Dachterrasse). Wiederum andere Bereiche (Koblenz Touristik, Mittelrhein-Museum) sind auf dem Weg. Wir wollen an der Optimierung arbeiten. Dabei spielt die Investition in die Dachterrasse eine wichtige Rolle. MfG Hofmann-Göttig, OB
Wie kann eine Organisation,Rechtsextreme Vereinigung mit Rassen feindlichem Hintergrund überhaubt offiziell in Deutschland auftreten?
Und noch oben drauf Räumlichkeiten für ihre idealien Anmieten?
So was gehört im Keime erstickt und darf keinen Raum in unserer Gesellschaft finden!
Jeden Raum den sie bekommen ist meiner Meinung nach eine Unterstützung.
Volksverhetzung ist strafbar und die machen nichts anderes!
Wo ist die Strafe??
Und noch oben drauf Räumlichkeiten für ihre idealien Anmieten?
So was gehört im Keime erstickt und darf keinen Raum in unserer Gesellschaft finden!
Jeden Raum den sie bekommen ist meiner Meinung nach eine Unterstützung.
Volksverhetzung ist strafbar und die machen nichts anderes!
Wo ist die Strafe??
Sehr geehrter Herr OB und Kämmerer,
Ihnen noch alles Gute für 2017.
Ich habe im Haushalt der Stadt für 2017 gelesen, dass 2 Millionen Euro für den Ausbau / die Sanierung der Dachterasse des \"Forum Confluentes\" eingestellt sind. Was soll denn auf dem Dach gemacht werden? Können Sie nähere Details benennen, da im Haushalt hierzu nichts steht.
Viele Grüße aus der Südstadt
T. Körfgen
Ihnen noch alles Gute für 2017.
Ich habe im Haushalt der Stadt für 2017 gelesen, dass 2 Millionen Euro für den Ausbau / die Sanierung der Dachterasse des \"Forum Confluentes\" eingestellt sind. Was soll denn auf dem Dach gemacht werden? Können Sie nähere Details benennen, da im Haushalt hierzu nichts steht.
Viele Grüße aus der Südstadt
T. Körfgen
Sehr geehrter Herr Drexler,
der Stadtvorstand hat soeben die Angelegenheit in einer Sondersitzung mit allen zuständigen Fachämtern erörtert und entschieden. Dazu ist soeben von der Stadt eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut heraus gegeben worden: "Der Stadtvorstand hat heute in einer Sondersitzung entschieden, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Vortragsveranstaltung der rechtspopulistischen ENL-Gruppe in der Rhein-Mosel-Halle zu verhindern. Daher wurde der Eigenbetrieb Koblenz Touristik angewiesen, den Mietvertrag gegen Vorkasse abzuschließen. "Wir sind eine weltoffene Stadt, die beträchtliche Erfolge bei der Integration von Zuwanderern aufweisen kann. Da ist es schon enttäuschend, dass Menschen dieser Gesinnung in unsere schöne Stadt kommen wollen" bringt es der Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig auf den Punkt. "Auch wenn, wir rechtlich gezwungen sind, dieser Gruppe die Halle zu vermieten, so lassen wir an einem keinen Zweifel: Diese Gruppen sind uns herzlich unwillkommen", so OB. Mitte Dezember hat ein Beauftragter der ENL Gruppe bei der Hallenverwaltung mehrere Terminwünsche angefragt und sich dann auf den 21. Januar fixiert. Auf Grund der Tatsache, dass die Halle öffentlich ist und Parteien dort laut Nutzungsordnung tagen dürfen, gibt es keine Möglichkeit, die Nutzung zu versagen. Derzeit sind Gegenkundgebungen in den sozialen Netzwerken angekündigt, doch auch diese Tatsache stellt kein Versagungsgrund dar." Soweit der amtliche Pressetext. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
der Stadtvorstand hat soeben die Angelegenheit in einer Sondersitzung mit allen zuständigen Fachämtern erörtert und entschieden. Dazu ist soeben von der Stadt eine Pressemitteilung mit folgendem Wortlaut heraus gegeben worden: "Der Stadtvorstand hat heute in einer Sondersitzung entschieden, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, die Vortragsveranstaltung der rechtspopulistischen ENL-Gruppe in der Rhein-Mosel-Halle zu verhindern. Daher wurde der Eigenbetrieb Koblenz Touristik angewiesen, den Mietvertrag gegen Vorkasse abzuschließen. "Wir sind eine weltoffene Stadt, die beträchtliche Erfolge bei der Integration von Zuwanderern aufweisen kann. Da ist es schon enttäuschend, dass Menschen dieser Gesinnung in unsere schöne Stadt kommen wollen" bringt es der Koblenzer Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig auf den Punkt. "Auch wenn, wir rechtlich gezwungen sind, dieser Gruppe die Halle zu vermieten, so lassen wir an einem keinen Zweifel: Diese Gruppen sind uns herzlich unwillkommen", so OB. Mitte Dezember hat ein Beauftragter der ENL Gruppe bei der Hallenverwaltung mehrere Terminwünsche angefragt und sich dann auf den 21. Januar fixiert. Auf Grund der Tatsache, dass die Halle öffentlich ist und Parteien dort laut Nutzungsordnung tagen dürfen, gibt es keine Möglichkeit, die Nutzung zu versagen. Derzeit sind Gegenkundgebungen in den sozialen Netzwerken angekündigt, doch auch diese Tatsache stellt kein Versagungsgrund dar." Soweit der amtliche Pressetext. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister