3900 Einträge
Sehr geehrte Frau Born (GB 3331),
ich habe mit allen Beteiligten gesprochen und wir haben noch einmal intensiv beraten. In der Herbstzeit fällt oft innerhalb weniger Tage – je nach Wetterlage auch innerhalb weniger Stunden – so viel Laub von den Bäumen, dass der Stadt nur geringe Zeitfenster bleiben, das Laub von den Straßen, Gehwegen und Grünflächen zu entfernen. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass wir das vor allem auch aus Sicherheitsgründen tun. Gerade wenn aufgrund von Feuchtigkeit und Niederschlag das am Boden liegende Laub durchnässt wird, besteht eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer/-innen. Deshalb ist es unser Ziel, für alle Bürgerinnen und Bürger bereits zu den Verkehrsstoßzeiten laubfreie Wege zu schaffen. Ich kann Ihnen deshalb nicht zusagen, grundsätzlich vor 9.00 Uhr in der Altstadt keine Laubbläser, die im Gegensatz zu herkömmlichen Besen eine wesentlich höhere Leistungsfähigkeit besitzen, mehr einzusetzen. Organisatorisch wird uns das nicht möglich sein. Was ich Ihnen aber zusagen kann, sind drei Dinge: Erstens werden wir noch einmal alle Straßenreinigungskolonnen des Kommunalen Servicebetriebes anweisen, frühestens ab 7 Uhr Laubbläser zu betreiben. Zweitens werden wir bei dem Betrieb ab 7.00 Uhr die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner, so gut es geht, berücksichtigen. Und drittens werden wir mittelfristig bei einer Neubeschaffung auch den Einsatz von elektrisch betriebenen Laubbläsern, die deutlich leiser sind, prüfen. Die Anschaffungskosten liegen allerdings derzeit noch deutlich über denen für herkömmliche Geräte. Ich hoffe hier auf Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen JoHo
ich habe mit allen Beteiligten gesprochen und wir haben noch einmal intensiv beraten. In der Herbstzeit fällt oft innerhalb weniger Tage – je nach Wetterlage auch innerhalb weniger Stunden – so viel Laub von den Bäumen, dass der Stadt nur geringe Zeitfenster bleiben, das Laub von den Straßen, Gehwegen und Grünflächen zu entfernen. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass wir das vor allem auch aus Sicherheitsgründen tun. Gerade wenn aufgrund von Feuchtigkeit und Niederschlag das am Boden liegende Laub durchnässt wird, besteht eine erhöhte Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer/-innen. Deshalb ist es unser Ziel, für alle Bürgerinnen und Bürger bereits zu den Verkehrsstoßzeiten laubfreie Wege zu schaffen. Ich kann Ihnen deshalb nicht zusagen, grundsätzlich vor 9.00 Uhr in der Altstadt keine Laubbläser, die im Gegensatz zu herkömmlichen Besen eine wesentlich höhere Leistungsfähigkeit besitzen, mehr einzusetzen. Organisatorisch wird uns das nicht möglich sein. Was ich Ihnen aber zusagen kann, sind drei Dinge: Erstens werden wir noch einmal alle Straßenreinigungskolonnen des Kommunalen Servicebetriebes anweisen, frühestens ab 7 Uhr Laubbläser zu betreiben. Zweitens werden wir bei dem Betrieb ab 7.00 Uhr die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner, so gut es geht, berücksichtigen. Und drittens werden wir mittelfristig bei einer Neubeschaffung auch den Einsatz von elektrisch betriebenen Laubbläsern, die deutlich leiser sind, prüfen. Die Anschaffungskosten liegen allerdings derzeit noch deutlich über denen für herkömmliche Geräte. Ich hoffe hier auf Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen JoHo
Zu den GB 3336/7:
Ich habe soeben die Zeugnisse über meinen wissenschaftlichen Abschluss als "Diplompädagoge" an der Universität Marburg (1976), meine Promotion zum "Doktor der Philosophie" an der Universität Marburg (1981) und meine Berufung zum "Honorarprofessor" an der Universität Gießen (2002) auf dieser Info-Plattform veröffentlicht.
Im Übrigen hat dieser Gästebuchschreiber mich mit Emails und einem Brief traktiert, die das Mindestmaß an respektvollem Umgang bewusst vermissen lassen. Ich werde Gästebucheinträge dieser Person nicht mehr beantworten, Emails in die sog. Spam-Ordner leiten lassen und Briefe nur insoweit bearbeiten, wie dies sachdienlich ist. Hofmann-Göttig, Herausgeber dieser Internet-Plattform www.hofmann-goettig.de und Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
Ich habe soeben die Zeugnisse über meinen wissenschaftlichen Abschluss als "Diplompädagoge" an der Universität Marburg (1976), meine Promotion zum "Doktor der Philosophie" an der Universität Marburg (1981) und meine Berufung zum "Honorarprofessor" an der Universität Gießen (2002) auf dieser Info-Plattform veröffentlicht.
Im Übrigen hat dieser Gästebuchschreiber mich mit Emails und einem Brief traktiert, die das Mindestmaß an respektvollem Umgang bewusst vermissen lassen. Ich werde Gästebucheinträge dieser Person nicht mehr beantworten, Emails in die sog. Spam-Ordner leiten lassen und Briefe nur insoweit bearbeiten, wie dies sachdienlich ist. Hofmann-Göttig, Herausgeber dieser Internet-Plattform www.hofmann-goettig.de und Oberbürgermeister der Stadt Koblenz
zu eintrag \"3336\"..
herr hofmann;
KEINE ANTWORT IST AUCH EINE ANTWORT.
harald ertl
herr hofmann;
KEINE ANTWORT IST AUCH EINE ANTWORT.
harald ertl
herr \"noch \" oberbürgermeister von spds gnaden,
sollten sie nichts zu verbergen haben, bitte um
öffentliches
sichtbarmachen ihres
studienabschlusses...
harald ertl
vom rkm 578,6
sollten sie nichts zu verbergen haben, bitte um
öffentliches
sichtbarmachen ihres
studienabschlusses...
harald ertl
vom rkm 578,6
Sehr geehrter Herr Körfgen, ich recherchiere und melde mich.
MfG
JoHo
MfG
JoHo
Sehr geehrter Herr OB,
der Koblenzer Stadtrat hat nun Ortsbeiräte für ganz Koblenz beschlossen. Bislang gibt es diese nur in acht Stadtteilen. Von dem Sinn solcher Ortsbeiräte abgesehen - die Aufgaben ergeben sich ja aus § 75 der Gemeidenordnung, kostet das ganze ja auch etwas.
Als Kämmerer wissen Sie bestimmt, was jeder einzelne von den acht Ortsbeiräten kostet. Wäre es Ihnen möglich, diese Zahlen hier zu veröffentlichen? Ist bereits absehbar, was es kosten wird, wenn in Koblenz überall Ortsbeiräte sein werden?
Für eine wie immer sachdienliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ihnen eine schönen Sonntag.
Viele Grüße aus der Südstadt
T- Körfgen
der Koblenzer Stadtrat hat nun Ortsbeiräte für ganz Koblenz beschlossen. Bislang gibt es diese nur in acht Stadtteilen. Von dem Sinn solcher Ortsbeiräte abgesehen - die Aufgaben ergeben sich ja aus § 75 der Gemeidenordnung, kostet das ganze ja auch etwas.
Als Kämmerer wissen Sie bestimmt, was jeder einzelne von den acht Ortsbeiräten kostet. Wäre es Ihnen möglich, diese Zahlen hier zu veröffentlichen? Ist bereits absehbar, was es kosten wird, wenn in Koblenz überall Ortsbeiräte sein werden?
Für eine wie immer sachdienliche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ihnen eine schönen Sonntag.
Viele Grüße aus der Südstadt
T- Körfgen
Sehr geehrte Frau Born, sehr geehrter Herr Körfgen,
ich lasse die Frage prüfen und melde mich sobald ich eine Antwort habe. Mit freundlichen Grüßen JoHo
ich lasse die Frage prüfen und melde mich sobald ich eine Antwort habe. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr OB,
in Ergänzung zur Anfrage von Frau Born:
Müssen auf der Hohenzollernstraße bereits gegen 5 - 5:30 Uhr die Kehrmaschinen fahren. Nicht nur die große Kehrmaschine, sondern vor allem die kleine Kehrmaschine fahrt auch noch mit gelbem/orangen Blinklicht über die Bürgersteige. Muss das so früh sein, wenn viele Bürgerinnen und Bürger noch schlafen?
Darüber hinaus fahren die Kehrmaschinen jeden Tag, montags bis freitags, egal ob Straße oder Bürgersteig verunreinigt ist: Ob das alles erforderlich ist.
Ihnen einen angenehmen Tag und beste Grüße
T. Körfgen
in Ergänzung zur Anfrage von Frau Born:
Müssen auf der Hohenzollernstraße bereits gegen 5 - 5:30 Uhr die Kehrmaschinen fahren. Nicht nur die große Kehrmaschine, sondern vor allem die kleine Kehrmaschine fahrt auch noch mit gelbem/orangen Blinklicht über die Bürgersteige. Muss das so früh sein, wenn viele Bürgerinnen und Bürger noch schlafen?
Darüber hinaus fahren die Kehrmaschinen jeden Tag, montags bis freitags, egal ob Straße oder Bürgersteig verunreinigt ist: Ob das alles erforderlich ist.
Ihnen einen angenehmen Tag und beste Grüße
T. Körfgen
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
ich habe eine Frage zum Landes-Immissions-schutzgesetz (LImSchG) für Rheinland Pfalz, in dem in § 8 ausdrücklich die \"Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen\" geregelt sind. Darin heißt es unter §1: Freischneider, Grastrimmer/Graskanten-schneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. In der Altstadt ist das beruhigende Geräusch der schönen alten Reisigbesen am frühen Morgen dem ätzenden Geräusch der Laubbläser gewichen. Leider nicht zum ersten Mal vor! 7 Uhr morgens!!! Wenn Koblenz schon nicht auf diese fürchterlichen Dinger verzichten kann, dann sollten doch bitte die Ruhezeiten eingehalten werden. Oder gibt es hier eine Ausnahme?
Einen angenehm beginnenden Tag wünscht Ihnen
Gabi Born
ich habe eine Frage zum Landes-Immissions-schutzgesetz (LImSchG) für Rheinland Pfalz, in dem in § 8 ausdrücklich die \"Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen\" geregelt sind. Darin heißt es unter §1: Freischneider, Grastrimmer/Graskanten-schneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden. In der Altstadt ist das beruhigende Geräusch der schönen alten Reisigbesen am frühen Morgen dem ätzenden Geräusch der Laubbläser gewichen. Leider nicht zum ersten Mal vor! 7 Uhr morgens!!! Wenn Koblenz schon nicht auf diese fürchterlichen Dinger verzichten kann, dann sollten doch bitte die Ruhezeiten eingehalten werden. Oder gibt es hier eine Ausnahme?
Einen angenehm beginnenden Tag wünscht Ihnen
Gabi Born
Sehr geehrte Frau Werner, man muss die jeweilige Fallkonstellation verantwortlich abwägen. Leichtfertig darf mit keinem Lebewesen umgegangen werden, auch nicht mit einem Tier. Dafür stand ich in der Vergangenheit ein. Das wird auch in Zukunft gelten. Ich bin bis zum 30. April 2018 im Amt. Nach rheinland-pfälzischen Gesetz darf ich mich aus Altersgründen (ich bin 65 Jahre alt) nächstes Jahr nicht zur Wiederwahl stellen.
MfG
JoHo
MfG
JoHo