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Hofmann-Göttig (NR. 3240) schrieb am 5. August 2016 um 12:00:
Sehr geehrter Herr Körfgen (GB 3220),
wie angekündigt habe ich Ihren Hinweis als Vorsitzender des Aufsichtsrats der evm AG sowohl den Stadtwerken als Beteiligungsmanagement der Stadt als auch der EVG, der Verkehrstochter der evm AG, zur Stellungnahme vorgelegt, deren abgestimmt Antwort mir nunmehr vorliegt wie folgt:
"Der von Ihnen gemachte Vorschlag wurde in unserem Haus bereits diskutiert. Allerdings haben wir uns insbesondere unter dem Aspekt des besseren Kundenservices gegen die Praxis der RMV entschieden. Bei monatlichem Versand ist es unseren Kunden möglich auch innerhalb des Jahres sowohl die Fahrkartenart, als auch die Fahrstrecke zu ändern und so flexibel auf Änderungen reagieren zu können. Eine solche Änderung ist im System der RMV mit deutlich höherem Aufwand für beide Seiten verbunden. Auch haben wir uns mit der RMV über Vor- und Nachteile des einmaligen Versands der Karten für das ganze Jahr unterhalten. Wie von Ihnen dargestellt, zählen insb. die Ersparnisse beim Porto zu den Vorteilen. Demgegenüber steht allerdings eine hohe Anzahl von Zahlungsausfällen, weil Kunden nach Erhalt der 12 Monatsabschnitte nicht mehr ordnungsgemäß zahlen. Diese Forderungen würden an ein Inkasso-Büro abgetreten werden. Hiermit sind für das Verkehrsunternehmen sowohl Forderungsausfälle als auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden. Weiterhin kommt es zu Problemen bei unterjährigen Kündigungen der Verträge. Hier entsteht erhöhter Aufwand für das zurück fordern der noch nicht genutzten Karten für das restliche Jahr. Wir als evm Verkehrs GmbH geben den Aufwand für den Versand und die Bearbeitung der Abonnements nicht an unsere Kunden weiter. Da wir im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel unsere Beförderungsleistung erbringen, sind wir an dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen und somit auch dessen Fahrpreise gebunden. Die Fahrkarte kostet bei uns genauso viel wie bei den anderen Verkehrsunternehmen auch. Eine mögliche Optimierung der Vertriebswege würde sich somit nicht zu Gunsten des Kunden auswirken können."
Soweit die mir von den Stadtwerken übermittelte Stellungnahme der EVG, m it freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Wirtschaftsdezernent
Thomas Körfgen (NR. 3239) schrieb am 4. August 2016 um 18:26:
Sehr geehrter Herr OB,

dem Beitrag von Herrn Grons ist uneingeschränkt zuzustimmen. Auch samstags ein Witz.

Aber Herr Grons, die Stadt hat es in die Hände von der Marktgilde gegeben. die Stadt ist da nun fein raus.

Gruß
T. Körfgen
Alexander Grons (NR. 3238) schrieb am 4. August 2016 um 13:31:
Donnerstag - heute ist wieder \"Wochenmarkt\" ...
Es ist wirklich lächerlich, was sich dort abspielt, denn abspielen tut sich dort leider nichts. Es ist ein Trauerspiel. Marktstände werden immer weniger, weil die Marktbetreiber unzufrieden sind. Standort für einen Wochenmarkt schlecht gewählt, kein Flair, keine Atmosphäre, keine als positiv, angenehm empfundene persönliche Note. Wir haben hier in Koblenz solch malerische Plätze, warum nicht dort? Dies wäre die ideale Plattform für ein kommunikatives Zusammentreffen mit Einheimischen und Ortsfremden. Dort ließe sich der Einkauf in netter Umgebung mit einem Spaziergang danach einem Kaffee oder Eis vortrefflich genießen. Das Stadtmarketing sollte umdenken.
MfG Alexander Grons
Hofmann-Göttig (NR. 3237) schrieb am 4. August 2016 um 09:15:
Sehr geehrter Herr Neumann,
zu Ihrer ergänzenden Nachfrage hole ich eine weitere Stellungnahme des Baudezernats ein und melde mich.
Mit freundlichen Grüßen
JoHo
Joachim Neumann (NR. 3236) schrieb am 3. August 2016 um 18:27:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

danke für ihre Bemühungen. Wie von ihnen geschrieben, wurden die Flächen gemäht.
Betreffs Hundekot könnte man vielleicht über das Aufstellen von Stationen mit \"Kotbeuteln\" nachdenken, vielleicht würden dann noch einige wenige dazu animiert, die Hinterlassenschaften zu entfernen.
Den Hinweis, dass es sich bei den genannten Flächen um Strassenbegleitgrün handelt habe ich zur Kenntnis genommen, verstehe aber die Diskrepanz zur Verkehrsinsel Neuendorferstrasse/Strassburgerstrasse und die Flächen ab dem Schartwiesenweg im weiteren Verlauf der Neuendorferstrasse nicht.
MfG
J. Neumann
Hofmann-Göttig (NR. 3235) schrieb am 29. Juli 2016 um 15:57:
Sehr geehrter Herr Mildenberger (GB 3233),
ich teile Ihre Meinung über die Bedeutung der Stelle und demzufolge auch Ihre Hoffnung auf eine zügige Nachfolgeregelung.
Mit freundlichen Grüßen
JoHo
Hofmann-Göttig (NR. 3234) schrieb am 29. Juli 2016 um 15:46:
Sehr geehrter Herr Neumann (GB 3222),
ich hatte den Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen und das Tiefbauamt um Prüfung gebeten. Von dort wurde mir nunmehr mitgeteilt, dass es sich bei den betreffenden Flächen um Straßenbegleitgrün handelt, welche durch eine externe Firma drei Mal im Jahr gemäht werden. Bedauerlicherweise ist die externe Firma mit ihrer Pflege im Rückstand, so dass an dieser Stelle das Unkraut dominiert. Der Eigenbetrieb hat die ausführende Firma bereits auf die einzuhaltenden Pflegestandards hingewiesen. Ein Mähgang erfolgte in dieser Woche. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gelten in allen Grünanlagen und auf öffentlichen Straßen gewisse Verhaltensregeln, die durch die Gefahrenabwehr-Verordnung der Stadt Koblenz vorgegeben sind. Die Gefahrenabwehrverordnung regelt unter anderem auch die Entfernung von Hundekot durch den Halter/-in und Führer/-in von Hunden. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gefahrenabwehr-Verordnung der Stadt Koblenz obliegt dem Ordnungsamt. Vom Tiefbauamt wurde mir mitgeteilt, dass die Erkennbarkeit der Radwegeweisung durch den Kommunalen Servicebetrieb verbessert wird. Weiterhin wird Ihr Hinweis auf die Beschilderung zur Ausweisung eines Fußweges durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft. Gegebenenfalls werden, soweit erforderlich, im Nachgang Änderungen oder Ergänzungen angeordnet. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Hofmann-Göttig, OB
Jens Mildenberger (NR. 3233) schrieb am 28. Juli 2016 um 15:48:
Sehr geehrter Herr OB (3231),

ich danke für die schnelle Rückmeldung!
Hoffentlich dauert es nicht so lange, bis diese wichtige Position wieder besetzt ist!

MfG

Jens Mildenberger
Hofmann-Göttig (NR. 3232) schrieb am 27. Juli 2016 um 12:32:
Sehr geehrter Herr Ebert (GB 3230, in Verbindung mit GB 3223/24 und GB 3229),
für die Sicherheit bei der „Gauklerfestung“ ist der Veranstalter zuständig, in diesem Fall ist das der Förderverein Kultur im Café Hahn e.V. sowie die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz als Eigentümerin der Festung. Auch hier hat man sich selbstverständlich mit der aktuellen Sicherheitslage beschäftig und entsprechende Maßnahmen getroffen. Wie uns Berti Hahn mitgeteilt hat, wurde für das Gauklerfest das Personal der beauftragten Sicherheitsfirma aufgestockt und entsprechend sensibilisiert. Wie bereits in den Vorjahren finden Sicht- und Taschenkontrollen am Eingang statt. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, OB
Hofmann-Göttig (NR. 3231) schrieb am 27. Juli 2016 um 10:15:
Sehr geehrter Herr Mildenberger (GB 3235),
wie angekündigt (GB 3228), habe ich mich mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt. Von dort her konnte mitgeteilt werden, dass das formelle Stellenbesetzungsverfahren noch andauert, wobei sich durchaus ein interessierter Bewerber für die Aufgabenerledigung hervorgetan hat. Sollten alle Beteiligten Einigkeit erzielen, ist mit einer zeitnahen Besetzung zu rechnen. So die Einschätzung des Ordnungsamts. Mit freundlichen Grüßen JoHo, Personaldezernent