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Sehr geehrter Herr Enders (GB 3067),
die betroffene Fläche befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB-Netze). Das Umweltamt hat den Fällungen zugestimmt, da die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume massiv gefährdet waren. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, mussten alle Robinien-Altbäume gefällt werden. Dies wurde zuvor von einem Fachgutachten bestätigt. Inzwischen wurden Nistkästen für Vögel und Fledermäuse als Ersatzquartiere aufgehängt und es werden auch Sträucher nachgepflanzt. Vorhandene Jungbäume können sich entwickeln. Die betroffene Fläche soll mit Sträuchern wieder aufgepflanzt werden. Mit freundlichen Grüßen JoHo
die betroffene Fläche befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB-Netze). Das Umweltamt hat den Fällungen zugestimmt, da die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume massiv gefährdet waren. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, mussten alle Robinien-Altbäume gefällt werden. Dies wurde zuvor von einem Fachgutachten bestätigt. Inzwischen wurden Nistkästen für Vögel und Fledermäuse als Ersatzquartiere aufgehängt und es werden auch Sträucher nachgepflanzt. Vorhandene Jungbäume können sich entwickeln. Die betroffene Fläche soll mit Sträuchern wieder aufgepflanzt werden. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Zu den Gästebucheinträgen GB 3076 - 78:
Herr Mildenberger: Die Herren Friedrich&Wiege haben recht. Jetzt hoffen wir, dass das Baudezernat die Probleme mit der ADD in diesem Monat lösen kann, dann wären wir wirklich einen kräftigen Schritt weiter. MfG JoHo
Herr Mildenberger: Die Herren Friedrich&Wiege haben recht. Jetzt hoffen wir, dass das Baudezernat die Probleme mit der ADD in diesem Monat lösen kann, dann wären wir wirklich einen kräftigen Schritt weiter. MfG JoHo
Sehr geehrter Herr Mildenberger,
das Parkdeck Süd neben Lidl hat eine ungefähr doppelte oder gar dreifach so hohe Parkplatzkapazität wie das Parkdeck Nord nahe der Hofstraße. Hinzu kommt, dass dort meist nur ca. ein Viertel aller Parkplätze belegt ist. Ein Tausch oder eine zusätzliche Freigabe für Anwohner könnte also durchaus eine zielführende Lösung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
das Parkdeck Süd neben Lidl hat eine ungefähr doppelte oder gar dreifach so hohe Parkplatzkapazität wie das Parkdeck Nord nahe der Hofstraße. Hinzu kommt, dass dort meist nur ca. ein Viertel aller Parkplätze belegt ist. Ein Tausch oder eine zusätzliche Freigabe für Anwohner könnte also durchaus eine zielführende Lösung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister (GB 3075),
sehr geehrte Herren Andreas Friedrich und Alexander Wiege (GB 3076),
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worin der Vorteil, bzw. die Entlastung liegt, wenn die Nutzung von Parkdeck Nord und Parkdeck Süd getauscht wird...
Ist es, weil Parkdeck Süd mehr Stellplätze hat? Ist dem so?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mildenberger
sehr geehrte Herren Andreas Friedrich und Alexander Wiege (GB 3076),
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, worin der Vorteil, bzw. die Entlastung liegt, wenn die Nutzung von Parkdeck Nord und Parkdeck Süd getauscht wird...
Ist es, weil Parkdeck Süd mehr Stellplätze hat? Ist dem so?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mildenberger
Sehr geehrter Herr OB (GB 3075),
Als unmittelbar betroffene Anwohner können wir versichern, dass der PKW Verkehr in unserem Stadtteil das geringste oder gar kein Problem ist. Vielmehr würde die von Ihnen genannte Maßnahme in dieser Hinsicht zu einer allgemeinen und deutlichen Entlastung führen. In der jetzigen Situation wird nämlich, außerhalb der Kontrollzeiten durch das Ordnungsamt und insbesondere nachts, an sämtlichen Stellen geparkt, die eigentlich den jederzeit geltenden Regelungen des verkehrsberuhigten Bereichs unterliegen.
Vielleicht ist Ihnen dieser ergänzende Hinweis im Bezug auf Ihre Überzeugungsarbeit gegenüber der ADD ja hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Als unmittelbar betroffene Anwohner können wir versichern, dass der PKW Verkehr in unserem Stadtteil das geringste oder gar kein Problem ist. Vielmehr würde die von Ihnen genannte Maßnahme in dieser Hinsicht zu einer allgemeinen und deutlichen Entlastung führen. In der jetzigen Situation wird nämlich, außerhalb der Kontrollzeiten durch das Ordnungsamt und insbesondere nachts, an sämtlichen Stellen geparkt, die eigentlich den jederzeit geltenden Regelungen des verkehrsberuhigten Bereichs unterliegen.
Vielleicht ist Ihnen dieser ergänzende Hinweis im Bezug auf Ihre Überzeugungsarbeit gegenüber der ADD ja hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Zu den Gästebucheinträgen zur Entschärfung der Parksituation für die Anwohner in Koblenz-Ehrenbreitstein ein Zwischenbericht:
Innerhalb der Stadtverwaltung wurde vorgeschlagen, dass die bisherige Regelung zum Anwohnerparken im Parkdeck Nord in das Parkdeck Süd (neben Lidl-Markt) verlegt und die bisherige Bewirtschaftung des Parkdecks Süd durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft in das Parkdeck Nord verlegt wird. Das erscheint uns vorstellbar und zielführend. Damit hat der Baudezernat seine Zusage eingehalten, noch innerhalb des Monats März eine ämterübergreifend abgestimmte Lösungsmöglichkeit der Verwaltung zu entwickeln. Förderrechtlich problematisch ist hierbei allerdings die Nutzung des Parkdecks Süd, da dieses mit Fördermitteln finanziert wurde. Einerseits ist zu beachten, dass maximal 25% der Stellplätze dauerhaft an einen bestimmten Nutzer/-innenkreis überlassen werden dürfen, andererseits ist eines der Sanierungsziele in Ehrenbreitstein, den Pkw-Verkehr weitestgehend aus dem Ortsteil fernzuhalten. Beide Fragestellungen können nur im Dialog mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), Arbeitssitz Koblenz, abschließend erörtert werden. Mit der ADD stehen wir in Kontakt und sind bestrebt, kurzfristig eine klarstellende Antwort zu erhalten. Baudezernent Martin Prümm wird insbesondere zu diesem Thema am 20.04.2016 an einer Versammlung des Ortsrings Koblenz-Ehrenbreitstein teilnehmen. Bis spätestens zu diesem Termin möchten wir die Problematik mit der ADD abschließend besprochen haben. Sobald die Problematik geklärt ist, werde ich auch darüber in diesem Gästebuchs informieren. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Innerhalb der Stadtverwaltung wurde vorgeschlagen, dass die bisherige Regelung zum Anwohnerparken im Parkdeck Nord in das Parkdeck Süd (neben Lidl-Markt) verlegt und die bisherige Bewirtschaftung des Parkdecks Süd durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft in das Parkdeck Nord verlegt wird. Das erscheint uns vorstellbar und zielführend. Damit hat der Baudezernat seine Zusage eingehalten, noch innerhalb des Monats März eine ämterübergreifend abgestimmte Lösungsmöglichkeit der Verwaltung zu entwickeln. Förderrechtlich problematisch ist hierbei allerdings die Nutzung des Parkdecks Süd, da dieses mit Fördermitteln finanziert wurde. Einerseits ist zu beachten, dass maximal 25% der Stellplätze dauerhaft an einen bestimmten Nutzer/-innenkreis überlassen werden dürfen, andererseits ist eines der Sanierungsziele in Ehrenbreitstein, den Pkw-Verkehr weitestgehend aus dem Ortsteil fernzuhalten. Beide Fragestellungen können nur im Dialog mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD), Arbeitssitz Koblenz, abschließend erörtert werden. Mit der ADD stehen wir in Kontakt und sind bestrebt, kurzfristig eine klarstellende Antwort zu erhalten. Baudezernent Martin Prümm wird insbesondere zu diesem Thema am 20.04.2016 an einer Versammlung des Ortsrings Koblenz-Ehrenbreitstein teilnehmen. Bis spätestens zu diesem Termin möchten wir die Problematik mit der ADD abschließend besprochen haben. Sobald die Problematik geklärt ist, werde ich auch darüber in diesem Gästebuchs informieren. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig, Oberbürgermeister
Sehr geehrte Frau Steinhauer (GB 3068),
genau wie Sie finde ich, dass unsere Stadt schön und lebenswert ist. Allerdings ist auch mir, wie uns allen, die Parkplatzsituation in der Altstadt bekannt. Den Spagat es allen Recht zu machen ist wie die Quadratur des Kreises zu beherrschen. Für Bewohner/-innen mit Bewohnerausweis in der Altstadt gilt, wie in Ihrem Fall, dass in den Zonen 1-4 geparkt werden darf. Diese Regelung wurde getroffen, um die zugespitzte Parkplatzsituation zu entschärfen, d.h. vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Deutschen Eck stehen Ihnen sämtliche Parkplätze zur Verfügung. Daher kann ich mir im Augenblick nur schwer vorstellen, dass dort kein einziger Parkplatz zur Verfügung stand. Und gerade wegen dieser Regelung stehen die Abschleppkosten in keinem Verhältnis dazu, wenn die Möglichkeit besteht etwas weiter weg parken zu können. Auf der Danne gilt ein eingeschränktes Halteverbot, damit die Geschäfte in der Fußgängerzone auch außerhalb der Andienungszeiten beliefert werden können. In der Weißer Gasse gilt das eingeschränkte Halteverbot bis 18 Uhr für den gleichen Zweck. Meine Mitarbeiter/-innen vom Ordnungsamt kontrollieren täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Dabei werden alle Verstöße entsprechend geahndet; ebenso die Verstöße auf Bus- und Behindertenparkplätze wie die im eingeschränkten Halteverbot. Denn Regelungen, die nicht kontrolliert werden, laufen bekanntermaßen ins Leere. Mit freundlichen Grüßen JoHo
genau wie Sie finde ich, dass unsere Stadt schön und lebenswert ist. Allerdings ist auch mir, wie uns allen, die Parkplatzsituation in der Altstadt bekannt. Den Spagat es allen Recht zu machen ist wie die Quadratur des Kreises zu beherrschen. Für Bewohner/-innen mit Bewohnerausweis in der Altstadt gilt, wie in Ihrem Fall, dass in den Zonen 1-4 geparkt werden darf. Diese Regelung wurde getroffen, um die zugespitzte Parkplatzsituation zu entschärfen, d.h. vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Deutschen Eck stehen Ihnen sämtliche Parkplätze zur Verfügung. Daher kann ich mir im Augenblick nur schwer vorstellen, dass dort kein einziger Parkplatz zur Verfügung stand. Und gerade wegen dieser Regelung stehen die Abschleppkosten in keinem Verhältnis dazu, wenn die Möglichkeit besteht etwas weiter weg parken zu können. Auf der Danne gilt ein eingeschränktes Halteverbot, damit die Geschäfte in der Fußgängerzone auch außerhalb der Andienungszeiten beliefert werden können. In der Weißer Gasse gilt das eingeschränkte Halteverbot bis 18 Uhr für den gleichen Zweck. Meine Mitarbeiter/-innen vom Ordnungsamt kontrollieren täglich, auch an Sonn- und Feiertagen. Dabei werden alle Verstöße entsprechend geahndet; ebenso die Verstöße auf Bus- und Behindertenparkplätze wie die im eingeschränkten Halteverbot. Denn Regelungen, die nicht kontrolliert werden, laufen bekanntermaßen ins Leere. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort (GB 3071)auf meinen Vorschlag!
Bleibt jedoch, dass Bäume und Laterne erst mit der letzten \"Ausbaustufe\" dort gepflanzt bzw. errichtet und dabei auch erst so positioniert worden sind, dass es jetzt dazwischen \"leider\" nicht mehr breit genug sei, um Parkplätze auszuweisen...
Ihnen persönlich mag ich Ihr Bedauern noch abnehmen, nicht jedoch jenen, die dies vor Ort so entschieden haben!
Da ich diesen keine grundsätzlich mangelhafte Einsichtsfähigkeit unterstellen möchte, bleibt so leider der Eindruck einer mutwilligen Vernichtung von Parkraum durch die Verwaltung aus ästhetischen oder ideologischen Gründen!
Was mich wirklich ärgert ist, dass das nicht offen kommuniziert wird, ich lasse mich als Bürger nicht gerne verschaukeln!
Gerade im Moment sind die beiden (\"Anschein-\")Parkplätze belegt - dann eben ordnungswidrig - und wahrscheinlich ist den Parkenden das nicht mal bewusst...
Bitte revidieren Sie diese (im doppelten Sinne) falsche Politik und schaffen Sie Abhilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mildenberger
vielen Dank für Ihre Antwort (GB 3071)auf meinen Vorschlag!
Bleibt jedoch, dass Bäume und Laterne erst mit der letzten \"Ausbaustufe\" dort gepflanzt bzw. errichtet und dabei auch erst so positioniert worden sind, dass es jetzt dazwischen \"leider\" nicht mehr breit genug sei, um Parkplätze auszuweisen...
Ihnen persönlich mag ich Ihr Bedauern noch abnehmen, nicht jedoch jenen, die dies vor Ort so entschieden haben!
Da ich diesen keine grundsätzlich mangelhafte Einsichtsfähigkeit unterstellen möchte, bleibt so leider der Eindruck einer mutwilligen Vernichtung von Parkraum durch die Verwaltung aus ästhetischen oder ideologischen Gründen!
Was mich wirklich ärgert ist, dass das nicht offen kommuniziert wird, ich lasse mich als Bürger nicht gerne verschaukeln!
Gerade im Moment sind die beiden (\"Anschein-\")Parkplätze belegt - dann eben ordnungswidrig - und wahrscheinlich ist den Parkenden das nicht mal bewusst...
Bitte revidieren Sie diese (im doppelten Sinne) falsche Politik und schaffen Sie Abhilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Mildenberger
Sehr geehrte Frau Koschella (GB 3059),
ich habe, wie angekündigt, mit unserem Eigenbetrieb für Grünflächen und Bestattungswesen gesprochen. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesem Bereich der Bau einer neuen Kindertagesstätte geplant ist, hat der Eigenbetrieb bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass die Stand- und Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gegeben war und hier umgehend die Verkehrssicherheit hergestellt werden musste. Die Bäume wiesen z.T. starke Absterbeerscheinungen im Kronenbereich auf, die Restwandstärken waren augenscheinlich nicht mehr gegeben sowie einige der Bäume waren durch holzzerstörende Pilze sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die betroffenen Bäume wurden umgehend gefällt und die Verkehrssicherheit hergestellt. Bei der Kenntnis einer Gefahrenstelle oder Gefahrensituation ist der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf städtischen Flächen herzustellen sowie beim Vorliegen einer Gefahr auf Privatgrundstücken über das Ordnungsamt den Grundstückseigentümer zu informieren. Der Eigenbetrieb musste deshalb kurzfristig handeln. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
ich habe, wie angekündigt, mit unserem Eigenbetrieb für Grünflächen und Bestattungswesen gesprochen. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesem Bereich der Bau einer neuen Kindertagesstätte geplant ist, hat der Eigenbetrieb bei einer Ortsbegehung festgestellt, dass die Stand- und Bruchsicherheit der betroffenen Bäume nicht mehr gegeben war und hier umgehend die Verkehrssicherheit hergestellt werden musste. Die Bäume wiesen z.T. starke Absterbeerscheinungen im Kronenbereich auf, die Restwandstärken waren augenscheinlich nicht mehr gegeben sowie einige der Bäume waren durch holzzerstörende Pilze sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die betroffenen Bäume wurden umgehend gefällt und die Verkehrssicherheit hergestellt. Bei der Kenntnis einer Gefahrenstelle oder Gefahrensituation ist der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen dazu verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf städtischen Flächen herzustellen sowie beim Vorliegen einer Gefahr auf Privatgrundstücken über das Ordnungsamt den Grundstückseigentümer zu informieren. Der Eigenbetrieb musste deshalb kurzfristig handeln. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
Sehr geehrter Herr Mildenberger (GB 3042),
herzlichen Dank noch einmal für Ihren Vorschlag, zwei Parkplätze am Bückerplatz zwischen den Einmündungen Blindtal und Kolonnenweg neu auszuweisen. Nach sorgsamer Prüfung, muss ich Ihnen jedoch leider mitteilen, dass dies so nicht realisiert werden kann. Im verkehrsberuhigten Bereich Bückerplatz darf nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Die von Ihnen angesprochenen Flächen zwischen der Straße Blindtal und der Straße zum Kolonnenweg stehen hierfür aus städtebaulicher Sicht sowie aufgrund von zu geringen Längen und Breiten nicht zur Verfügung (u.a. Baum und Straßenleuchte). Bei einem dauerhaften Parken wird zusätzlich der Bewegungsspielraum für Fahrzeuge auf dem Bückerplatz zu sehr eingeschränkt. Ein Ausweisen der o.g. Fläche zum Parken ist daher nicht möglich. Dafür bitte ich um Verständnis. Ergänzend weise ich aber noch einmal darauf hin, dass wir an einer Lösung zur grundsätzlichen Verbesserung der Parkplatzsituation für die Bewohner/-innen Ehrenbreitsteins arbeiten. Wir informieren Sie, sobald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig
herzlichen Dank noch einmal für Ihren Vorschlag, zwei Parkplätze am Bückerplatz zwischen den Einmündungen Blindtal und Kolonnenweg neu auszuweisen. Nach sorgsamer Prüfung, muss ich Ihnen jedoch leider mitteilen, dass dies so nicht realisiert werden kann. Im verkehrsberuhigten Bereich Bückerplatz darf nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung nur in gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Die von Ihnen angesprochenen Flächen zwischen der Straße Blindtal und der Straße zum Kolonnenweg stehen hierfür aus städtebaulicher Sicht sowie aufgrund von zu geringen Längen und Breiten nicht zur Verfügung (u.a. Baum und Straßenleuchte). Bei einem dauerhaften Parken wird zusätzlich der Bewegungsspielraum für Fahrzeuge auf dem Bückerplatz zu sehr eingeschränkt. Ein Ausweisen der o.g. Fläche zum Parken ist daher nicht möglich. Dafür bitte ich um Verständnis. Ergänzend weise ich aber noch einmal darauf hin, dass wir an einer Lösung zur grundsätzlichen Verbesserung der Parkplatzsituation für die Bewohner/-innen Ehrenbreitsteins arbeiten. Wir informieren Sie, sobald dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Hofmann-Göttig