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Zum GB 3029:
Geld für eine Leistung zu verlangen, die gar nicht erbracht werden kann, ist Ihrer Meinung nach also preiswert? Das muss man wohl wirklich nicht weiter kommentieren.
Parkausweise sind nicht unendlich gültig, üblicherweise müssen sie jährlich verlängert werden. Warum der Vorschlag des Verkaufsstopps also ins Leere laufen soll, erschließt sich uns nicht. Im Übrigen macht die Tatsache, dass es Überbuchungen auch andernorts gibt, die Situation in Ehrenbreitstein nicht besser. Hotels nehmen ja auch nicht mehr zahlende Gäste auf, als eigentlich Zimmer zur Verfügung stehen. Das nur mal zum Vergleich.
Wir sehen ein, dass diese Diskussion momentan nicht zielführend ist. An uns liegt das allerdings nicht. Daher bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als zu warten und den täglichen, kostenaufwendigen Kampf um einen Parkplatz fortzusetzen. Im März melden wir uns wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Geld für eine Leistung zu verlangen, die gar nicht erbracht werden kann, ist Ihrer Meinung nach also preiswert? Das muss man wohl wirklich nicht weiter kommentieren.
Parkausweise sind nicht unendlich gültig, üblicherweise müssen sie jährlich verlängert werden. Warum der Vorschlag des Verkaufsstopps also ins Leere laufen soll, erschließt sich uns nicht. Im Übrigen macht die Tatsache, dass es Überbuchungen auch andernorts gibt, die Situation in Ehrenbreitstein nicht besser. Hotels nehmen ja auch nicht mehr zahlende Gäste auf, als eigentlich Zimmer zur Verfügung stehen. Das nur mal zum Vergleich.
Wir sehen ein, dass diese Diskussion momentan nicht zielführend ist. An uns liegt das allerdings nicht. Daher bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als zu warten und den täglichen, kostenaufwendigen Kampf um einen Parkplatz fortzusetzen. Im März melden wir uns wieder.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Meine Herren (GB 3026),
Anwohnerparkausweise sind nicht überteuert. Überbuchungen gibt es andernorts auch. Ihr Vorschlag eines Verkaufsstops läuft ins Leere, wenn denn schon alle Anwohner/-innen einen Parkausweis haben. Wie gesagt: Das Tiefbauamt arbeitet in Abstimmung mit den anderen Dienststellen an einem Lösungsvorschlag. Mehr kann ich im Augenblick nicht erklären. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Anwohnerparkausweise sind nicht überteuert. Überbuchungen gibt es andernorts auch. Ihr Vorschlag eines Verkaufsstops läuft ins Leere, wenn denn schon alle Anwohner/-innen einen Parkausweis haben. Wie gesagt: Das Tiefbauamt arbeitet in Abstimmung mit den anderen Dienststellen an einem Lösungsvorschlag. Mehr kann ich im Augenblick nicht erklären. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Horvarth,
ich komme gearde aus der Lagebesprechung mit dem AKK und allen zuständigen Stellen (Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Sicherheitsdienst), in der wir einmütig übereingekommen sind, im Hinblick auf die Sturmwarnungen den Rosenmontagszug in Koblenz abzusagen. Mit freundlichen Grüßen JoHo
ich komme gearde aus der Lagebesprechung mit dem AKK und allen zuständigen Stellen (Feuerwehr, Ordnungsamt, Polizei, Sicherheitsdienst), in der wir einmütig übereingekommen sind, im Hinblick auf die Sturmwarnungen den Rosenmontagszug in Koblenz abzusagen. Mit freundlichen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
können Sie etwas darüber sagen ob der RoMo-Zug stattfindet.
In Mainz wurde abgesagt, wie sieht es mit Koblenz aus?
Gibt es eine Stelle, wo man sich live informieren kann?
Ich habe 40 km Anreise und will nicht unsonst kommen.
LG Andreas H.
können Sie etwas darüber sagen ob der RoMo-Zug stattfindet.
In Mainz wurde abgesagt, wie sieht es mit Koblenz aus?
Gibt es eine Stelle, wo man sich live informieren kann?
Ich habe 40 km Anreise und will nicht unsonst kommen.
LG Andreas H.
Zu GB 3025:
Ihrer Logik können wir offen gestanden nicht folgen. Eine Vergünstigung bedeutet doch nicht, dass plötzlich mehr Anwohner mit Autos da sind. Es hat ja bereits jeder Anwohner einen Ausweis, da es in Ehrenbreitstein gar keine andere Abstellmöglichkeit für das Auto gibt, als in den ausweispflichtigen Bereichen. Parkdeck Süd ist hier (bisher) wirklich keine langfristige, kostengünstige Alternative. Zudem ist der Anwohnerparkausweis, wie der Name schon verrät, nur den Bewohnern der unmittelbaren Umgebung vorbehalten. Und die werden ja nicht mehr, nur weil der Preis verbilligt wird. Die Überlastung ist schon längst erreicht.
Preiswert ist das Ganze übrigens mit Sicherheit nicht, wenn gar kein Parkraum mehr zur Verfügung steht und das Ordnungsamt in dieser Notsituation gelegentlich auch noch den Finger in die Wunde steckt. Deshalb brachten wir auch die zweite Idee ins Spiel, einen vorübergehenden Verkaufsstopp und für die Zukunft evtl. Kontingente zu erwägen, damit das Problem endgültig gelöst werden kann.
MfG
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Ihrer Logik können wir offen gestanden nicht folgen. Eine Vergünstigung bedeutet doch nicht, dass plötzlich mehr Anwohner mit Autos da sind. Es hat ja bereits jeder Anwohner einen Ausweis, da es in Ehrenbreitstein gar keine andere Abstellmöglichkeit für das Auto gibt, als in den ausweispflichtigen Bereichen. Parkdeck Süd ist hier (bisher) wirklich keine langfristige, kostengünstige Alternative. Zudem ist der Anwohnerparkausweis, wie der Name schon verrät, nur den Bewohnern der unmittelbaren Umgebung vorbehalten. Und die werden ja nicht mehr, nur weil der Preis verbilligt wird. Die Überlastung ist schon längst erreicht.
Preiswert ist das Ganze übrigens mit Sicherheit nicht, wenn gar kein Parkraum mehr zur Verfügung steht und das Ordnungsamt in dieser Notsituation gelegentlich auch noch den Finger in die Wunde steckt. Deshalb brachten wir auch die zweite Idee ins Spiel, einen vorübergehenden Verkaufsstopp und für die Zukunft evtl. Kontingente zu erwägen, damit das Problem endgültig gelöst werden kann.
MfG
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
Meine Herren (GB 3023),
erstens sind die Jahres-Anwohnerparkausweise preiswert. Zweitens würde die Nachfrage durch Verbilligung steigen und damit die Knappheit für das Anwohnerparken verschärft. Damit wäre das Gegenteil von dem erreicht, was Sie wollen. MfG JoHo
erstens sind die Jahres-Anwohnerparkausweise preiswert. Zweitens würde die Nachfrage durch Verbilligung steigen und damit die Knappheit für das Anwohnerparken verschärft. Damit wäre das Gegenteil von dem erreicht, was Sie wollen. MfG JoHo
Oli (GB 3022):
Olau! Die Wirklichkeit: Siehe Rhein-Zeitung von heute. Mit karnevalistischen Grüßen JoHo
Olau! Die Wirklichkeit: Siehe Rhein-Zeitung von heute. Mit karnevalistischen Grüßen JoHo
Sehr geehrter Herr Hofmann-Göttig,
dass ein Entgegenkommen des Ordnungsamtes im Rahmen des Ermessensspielraums nicht möglich ist, ist sehr schade bis enttäuschend.
Wie sieht es denn mit unserem Vorschlag im Bezug auf die Parkausweise aus, was die Preise und den weiteren Verkauf anbelangt?
MfG
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
dass ein Entgegenkommen des Ordnungsamtes im Rahmen des Ermessensspielraums nicht möglich ist, ist sehr schade bis enttäuschend.
Wie sieht es denn mit unserem Vorschlag im Bezug auf die Parkausweise aus, was die Preise und den weiteren Verkauf anbelangt?
MfG
Andreas Friedrich & Alexander Wiege
BETTENSTEUER SOLL STADTKASSE KLINGELN LASSEN Koblenzer Oberbürgermeister will Geld (im) mit Schlaf verdienen KOBLENZ. Koblenz ist sicher alles andere als ein verschlafenes Nest, doch das Schlafen in der Rhein-Mosel-Stadt soll künftig Geld kosten: Jedenfalls wenn es nach Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig geht. In Zeiten klammer Stadtkassen glaubt er eine Lösung gefunden zu haben, die der Stadt im und mit Schlaf Geld einbringt. Und damit bezieht er sich nicht auf die städtischen Beamten. Alle Schängel sollen künftig zur (Abend)Kasse gebeten werden: Das Schlagwort lautet „Bettensteuer“! 111.870 Einwohner zählt die Rhein-Mosel-Stadt mit Stand von Dezember 2015, und bis auf einige Obdachlose hat in der Regel jeder ein Bett zuhause. „Und in diesen Betten liegt auch die Chance auf das große Geld“, wittert der ausgeschlafene OB Einnahmen in Millionenhöhe. 24 Euro im Jahr will das Stadtoberhaupt von jedem Bürger, der ein Bett hat, kassieren. „Es ist angemessen, dass auch die Koblenzer einen Beitrag dazu leisten, was ihnen in der Stadt geboten wird – und das erst recht seit der Buga, deren Flächen immer noch mit zusätzlichem Geld gepflegt werden“, so der OB. „Wir sprechen hier von nur zwei Euro, welche die Koblenzer für einen Monat Übernachtung in unserer Stadt als Obolus leisten sollen. Das ist ja wohl nicht zu viel verlangt!“ Gleichzeitig relativiert er aber auch die Kosten für Ehepaare und Familien mit Kindern. Für Ehepaare, die in einem Doppelbett schlafen, wird ein ‚Beischlaf-Rabatt’ von 20 Prozent gewährt (19,20 Euro/Jahr). Für Familien mit Kindern gibt es den ‚Nachwuchs-Rabatt’ in Höhe von 30 Prozent (16,80 Euro/Jahr). Ehepaare, die in getrennten Betten schlafen, sollen hingegen 50 Prozent mehr zahlen, also 36 Euro/Jahr. „Wir wollen ja die Zweisamkeit und den Familienzuwachs fördern. In Zeiten des demografischen Wandels und des Geburtenrückgangs ist es daher nur gerecht, wenn Ehepaare es zumindest versuchen, neue Schängel zu produzieren. Und das soll auch belohnt werden. Wie sehr wir die Nachwuchsproduktion fördern, zeigt ja auch die Tatsache, dass wir für Kinderbetten gar keine Bettensteuer erheben werden. Erst wenn ein Kind aus der elterlichen Wohnung auszieht, wird auch für sie die Bettensteuer fällig“, so Hofmann-Göttig, der sich durch die Bettensteuer jährliche Zusatzeinnahmen von mehr als zwei Millionen Euro verspricht. KONTROLLEN DURCH NEUE „BEZ“ Doch wie will das Stadtoberhaupt kontrollieren, ob z.B. Ehepaare in einem Bett oder getrennt schlafen? „Bei der Bettensteuer handelt es sich, wie z.B. bei den GEZ-Gebühren, um Zwangsabgaben. Daher werden wir im Ordnungsamt zehn neue Arbeitsplätze – die sog. ‚Betten-Einzugs-Zentrale (BEZ)’ – schaffen. Ähnlich wie bei der Kontrolle der Mindestlohn-Nachweise durch den Zoll, werden sie in die Haushalte gehen und Kontrollen durchführen“, warnt der OB schon jetzt alle Bettenbetrüger vor. Wie der OB gegenüber BRIGITTSCHE erklärt, werden die Kontrollen hauptsächlich morgens in der Frühe durchgeführt. Sollte eine Seite des Ehebetts nicht noch warm sein, sei dies ein eindeutiges Zeichen auf „Bettenbetrug“. Hier kann dann davon ausgegangen werden, dass einer der Partner nicht im Bett geschlafen hat. Dabei spiele es dann auch keine Rolle, ob Er oder Sie vielleicht ausgerechnet am Vorabend beim Fernsehen auf der Couch eingeschlafen ist. Doch werden die Ertappten nicht sogleich „verurteilt“. „Klar, Einschlafen auf der Couch kann ja durchaus einmal passieren. Hier zeigen sich unsere Beamten dann aber auch durchaus kulant. Erst wer beim dritten Mal erwischt wird, muss Strafe zahlen und wird künftig mit 36 Euro im Jahr veranschlagt“, erklärt der Oberbürgermeister. Und was ist mit Paaren, wo ein Teil z.B. im Schichtdienst arbeitet, sprich nachts gar nicht in seinem Bett liegen kann? „Hierfür haben wir entsprechende achtseitige Antragsformulare, die auf Befreiung des ‚50 Prozent-Zuschlags’ eingereicht werden können. Die Anträge können auf der Internetseite der Stadt Koblenz kostenlos runter geladen oder aber gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro per Post zugestellt werden. Hier reicht ein Anruf bei der BEZ im Ordnungsamt“, erklärt Hofmann-Göttig. Sobald die „Bettensteuer“ im Stadtrat verabschiedet ist, haben die Bürger/innen vier Wochen Zeit, diesen Antrag zu stellen. Wer es versäumt, den Antrag fristgerecht einzureichen, muss zahlen. HOTELS UND BORDELLE ZAHLEN PAUSCHALE Auch für Hotels und Bordelle soll diese „Bettensteuer“ selbstverständlich erhoben werden. Hier werden allerdings Pauschalen berechnet. Dabei werden alle in den jeweiligen Betrieben befindlichen Betten von der „BEZ“ statistisch erfasst und anschließend mit drei Euro (Hotels) bzw. 66 Euro (Bordelle und Lust-Wohnmobile) pro Bett berechnet. „Ein Hotel mit z.B. 50 Betten zahlt also 150 Euro im Jahr, ein Bordell mit z.B. 20 Betten 1.320 Euro/Jahr“, erklärt der OB. BRIGITTSCHE wollte wissen, warum denn zwischen Hotels und Bordellen ein solch gravierender Unterschied in der Beitragsbemessung besteht? Wie Hofmann-Göttig erklärt, liegt der Unterschied darin begründet, dass in den Bordellbetten am Tag ja auch mehrere Personen schlafen (könnten). In Hotels sind es in der Regel entsprechend des Zimmers (Einzel- oder Doppel-) ein oder zwei Personen, die das Bett an einem Tag nutzen. Außerdem rechnen Prostituierte in Stunden und Hotels nur pro Übernachtung ab. „Daher ist dieser Aufschlag nur fair!“ WANN KOMMT DIE BETTENSTEUER? „Wenn der Stadtrat in der kommenden Sitzung sein OK gibt, wird die Bettensteuer noch vor Mai in Kraft treten“, so der OB abschließend. (os)
Wegen kommerzieller Werbung: Eintrag, Hosting und web-adresse gelöscht mit der Bitte um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß
CHerzog, Redaktion www.hofmann-goettig.de
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Zum Gästebucheintrag Ehrenfried (GB 3014)
nimmt das Jugendamt Stellung wie folgt: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist in Koblenz noch nicht abgeschlossen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Neubau von 16 Gruppen bis zum Jahr 2018 mit einem Kostenvolumen von rund 13 Mio Euro vorsieht. Bis zur Fertigstellung der neuen Gruppen ist die Vermittlungsstelle des Jugendamts bemüht, eine individuelle Lösung für alle anfragenden Familien und Eltern/-teile zu finden. Hierbei sind die Mitarbeiter/-innen auf die Mithilfe freier Träger von Kindertagesstätten angewiesen, denn nur vier Kitas stehen in städtischer Trägerschaft. Das Angebot der Kindertagespflege wird oft eingesetzt für Kinder unter 2 Jahren oder aber zur kurzfristigen Überbrückung der Zeit bis zum Eintritt in den Kindergarten. Das Suchen nach einvernehmlichen Lösungen ist im Interesse der Kinder ein guter Weg, zu dem ich ermuntern möchte. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter/-innen in der Vermittlungsstelle. Dies sind Frau Hoenig (Tel.1292302) , Frau Risch (Tel. 1292306) und Herr Felkl (Tel. 1292328). F.d.R. JoHo
nimmt das Jugendamt Stellung wie folgt: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist in Koblenz noch nicht abgeschlossen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 18.12.2015 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das den Neubau von 16 Gruppen bis zum Jahr 2018 mit einem Kostenvolumen von rund 13 Mio Euro vorsieht. Bis zur Fertigstellung der neuen Gruppen ist die Vermittlungsstelle des Jugendamts bemüht, eine individuelle Lösung für alle anfragenden Familien und Eltern/-teile zu finden. Hierbei sind die Mitarbeiter/-innen auf die Mithilfe freier Träger von Kindertagesstätten angewiesen, denn nur vier Kitas stehen in städtischer Trägerschaft. Das Angebot der Kindertagespflege wird oft eingesetzt für Kinder unter 2 Jahren oder aber zur kurzfristigen Überbrückung der Zeit bis zum Eintritt in den Kindergarten. Das Suchen nach einvernehmlichen Lösungen ist im Interesse der Kinder ein guter Weg, zu dem ich ermuntern möchte. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter/-innen in der Vermittlungsstelle. Dies sind Frau Hoenig (Tel.1292302) , Frau Risch (Tel. 1292306) und Herr Felkl (Tel. 1292328). F.d.R. JoHo