Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 19.05.2016

” Stadtrat im Mai 2016 – Untersuchung für neue Gewerbeflächen beschlossen

Zur Maisitzung begrüßte Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig die Koblenzer Stadtratsmitglieder in der Rhein-Mosel-Halle, weil der Historische Ratssaal wegen der Elektrosanierung des Rathauses derzeit nicht nutzbar ist.

Der Stadtrat beschloss die Satzung zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Durchbruch Danne“. Die Änderung lässt die Bebauung einer bisher festgesetzten Grünfläche zu. Darauf soll ein Anbau an ein bestehendes Seniorenheims erfolgen, mit dem drei sehr hochwertige Bewohnerappartements entstehen. Dies dient der Befriedigung einer steigenden Nachfrage und stärkt die Wirtschaftlichkeit des bestehenden Seniorenheims. Der Rat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Ferner wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt eine Zweckvereinbarung mit einigen Umlandgemeinden abzuschließen. Der Landkreis Mayen-Koblenz und die Ortsgemeinden Bassenheim und Kobern-Gondorf sowie die Stadt Koblenz entwickeln unmittelbar angrenzend an das GVZ Koblenz an der A 61 ein interkommunales Industriegebiet. Mit der Bebauung dieses Industrieparks ergeben sich Probleme mit dem Brandschutz, weil keine der beteiligten Gebietskörperschaften die vorgegebene Einsatzgrundzeit von 8 Minuten einhalten kann. Daher schließen die Stadt Koblenz und die Verbandgemeinde Rhein-Mosel zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen vor Brand- und anderen Gefahren, die durch Brände, Explosionen, Unfälle, Naturereignisse oder sonstige Notfälle in diesem Bereich drohen, eine Zweckvereinbarung, um eine möglichst effiziente und kurzfristige Brandbekämpfung und Hilfeleistung zu ermöglichen. Die Berufsfeuerwehr Koblenz kann die kürzeste Eingreifzeit gewährleisten und übernimmt die Aufgabe. Um den bereits ansässigen Betrieben eine bestmögliche Sicherheit bei Bränden zu geben, wird die Zweckvereinbarung, die noch nicht von allen Gebietskörperschaften beschlossen wurde, bereits angewendet.

Die gewerblich-industriellen Entwicklungsreserven der Stadt reichen für die Bedarfsdeckung des Oberzentrums Koblenz in Kürze nicht mehr aus. Es gibt bereits seit geraumer Zeit Flächenanfragen von größeren Unternehmen, die am Standort Koblenz nicht mehr bedient werden können. Ein ausreichendes Angebot an baurechtlich gesicherten Flächen in Koblenz ist somit nicht mehr vorhanden. Damit kann eine wesentliche Aufgabe des Oberzentrums Koblenz als landesweit bedeutsamer Gewerbe- und Arbeitsmarktstandort in Kürze nicht mehr wahrgenommen werden.
Geeignete Flächenreserven befinden sich im Bereich des Autobahnkreuzes Koblenz, das zur verkehrlichen Lagegunst von gewerblich-industriellen Entwicklungsbereichen beiträgt und dessen Nähe in der Regel als erstes bei interessierten Unternehmen angefragt wird. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat daher, die an der A61 / L52 liegenden, geeigneten Potentialflächen und deren Umgebung im Zuge einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §§ 165 ff. BauGB zunächst zu untersuchen und den geeigneten Teil dieser Flächen dann auch über eine Entwicklungsmaßnahme in Verbindung mit der notwendigen Bauleitplanung baureif zu machen.
Die Vorlage wurde durch Ratsbeschluss vom 17. März 2016 durch mehrere Eckpunkte, wie etwa Flächengrößen, präzisiert und nochmals in den Gremien diskutiert. Die nunmehr geänderte Vorlage wurde nun vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

Die Informationen zum Thema Unterbringung der Flüchtlinge hatte der Oberbürgermeister in den vergangenen Stadtratssitzungen immer vor Eintritt in die Tagesordnung gegeben. In der letzten Sitzung hatte er aber eine Änderung angekündigt, dass die Informationen künftig als Unterrichtungsvorlage präsentiert werden.
Bis zum 15. Mai hat die Stadt Koblenz insgesamt 416 Flüchtlinge aufgenommen. Im Januar waren es 202 Asylbewerber, im Februar 93, im März 49, im April 54 und im Mai 18 Asylbewerber (Stand: 15.05.2016).
In Koblenz leben derzeit 1.437 Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Leistungsbezug, 290 in Durchgangswohnungen, 376 in städtischen Gemeinschaftsunterkünften und die anderen in „normalen“ Mietwohnungen über das Stadtgebiet verteilt.
In den städtischen Aufnahmeeinrichtungen besteht derzeit eine freie Kapazität von 359 Plätzen, so dass sich die Verwaltung entschieden hat, die Nutzung der Turnhalle der Landesfeuerwehrschule bereits zum Monatsende zu beenden. Ursprünglich stand die Einrichtung der Stadt bis Ende Juni zu Verfügung.

Trotzdem wird die Stadt in den kommenden Wochen und Monaten kontinuierlich weitere Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Auch wenn die Zuweisungszahlen im Jahr 2016 voraussichtlich geringer sein werden als im letzten Jahr, so steigt doch die Gesamtzahl der sich im Stadtgebiet befindlichen Flüchtlinge stetig an. Um die noch in diesem Jahr in Koblenz ankommenden Flüchtlinge angemessen unterzubringen, wird die Stadt deshalb die bisher begonnenen Maßnahmen zur Realisierung von Unterbringungsmöglichkeiten fortführen und fertigstellen.
Dazu gehören die mobilen Wohneinheiten auf dem Gelände der Fritsch-Kaserne, die Gebäude der Rheinkaserne und die von der BImA zur Verfügung gestellten Wohnungen. Von der Errichtung weiterer Unterkünfte wird derzeit abgesehen. Erst bei Bedarf werden bestehende Planungen wieder aufgenommen.

Grundsätzlich besteht wie bisher das Ziel, die Unterbringung – soweit möglich – dezentral auf die Stadtteile verteilt zu ermöglichen, die einzelnen Einheiten nicht zu groß werden zu lassen und zugleich die Nutzung von Turn- und Schulsporthallen zu vermeiden.

Ferner beschäftige sich der Rat noch mit 6 Anträgen und 27 Anfragen. Eine nicht-öffentliche Sitzung mit einem Tagesordnungspunkt schloss sich an. “

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