Wortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 02.11.2017

” Stadtrat in November – Nachtragshaushalt beschlossen – Flächendeckende Einführung von Ortsbezirken geplant

Die Novembersitzung des Stadtrates steht traditionell im Zeichen des Haushaltes der Stadt Koblenz. Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig brachte zunächst den Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr ein (Dazu wurde bereits eine Meldung herausgegeben).

Sodann wurde der Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 einstimmig beschlossen. Geplant war der Haushalt anfänglich mit einen Überschuss im Ergebnishaushalt in Höhe von knapp 1,9 Mio. Euro. Wegen deutlicher Verbesserungen schließt der Haushalt wohl mit einem Plus von rund 18,5 Mio. Euro ab. Auch der Finanzhaushalt verbessert sich deutlich auf einen positiven Saldo von 27,9 Mio. Euro. Der Kreditbedarf wird dementsprechend um rund 15 Mio. Euro auf nunmehr knapp 22,5 Mio. Euro zurückgeführt. Steuersätze bleiben konstant. Das Eigenkapital der Stadt wird sich zum Ende des Jahres vermutlich auf rund 516,8 Mio. Euro erhöhen.

Der Stadtrat stellte zudem einstimmig die Bilanzsumme des Haushaltsjahres 2015 mit rund 1,4 Mrd. Euro und einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung mit rund 7,5 Mio. Euro fest. Ferner erteilte der Rat einstimmig den damaligen Stadtvorstandsmitgliedern für das Haushaltsjahr Entlastung.

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Koblenz haben auch die Beschlüsse zur Neuausrichtung des Eigenbetriebs Koblenz-Touristik. Der bisherige Eigenbetrieb wird nach den Beschlüssen des Rates in der Augustsitzung künftig eine passive Rolle spielen, eine zu gründende Koblenz-Touristik GmbH (KO-TO GmbH) soll das operative Geschäft übernehmen. Der Rat beschloss daher einstimmig den entsprechenden Gesellschaftsvertrag, den Personalüberleitungsvertrag, den Personalgestellungsvertrag und die Rückübertragung von Aufgaben der Koblenz-Touristik in den Kernhaushalt der Stadt.
Ferner wurde in einem weiteren einstimmig Beschluss die Betrauung der neuen KO-TO GmbH mit ihren Aufgaben beschlossen.

Der Rat hatte die Verwaltung beauftragt Informationen zu einer Bewerbung von Koblenz als Europäische Kulturhauptstadt einzuholen. Ein wichtiger Punkt dabei war die Klärung, ob das Land sich mit Zuschüssen beteiligt und ob die Aufsichtsbehörde der Stadt die Ausgaben für die Bewerbung nicht auf die freiwilligen Leistungen anrechnet. Das Land und auch die Aufsichtsbehörde haben sich zwischenzeitlich geäußert. Das Land wird die Stadt nicht unterstützen, weil parallel die Planungen und Vorbereitung zur BUGA 2031 laufen. Auch die ADD sieht sich nicht in der Lage, der Stadt Koblenz diese Ausgaben außerhalb der freiwilligen Leistungen zu gestatten.
Daher schlägt der Stadtvorstand vor, dass die Stadt von einer Bewerbung zur Kulturhauptstadt absieht und stattdessen eine Bewerbung für die BUGA 2031 vorsieht.
Der entsprechende Beschluss ist vom Rat einstimmig gefasst worden. Die Stadt wird einer Bewerbung des Zweckverbandes Oberes Mittelrheintal beitreten.

Beim Land Rheinland-Pfalz sind für das Jahr 2017 noch Sportfördermittel vorhanden, von denen Koblenz profitieren kann. Daher beschloss der Rat einstimmig, dass der sportlich genutzte Teil des Bootshauses des Koblenzer Ruderclubs generalsaniert werden kann, und ein Tennenplatz von Germania Metternich in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann.
Für 2018 sieht die Prioritätenliste vor, dass sowohl Germania Arzheim als auch TuS Niederberg je einen Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umwandeln können.

In Koblenz gibt es derzeit 8 Ortsbezirke, in denen ein Ortsbeirat und ein direkt gewählter Ortsvorsteher tätig sind. Die Verwaltung wurde im November 2016 aufgefordert ein Konzept für die flächendeckende Einführung von Ortsbezirken vorzulegen. Eine eigens gegründete Arbeitsgruppe hat nun einen Vorschlag erarbeitet, der weitere 11 Ortsbezirke vorsieht. Die jährlichen Kosten für dann 19 Ortsbezirke, wobei die vorhandenen 8 Ortsbezirke unverändert bleiben, werden auf etwas mehr als 1,1 Mio. Euro geschätzt. Über die Einführung der zusätzlichen Ortsbezirke müssen die Koblenzerinnen und Koblenzer am 18. März 2018 in einem Bürgerentscheid befinden.
Dazu wird es eine öffentliche Bekanntmachung geben, es werden Informationsschriften an die Haushalte verteilt und es sollen Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Mit der Kommunalwahl 2019 würden dann auch flächendeckend Ortsbeiräte und Ortsvorsteher gewählt. Der Rat stimmte der Verwaltungsvorlage mehrheitlich zu.

Zum 1. Januar dieses Jahres ist das Umsatzsteuergesetz geändert worden. Die Änderung bezieht sich darauf, dass die von der öffentlichen Hand erbrachten Umsätze gerade unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten neu beurteilt werden. Daher hatte die Stadt im vergangen Jahr von der Option Gebrauch gemacht, in einer Übergangszeit bis Ende 2020 noch das alte Recht anwenden zu können. Die zwischenzeitliche Analyse der Verwaltung mit Unterstützung durch einen Steuerberater hat ergeben, dass die Überprüfung noch auf die städtischen Eigenbetriebe auszudehnen ist. Ferner wurde erkannt, dass es sich keineswegs um eine kleine Umstellung handelt, sondern ein Paradigmenwechsel vorliegt. Viele städtische Leistungen unterliegen nach neuem Recht der Umsatzsteuer, so dass die bisher erhobenen Preise anzupassen sind und sämtliche EDV-Programme dahingehend zu modifizieren sind, die Gesetzesänderung abbilden zu können. Dem Vorschlag der Verwaltung, weiter zu prüfen und die Option nicht zu widerrufen, schloss sich der Rat einstimmig an.

Im Jahr 2023 soll in Koblenz ein Turnfest stattfinden, beschloss der Stadtrat einstimmig. Schon 2004 fand dieses Ereignis für 4 Tage in Koblenz statt. Aus Sicht des Stadtmarketings und des Tourismus ist es eine wünschenswerte Veranstaltung. Die städtische Beteiligung ist zunächst ideeller Natur. Die Stadt wird Mitglied in einem entsprechend zu gründenden Verein, dem zudem die Sportverbände angehören.

Manche Koblenzer Straßennamen sind etwa im Hinblick auf die Rolle des Namensgebers in der NS-Zeit diskutiert worden. Um nicht immer wieder einzelne Straßennamen zu betrachten haben sich Rat und Verwaltung verständigt, alle Straßen überprüfen zu lassen. In einer Unterrichtungsvorlage beschreibt die Verwaltung den Sachstand und das weitere Vorgehen.
Der bei der Stadt zuständige Arbeitskreis Straßenbenennungen hat dazu einen Vorschlag unterbreitet. Er behält die Federführung und bleibt personell gleich. Wird sich Expertenmeinungen einholen und eine Kriterienliste zur Auswahl der Straßen, die näher behandelt werden sollen, erstellen. Ferner sollen seiner Meinung nach, Straßenbenennungen nach 1949 nicht betrachtet werden.
Letzterem schließt sich die Verwaltung nicht an. Eine einzurichtende dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe soll vielmehr alle Straßennamen sichten und dem Arbeitskreis Straßenbenennungen zur intensiveren Prüfung vorlegen. Nach weiteren Überprüfungen soll dann der Stadtrat eine Vorschlagsliste erhalten, die auch Informationen zum Umfang der betroffenen Anlieger enthält.

Ferner beschäftigte sich der Rat noch mit 21 Anträgen und 13 Anfragen.
Eine nicht-öffentliche Sitzung mit 7 Punkten schloss sich an.

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