31 Aug.
Kooperation bei der Müllentsorgung zwischen Koblenz und Kreis Cochem-Zell: Zweckvereinbarung unterschrieben
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Wortlaut und Bilder der Presseinformation der Stadt Koblenz 31.08.2010:
” Koblenzer Müllwerker erteilen Cochem-Zeller Tonnen eine Abfuhr
(Koblenz: 31.08.10/Nr.: 51)
Frei nach Heinz Erhard eilen ab 01. Januar 2012 die Koblenzer Müllwerker von Tonne zu Tonne im Kreis Cochem-Zell um dort dem Müll eine Abfuhr zu erteilen. Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig (links im Bild) und Landrat Manfred Schnur unterzeichneten eine entsprechende Zweckvereinbarung.
Freuen können sich die Gebührenzahler im Landkreis wie in der Stadt Koblenz. Die Cochem-Zeller, weil ihr Gebührenhaushalt deutlich entlastet wird und die Koblenzer, weil hier die Gebühren wegen Verteilung der Gemeinkosten auf mehr Zahler weiter stabil bleiben.
Der Kreistag des Landkreises Cochem-Zell hat im vergangenen Jahr seine Verwaltung beauftragt, ein neues Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum ab 01.01.2012 vorzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft noch ein Vertrag mit einer privaten Entsorgungsfirma.
Die Cochem-Zeller hatten folgende Alternativen:
– Aufbau eines eigenen Fuhrparks
– Ausschreibung der Entsorgungsleistungen oder
– Kooperation mit einer anderen Gemeinde.
So kam die Stadt Koblenz für den Landkreis Cochem-Zell als möglicher Kooperationspartner ins Spiel, kennt man sich doch bereits durch die Zusammenarbeit im Deponiezweckverband Eiterköpfe.
Die Koblenz Entsorgung sammelt nun den Müll im Landkreis Cochem-Zell auf Basis einer delegierenden Zweckvereinbarung ein. Der Landkreis überträgt der Stadt Koblenz zum 01.01.2012 die Aufgaben der Erfassung, der Sammlung und des Transports von Rest- Bio-, Gewerbe und Sperrabfällen im Kreisgebiet.
Der Koblenzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.02.2010, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zugestimmt. Die Zustimmung des Kreistages erfolgte am 11.05.2010.
Nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Schreiben 14.07.2010 die Zweckvereinbarung bestätigt hat, konnte die Unterzeichnung nun erfolgen.
Die Zeit bis zum Start der Vereinbarung wird der Eigenbetrieb nutzen, um die personellen und materiellen Voraussetzungen für die Aufgabenerledigung zu schaffen.”
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