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Auf dem Foto u.a.: Staatssekretär Roger Lewentz (2. v.l.), Landrat Dr. Alexander Saftig (5. vl.) Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein (6. v.l.) und Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig (2. v.r.), die sich die Technik eines Leitstellenarbeitsplatzes zeigen lassen.

Wortlaut und Bild der Presseinformation der Stadt Koblenz 21.12.2010:

” Vertragsunterzeichnung zum Betrieb der Integrierten Leitstelle Koblenz
 
(Koblenz: 21.12.10/Nr.: 35)
Wer in wenigen Wochen in der Region die 112 wählt, der telefoniert dann mit der Integrierten Leitstelle (ILts) in Koblenz. Gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes* sind in Rheinland-Pfalz insgesamt 8 Integrierte Leitstellen für Rettungsdienst, die Allgemeine Hilfe sowie den Brand- und Katastrophenschutz einzurichten. In den Städten mit einer Berufsfeuerwehr wird die Integrierte Leistelle in der Trägerschaft der Stadt angesiedelt. 3 Leitstellen stehen in der Trägerschaft des DRK, erklärte Innenstaatssekretär Roger Lewentz bei der heutigen Vertragsunterzeichnung zur Einrichtung der ILts in Koblenz. Lewentz sieht in der Einrichtung einen Quantensprung bei der Technik und beim Schutz für die Bevölkerung.

Die Integrierte Leitstelle Koblenz erfüllt die Aufgaben des Rettungsdienstes für
– die Stadt Koblenz
– den Landkreis Mayen-Koblenz
– den Landkreis Ahrweiler
– den Landkreis Cochem-Zell
sowie die Erstalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten der beteiligten Landkreise und die Einsatzleitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz.

Das Versorgungsgebiet umfasst dann ca. 2.500 km² mit ca. 515.000 Einwohnern
Dies hob Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig hervor, der die überregionale Zusammenarbeit sehr begrüßt. Er freue sich, dass die Kreistage sowie der Koblenzer Stadtrat „grünes Licht“ für dieses Projekt gegeben haben.
Neben der Freude über die neue ILts kommt bei MYK-Landrat Dr. Alexander Saftig auch ein wenig Abschiedsschmerz auf, denn die Leitstelle für den Rettungsdienst war bisher in Mayen untergebracht. Die laufenden Arbeiten haben aber zu einem guten Ergebnis geführt und er dankte besonders für die gute Integration der Mitarbeiter aus der Mayener Leitstelle.

Mit Schreiben vom 30. Juni 2009 hat Staatsminister Karl Peter Bruch die Stadt Koblenz beauftragt, in Abstimmung mit der zuständigen Rettungsdienstbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die Integrierte Leitstelle Koblenz umzusetzen.
Im Nachgang zu dem Ministerschreiben haben alle Beteiligten, einschließlich das DRK als Träger  des Rettungsdienstes gemeinsam die Planung aufgenommen. Zielsetzung war die Inbetriebnahme zum 01.01.2011.

Zeitplan:
Der erste Bauabschnitt, der die bauliche Erweiterung des „alten“ Leitstellenraumes der Feuerwehr Koblenz umfasst, ist weitgehend abgeschlossen. Dies umfasst auch die Installation umfangreicher Hard- und Software, Anpassung der Kommunikationstechnik, die Optimierung der Klimatechnik und die Schaffung der notwendigen Infrastruktur.
Die bauliche Anpassung der Sozialräume, Büros für Leitstellenleitung und Administration erfolgt ab Jan. 2011.
Seit Anfang Dezember laufen die Schulungen des Personals zur Bedienung des neuen Systems, bestehend aus Kommunikationstechnik und Einsatzleitrechner. Alle notwendigen Daten zur Einsatzabwicklung werden in das neue System eingepflegt.
Ab Anfang Januar 2011 wird von der Testphase in den „Realbetrieb“ umgeschaltet. Das System kann nun unter reellen Einsatzbedingungen erprobt werden. Unter der Voraussetzung, dass alle Komponenten störungsfrei laufen, kann in der zweiten Januarhälfte die vollständige Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Koblenz erfolgen. Die bisherige Feuerwehrleitstelle Koblenz und Rettungsleitstelle Mayen stellen den eigenständigen Betrieb ein.

Einsatzzahlen:
– Disposition aller Rettungsdiensteinsätze und Krankentransporte, ca. 99.000 Einsätze bei stei-gende Tendenz
– Feuerwehreinsätze (für die Kreise überwiegend als Erstalarmierung), ca. 5.500 Einsätze bei leicht steigende Tendenz
– Disposition  ärztlicher Bereitschaftsdienst 20.000 Einsätze, voraussichtlich steigende Tendenz 
– Sonstige Hilfeersuchen die einer Vermittlung oder Beratung bedürfen
Somit ergeben sich zusammenfassend ca. 125.000 Einsatzabwicklungen im Jahr.

Personalkonzept:
Im Hinblick auf die Organisation der Integrierten Leitstelle Koblenz hat sich eine sehr partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Koblenz und den beteiligten Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes entwickelt. Es wurde gemeinsam ein Personalkonzept entwickelt, welches auch die Zustimmung der Fachabteilung des Innenministeriums fand und die Bedürfnisse und die Kompetenz des jeweiligen Einsatzbereiches in vernünftiger Weise abbildet. Die Leitung der Leitstelle liegt bei dem Leiter der Feuerwehr Koblenz.
Je ein Sachgebietsleiter der Feuerwehr und des DRK zeichnen sich verantwortlich für den Dienstbetrieb der Leitstelle, die Technik und die Alarm- und Einsatzplanung. Ein Systemaministrahtor und 24 Disponenten komplettieren das Leitstellenteam.

Leitstellentechnik:
Die Leitstellentechnik umfasst im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Komponenten:
8 Einsatzleitplätze (in Spitzenzeiten sind 7 Plätze belegt)
– 5 Ausnahmeabfrageplätze für die Abwicklung von Großschadenlagen
– Moderne Kommunikationstechnik
— mit 17 Notrufleitungen
— mit Direktverbindungen zur Polizei und den angrenzenden Integrierten Leitstellen
— mit derzeit noch 9 analogen Funkverkehrskreisen (Umstellung Ende 2011)
— mit 7 digitalen Funkverkehrskreisen
– Einsatzleitrechner zur Einsatzabwicklung
– Anbindung der Feuerwehreinsatzzentralen der Verbandsgemeinden an die ILst
– Modernste Technik zur Unterstützung der Einsatzbearbeitung

Kosten:
Mit der Einrichtung der Integrierten Leitstelle Koblenz erfolgt auch die funktechnische Anbindung der Kreise, die Ertüchtigung zur Einführung des Digitalfunkes und die Umstellung auf eine landeseinheitliche Einsatzleitsoftware. Die hierfür aufzuwendenden Mittel liegen bei ca. 1.8 Mio. Euro. Hinzu kommen etwa 365.000,– Euro für notwendige Umbaumaßnahmen und zur Erfüllung der sicherheitsrelevanten technischen Ausstattung.
* § 7 Rettungsdienstgesetz –RettDG- (Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport vom 12. Juni 2007) in Verbindung mit § 4 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes – LBKG (Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 19. Dezember 2006)”

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