Wortlaut der Presseinformation der Stadt Koblenz 26.05.2011
Quelle Link: http://www.koblenz.de/cgi-bin/r30msvcshop_detail_anzeige.pl?var_hauptpfad=../r30/vc_shop/&var_fa1_select=var_fa1_select||196|&var_te1=1030

” Kundgebung von Pierre Vogel verboten

Koblenz: 26.05.11) Die für Sonntag, 29. Mai, angekündigte Kundgebung in Koblenz, wurde vom Ordnungsamt der Stadt verboten. „Wir wollen alle uns rechtsstaatlich zu Gebote stehenden Möglichkeiten nutzen, um die Allgemeinheit und besonders die Jugend zu schützen“, macht Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig deutlich.

Nach den Angaben des Veranstalters sollen 3.000 Menschen zu der Kundgebung kommen, für die ein Platz in der Innenstadt von Koblenz gewünscht wurde. Das Ordnungsamt und die Polizei haben alle in Frage kommenden Plätze geprüft. Bis auf die so genannte Spiegelfläche auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes ist kein Platz in der Stadt, besonders wegen der Außengastronomie, geeignet. Ferner wäre vor dem Bahnhof auf einer weiteren Fläche eine angemeldete Gegendemonstration durchführbar.

Wegen der zu erwartenden jugendgefährdenden Inhalte der Veranstaltung, die durch Expertisen des Jugendamtes und des Landeskriminalamtes unterfüttert wurden, müsste der Veranstalter sicher stellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren, weder Zutritt zum Versammlungsgelände erhalten, noch außerhalb des Geländes beschallt werden.
Diese Anordnung könnte der Veranstalter nicht erfüllen, weil insbesondere die Beschallung nicht an den Grenzen des Veranstaltungsgeländes endet und somit kein effektiver Jugendschutz gewährleistet werden kann.
Da jedoch die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen für die angemeldete Veranstaltung nicht außer Acht bleiben dürfen und kein milderes Mittel erkennbar ist, kommt als Maßnahme nur das ausgesprochene Verbot sowie das Verbot einer Ersatzveranstaltung unter freiem Himmel in Betracht.

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