Wortlaut der Pressemitteilung der Stadt Koblenz, 10.12.2012

” Fußgängerzone Entenpfuhl – Taxen und Pflegedienste dürfen fahren
 
(Koblenz: 10.12.12) Seit 22. November hat Koblenz eine neue Fußgängerzone, die die Bereiche Görgenstraße, Entenpfuhl, Kornpfortstraße, Braugasse, An der Liebfrauenkirche und Münzstraße umfasst.
In diese Fußgängerzone dürfen nach der heutigen Sitzung des Stadtvorstandes unter Leitung von Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig Taxen, Funkmietwagen und Fahrzeuge von Pflegediensten einfahren.

Die Untere Straßenverkehrsbehörde, die diese Ausnahmen auf Antrag genehmigt, will damit gerade der älteren beziehungsweisen gehbehinderten Bewohnerschaft ihre Mobilitätsbedürfnisse erhalten. So kann etwa die DRK-Begegnungsstätte oder die Liebfrauenkirche nun von Taxen und Funkmietwagen angefahren werden. Ferner wird an die Pflegedienste gedacht, die auf gute Erreichbarkeit ihrer Kunden angewiesen sind, um den Grundsatz ambulanter vor stationärer Pflege umsetzen zu können.
Taxen und Funkmietwagen erhalten auf Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende Ausnahmengenehmigung und eine Chipkarte, die die Poller in der Gemüsegasse und in der Görgenstraße absenken kann.

Pro Pflegedienstleister wird jeweils ein Fahrzeug zur Einfahrt in die Fußgängerzone zugelassen. Die Ausnahmegenehmigung, die ebenfalls von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird, umfasst hierbei auch die Erlaubnis in der Fußgängerzone zu parken.

Die neuen Regelungen gelten für ein Jahr und werden von der Stadtverwaltung beobachtet. Nach Abschluss des Monitorings wird über eine Verlängerung entschieden.

Comments are closed