Wiedergabe des Wortlauts der Pressemitteilung des rheinland-pfälzischen Ministeriums  für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Mainz 02.12.2009:

“Kultur

Hofmann-Göttig begrüßt Entscheidung zum Kloster Marienberg


Kloster Marienberg in Boppard, wichtiges Baudenkmal im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal, darf nicht abgerissen werden. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz verweigerte der Eigentümerin am Mittwoch in zweiter Instanz erneut die geforderte Genehmigung. Die Eigentümerin wollte einen Abriss des Klosters erzwingen, weil die hohen Erhaltungskosten für sie nicht zumutbar seien.

Dazu erklärt der Regierungsbeauftragte für das Welterbe in Rheinland-Pfalz, Kulturstaatssekretär Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig:
„Ich begrüße die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die dazu beiträgt, dass eines der den Welterbestatus mitbegründenden Monumente erhalten bleibt. Diese Entscheidung ist zugleich ein Sieg für das Welterbe und das Denkmalschutzrecht in Rheinland-Pfalz. Ich fordere die private Denkmalbesitzerin auf, nun die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen und entweder aktiv an einem Sanierungskonzept für Kloster Marienberg mitzuwirken oder aber zu einem vernünftigen, plausiblen Preis das Denkmal an Dritte zu veräußern.“ “

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