7 Mai
Koblenzer Stadtrat: Änderungsbeschluss zum Haushalt – Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen gefasst
Posted in Interviews/Gespräche JoHo, Medien/Presse zu JoHo by joho Keine KommentareWortlaut der Pressemeldung der Stadt Koblenz, 07.05.2015
” Stadtrat im Mai – Änderungsbeschluss zum Haushalt – Beschlüsse zur Unterbringung von Flüchtlingen gefasst
Oberbürgermeister Prof. Dr. Joachim Hofmann-Göttig begrüßte die Ratsmitglieder zur Maisitzung, die sich zunächst erneut mit dem Haushalt für das laufende Jahr beschäftigen mussten.
Weil der Haushaltsplan für 2015 mit einem Fehlbedarf beschlossen worden ist, entspricht er nicht den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung. Daher verlangt die Aufsichtbehörde vom Stadtrat Änderungen am Planwerk vorzunehmen, um den Haushalt genehmigen zu können. Bereits in der vergangenen Sitzung hatte sich der Rat damit zu beschäftigen, doch weil es Beratungsbedarf gab, konnten keine Abstimmungen durchgeführt werden. OB Hofmann-Göttig verwies in der Einführung zu den Haushalts-TOPs darauf, dass die Stadt Koblenz seit 2008 keine ausgeglichenen Haushalte mehr beschließen konnte. Dies liege vor allem an den Rahmenbedingungen der kommunalen Finanzen. So lasse es der Bund zu, dass Soziallasten ungleich zu Ungunsten der Kommunen verteilt sind. So müsse der Bund dringend bei der Lösung der Flüchtlingsfragen mehr für die Kommunen tun.
Auch das Land Rheinland-Pfalz sieht Hofmann-Göttig in der Pflicht die Finanzausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern. Bei einer TOP 30-Liste, die die Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung der Städte und Kreise aufführe, fänden sich 9 Gebietskörperschaften aus unserem Bundesland.
Allerdings habe auch die Aufsichtsbehörde die Erwartung, dass die Kommunen eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen, um ihre Situation zu verbessern. Der OB machte deutlich, dass wenn dem Haushaltsentwurf oder dem Änderungsantrag, der ebenfalls das Plazet der ADD bekäme, nicht gefolgt würde, in der nächsten Ratssitzung erneut der Haushalt auf der Tagesordnung stehe. Außerdem seien, solange der Haushalt nicht genehmigt ist, keine Auszahlungen im freiwilligen Leistungsbereich möglich. Dies würden dann etwa Sportvereine oder Kulturschaffende zu spüren bekommen – und der Bau eines neuen Hallenbades würde sich ebenfalls verzögern.
Der Vorschlag der Verwaltung, abgestimmt mit der Aufsichtsbehörde, lautete die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar um jeweils 10 Punkte auf 420% (Gewerbesteuer) und 430% (Grundsteuer) anzuheben. Ferner soll die Vergnügungssteuer von 12 auf 18% des Einspielergebnisses steigen.
Aus den Reihen des Stadtrates wurde ein Änderungsantrag gestellt. Demnach soll auf die Erhöhung der Grundsteuer B verzichtet werden und stattdessen die Vergnügungssteuer auf 20 % angehoben werden. Die Erhöhung der Gewerbesteuer soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen auf 430% angehoben werden.
Dem Änderungsantrag wurde in Teilen zugestimmt. Der Rat lehnte einstimmig die Erhöhung der Grundsteuer B ab. Die Erhöhung der Gewerbesteuer wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt. Bei der Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 20 % stimmte der Rat mehrheitlich zu.
Ferner stimmt der Rat einstimmig für Kürzung von Mitteln für die Pflege öffentlichen Grüns und für die Erhöhung der Ausschüttung der Stadtwerke auf 6 Millionen Euro.
Die so geänderte Haushaltssatzung wird nun erneut der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Im Dezember endet die Amtszeit des Kulturdezernenten. Zum Beginn der neuen Amtszeit wird es eine Änderung des Geschäftsbereichs dieses Dezernates geben. Die Zuständigkeit für das Krankenhauswesen wird in den Geschäftsbereich von Oberbürgermeister Hofmann-Göttig verlegt. Der äußerst komplexe Fusionsprozess wurde intensiv von der Beteiligungsverwaltung begleitet, die sich im Dezernat des OB befindet. Er selbst hat die Fusion auf Stadtseite gesteuert und viele Spitzengespräche geführt. Über Änderungen der Dezernatszuschnitte hat der Stadtrat zu befinden. Er folgte der Verwaltungsvorlage mehrheitlich.
In vier Tagesordnungspunkten beschäftige sich der Stadtrat mit der Situation der Flüchtlinge. So wurde eine Ergebniszusammenfassung der Expertenanhörung und daraus folgende Arbeitsaufträge des Stadtvorstandes zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Koblenz soll nach derzeitigen Schätzungen allein in diesem Jahr 560 Flüchtlinge aufnehmen. Da die bisher genutzten privaten Durchgangswohnungen, die die Flüchtlinge am Ankunftstag beziehen können, nicht mehr ausreichen, baut die Stadt nun eigene Kapazitäten auf. Da hier Eile geboten ist, stimmt der Stadtrat einstimmig der Einrichtung eines Vergabeausschusses zu, der für die Errichtung und den Umbau von Asylbewerberunterkünften zuständig ist. Unter dem Vorsitz des Baudezernenten werden zwei Ratsmitglieder über sämtliche Vergaben städtischer Aufträge beschließen.
Damit die zu vergebenden Aufträge auch mit städtischen Haushaltsmitteln hinterlegt sind, hat der Stadtrat erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für Asylbewerberunterkünfte und Asylbewerberleistungen ebenfalls einstimmig beschlossen. So stehen etwa für den Umbau des ehemaligen Betriebshofes überplanmäßig rund 2,6 Mio. Euro zur Verfügung.
Ferner beschäftige sich der Stadtrat mit 7 Anträgen und 18 Anfragen aus seinen Reihen.
Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an. “
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